Steht ein Schulpsychologe unter Schweigepflicht..?

8 Antworten

Hallo Rammstein,

Wiki sagt: "Schulpsychologen unterliegen – wie alle Berufspsychologen – der Schweigepflicht nach § 203 des StGB (...) ." ttp://de.wikipedia.org/wiki/Schulpsychologie

Und hier steht dieser §203 StGB: http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html

LG Anita


AnitaBach  11.04.2013, 20:17

Ich schicke noch etwas nach. Es gibt die Ausnahmen der Regel:

"Es gibt denkbare Fälle, in denen man trotz bestehender Schweigepflicht dennoch Auskunft über bestimmte Sachverhalte, die dieser Schweigepflicht unterliegen, geben darf oder gar geben muß.

"Diese kann man grob in zwei Gruppen einteilen:

  • einmal solche, in denen diese Auskunft im -mutmaßlichen - Interesse des Patienten liegt (der Helfer also durch den ungeschriebenen Rechtfertigungsgrund der - mutmaßlichen - Einwilligung gerechtfertigt ist und nicht rechtswidrig handelt; hierbei handelt es sich streng genommen nicht um einen "Bruch" der Schweigepflicht, sondern eher um einen Verzicht, eine Entbindung seitens des Patienten), und
  • zum anderen solche Fälle, bei denen die Schweigepflicht und mit ihr der dahinterstehende Anspruch des Patienten auf Schutz der Privat- und Intimsphäre hinter anderen, höherwertigen Rechtsgütern zurückstehen muß (der Helfer also durch § 34 StGB, den rechtfertigenden Notstand, gerechtfertigt ist)."*

Ich würde dann mal sagen...

es kommt darauf an, was du meinst mit:

"Steht ein Schulpsychologe unter Schweigepflicht [...,] auch wenn ich ihm etwas schlimmes erzähle?"

Hier findest du diesen §34 StGB "Rechtfertigender Notstand": http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html


*Quelle: h ttp://th-h.de/infos/jura/schweigepflicht.php#ausnahmen

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Ja, er hat Schweigepflicht, außer es geht um etwas, was für dich und deine Gesundheit gefährlich werden könnte/ist! Wenn er da nicht reagiert, kann er/sie sich strafbar machen!

natürlich ! jeder psychologe sowie psychiater , artzt bla bla steht unter schweigepflicht. also egal was du ihm erzählst, es bleibt unter euch ;)

Pschologen, Pädagogen und so weiter haben alle Schweigepflicht. Du kannst es ihm ja auch nochmal sagen.

Ja, er steht unter Schweigepflicht. Es ist genauso wie eine ärtzliche Scheigepflicht- ein Arzt darf auch keine Informationen über einen Patienten herausgeben, wenn dieser nicht einverstanden ist.

Ich würde es dem Schulpsychologen jedoch noch einmal sagen, dass er unter Schweigepflicht steht.