Stellenausschreibung mit m/w/d?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da würde gar nichts passieren. Dieser Zusatz ist sowieso (glücklicherweise) sinnlos, weil danach gar nicht gefragt wird, bzw. gefragt werden darf, bzw. darauf keine korrekte Antwort gegeben werden müsste.

Es ist also tatsächlich eher ein versteckter Hinweis, dass dir konservative Mitarbeiter lieber sind. Ist ja auch richtig so, als Unternehmer, dass sind wahrscheinlich auch die, die aus reiner Treue, mit Freude, unbezahlte Überstunden machen. Wenigstens kannst du denen dann immer, wenn sie mehr Geld wollen, drohen, doch noch ein "d" einzustellen.


Lamanini  05.09.2024, 07:46
Da würde gar nichts passieren

Manche Männer glauben Gesetze gelten nur für andere.

treppensteiger  05.09.2024, 13:01
@Lamanini

Ist das tatsächlich schon gesetzlich vorgeschrieben? Sorry, dann bin ich schlecht informiert. Sinnlos finde ich es trotzdem, siehe meinem Text oben, die sinnvollen Regularien stecken dort, wo bestimmt ist, dass man sich bein AG nicht outen muss. (ich bin halt manchmal zu logisch ;-) )

Lamanini  05.09.2024, 13:50
@treppensteiger

An der Anrede, eventuell den Pronomen, und, dass man halt nicht Mann oder Frau ist?

Ich weiß, du hast oben beschrieben, dass du es okay findest, Gesetze zu brechen, weil du rechte Menschen für besser hältst. Aber stell dir vor. Das nicht gelogen.

treppensteiger  05.09.2024, 13:58
@Lamanini

Vielleicht hätte ich meinen ersten Beitrag besser als "zynisch" markieren sollen.

Naja.

Also so wie ich das weiß ist das seit 2018 pflicht.

Was dir dann passieren kann, steht hier:

Rechtliche Folgen bei Nichteinhaltung des AGGs
 
Während §1 AGG die Ziele des Regelwerks definiert und klar und deutlich festlegt, dass Benachteiligungen jeglicher Art vermieden werden müssen, geht §11 AGG genauer auf Ausschreibungen ein und legt fest, dass Arbeitsplätze nur unter der Einhaltung gewisser Bedingungen ausgeschrieben werden dürfen. 
 
Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Gesetz und erwähnt beispielsweise nicht die zuvor beschriebenen “diversen” Personengruppen, muss das jeweilige Unternehmen mit Konsequenzen rechnen. Falls sich ein Arbeitnehmer durch eine interne oder externe AGG Stellenausschreibung benachteiligt oder gar diskriminiert fühlt, hat diese Person die Möglichkeit, das Unternehmen zu verklagen - und das kann teuer werden. 
 
Die rechtlichen Folgen, die unter Umständen für den Arbeitgeber entstehen, werden in §15 AGG festgelegt. Grundsätzlich geht das Gesetz auf zwei unterschiedliche Szenarien genauer ein. 
 
Gemäß §15,1 AGG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, falls durch die Benachteiligung für diesen ein Vermögensschaden entstanden ist. Sollte es sich bei den daraus resultierenden Folgen nicht um einen Vermögensschaden handeln, steht dem Bewerber laut §15,2 AGG eine angemessene Entschädigung zu.

Quelle: https://blog.kenjo.io/de/m-w-d-stellenausschreibung#rechtlich

Du machst dich also 1. unbeliebt, 2. kann es für dich teuer werden.


ChillOut2024 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 07:04

...und dennoch obliegt es meiner Entscheidung, wen oder was ich in meiner Firma einstelle oder meine Immobilie vermiete!

Lamanini  05.09.2024, 07:30
@ChillOut2024

Die gleichen die auch damit angeben bestimmte andere Menschengruppen zu diskriminieren.

Erwischt werden wäre aber doof, dann wäre man einerseits rechtlich und andernseits imagetechnisch ziemlich… im Eimer.

ChillOut2024 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 07:32
@Lamanini

Also bin ich ein Rassist, wenn ich jemanden ablehne meine Wohnung an diesen zu vermieten oder jemanden nicht in meiner Firma einstelle 🤔🤦

Lamanini  05.09.2024, 07:38
@ChillOut2024

Wenn du es aufgrund der Hautfarbe tust ja.

Und ähnlich äquivalent dann eben bei mwd.

Aber keine Sorge, um in die Problematik zu kommen muss man erstmal was davon haben, also eine Firma in deinem Fall.

ChillOut2024 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 07:41
@Lamanini

OK, also ich bin Vermieter und kann Eskimos nicht leiden, bin aber dann dennoch verpflichtet, wenn sich ein Eskimo auf meine Annonce hin für meine zu vermietende Wohnung bewirbt diesen dann als Mieter zu nehmen, sonst wäre ich demzufolge ein Rassist 🤔

Lamanini  05.09.2024, 07:42
@ChillOut2024

„Bin ich wirklich ein Rassist weil ich rassistisch handle? Neeeeee, oder? Ich doch nicht!“

ChillOut2024 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 07:45
@Lamanini

Also habe ich als Vermieter keine Chance selbst mir meine in Frage kommenden Mieter auszusuchen 🤔

Lamanini  05.09.2024, 07:51
@ChillOut2024

Gerade eben war es noch ein Unternehmen nur mit Männern was du „aufbauen“ wolltest. Was denn jetzt vermietest du Unternehmen?

Windoofs10  05.09.2024, 07:59
@ChillOut2024
...und dennoch obliegt es meiner Entscheidung, wen oder was ich in meiner Firma einstelle oder meine Immobilie vermiete!

Das mag sein, dennoch ist es vorgeschrieben, das dazu zu schreiben🤷

Ob du es dann tust, ist eine andere Frage.

Der Gesetzgeber macht die Gesetze.

Ein Bürger, der sich nicht an das Gesetz hält, wird bestraft

Meist Geldstrafe, bei Wiederholung wird das echt teuer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ChillOut2024 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 01:21

Welches Gesetz besagt das ich das "d" mit verwenden muß?

ChillOut2024 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:28
@XChaosxRobinx

...und dennoch stelle ich kein "d" bei mir in der Firma ein oder vermiete Wohnraum an solches ☝️ 😜

ChillOut2024 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:34
@XChaosxRobinx

Dich stelle ich nicht ein bei mir in der Firma und ne Wohnung bekommst du auch nicht von mir ☝️😜

Gesetzt ist Gesetz.

LG Robin★

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Genderfluid und Omnisexuel/Omniromantisch