Stellungnahme zu einer Straftat- gut formuliert?

2 Antworten

Das ist aus meiner Sicht tatsächlich schon ziemlich gut.

Ich persönlich würde den letzten Absatz allerdings streichen. Er könnte falsch verstanden werden. Man könnte meinen, dass du hier deine Tat relativierst. Dass es für dich und deine persönliche Entwicklung nötig war, diese Tat zu begehen. Auch, wenn du es vielleicht nicht so meinst.

Und dann würde ich noch vorschlagen, den Satz mit der Formulierung „in einem anderen Licht“ wegzulassen. Du hast schließlich vorher schon geschrieben, dass du nach der Tat realisiert hast, dass du einen schwerwiegenden Fehler begangen hast. Und was du durch die Sozialstunden gelernt hast, erklärst du danach auch ziemlich ausführlich. Ist daher aus meiner Sicht etwas überflüssig, noch zu betonen, dass du die Tat in einem anderen Licht gesehen hast.

Den Rest würde ich genau so verwenden. Klingt für mich überzeugend. Hoffe, du meinst es auch so. Dann mal viel Erfolg.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Die ist wirklich perfekt.

Besser kann man es nicht machen und die Polizei wird merken das du dir mühe gegeben hast.