Steht EU Recht über dem Nationalen Recht? Und wie äußert sich das?
Hallo,
Soweit ich verstehe, steht das EU Recht über dem Nationalen Recht.
Aber es gibt auch verschiedene Formen:
- Direktive: Erfordert eine Umsetzung in Nationales Recht
- Regulation: Ist direkt in der EU Bindendes Recht
Dazu meine Fragen:
1) Wenn ein Land eine EU Direktive nicht umsetzt (dafür gibt es ja Fristen) -> was passiert dann?
a. Es gibt zwar strafe Prozesse für das Land?
b. Aber gibt es dann eine Rechtlich Bindende Form dieser Direktive, die dann dennoch gilt?
2) Es besteht so wie ich es verstehe auch bei EU Regulations die Möglichkeit Nationale Anpassungen vor zu nehmen.
Die GDPR/DSGVO ist ein Beispiel (?)
a. Wie wird sicher gestellt, das das Nationale Recht die EU Vorgabe nicht abschwächt?
b. Was passiert wenn die EU Vorgabe durch nationales Recht ab geschwächt wird? Kann dann bei einer Klage (Zivilrechtlich) dennoch bis um europGH gegangen werden um zu seinem Recht zu kommen? War sowas schon mal der Fall?
1 Antwort
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Schwere Frage. Die Konfrontation zwischen dem Recht der europäischen Union (EU) und dem nationalen Recht ihrer Mitgliedsstaaten, führt immer mal wieder zu einem juristischen Konflikt zwischen den verschiedenen Organen. Grundsätzlich hast du Recht und das EU- Recht, genießt prinzipiell den Vorrang vor dem nationalen Recht, um die Rechtseinheit innerhalb der europäischen Union zu gewährleisten. Dazu, haben die einzelnen Mitgliedsstaaten gewisse Hoheitsrechte, also staatliche Rechte, an die EU abgegeben, sodass diese in den ihr übertragenen Rechtsbereichen entsprechende Regelungen erlassen darf. Auch der europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass das Unionsrecht vor nationalem Recht Vorrang genießt, eben zwecks der Rechtseinheit in der EU. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe in Deutschland, sieht jedoch häufig das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als vorrangig an und dies führte in der Vergangenheit auch schon zu "Konflikten" mit dem EuGH. Das BVerfGE begründet seine Ansicht damit, dass das Unionsrecht zwar prinzipiell Vorrang habe, dies jedoch nicht über den nationalen Verfassungen der Mitgliedsstaaten, was die BRD betrifft also nicht über dem Grundgesetz stehe, da die EU ein Staatenverbund und kein eigener Staat ist, sie keine gemeinsame europäische Verfassung besitzt und es kein Recht geben kann, was über der Verfassung steht. Die Rechtsprechung des BVerfGE besagt demnach regelmäßig, dass der deutsche Gesetzgeber auch bei der Umsetzung von Unionsrecht an das Grundgesetz und an die darin verankerten Grundrechte gebunden ist.
Mfg