Stationswechsel Krankenpfleger?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wegen Mobbing und Intrigen kannst du es auch mal beim Betriebsrat bzw. MAV versuchen. Sollte es dir in erster Linie um eine Versetzung gehen, dann ist immer die Pflegedienstleitung/Pflegedirektion der richtige Ansprechpartner. Die Geschäftsführung hat damit nichts zu tun.

Termin vereinbaren, schriftlichen Antrag einreichen. Begründe die Versetzung - entweder, weil du von der alten Station weg willst oder, wenn du darüber nicht reden willst, dann schreib rein, das du gerne in ein anderes Fachgebiet wechseln möchtest, um deine Kenntnisse aufzufrischen.

Tritt selbstbewusst auf. Du bist kein Bittsteller, sondern eine gesuchte Pflegefachkraft. Wenn man deinen Wünschen nicht entsprechen will, dann such dir eine neue Stelle - Pflegekräfte werden händeringend gesucht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für solche Fälle ist die Pflegedienstleitung der erste Ansprechpartner.

Das meines Erachtens richtige Vorgehen wäre, zuerst mit der Pflegedienstleitung zu sprechen, um der die Chance zu geben, intern das Problem zu lösen. Funktioniert das nicht, dann wäre ein Kontakt mit der Personalabteilung oder auch Klinikleitung gerechtfertigt. Diese Ebene könnte dich aber dann schon in eine Situation bringen, wo Du bei einer möglichen Verweigerung deines Wechselwunsches dir über eine eventuelle Kündigung klar sein solltest.


siciliabella 
Beitragsersteller
 19.08.2019, 17:37

Möchte da aber nicht mehr bleiben und Pdl steckt mit drin bei den Intrigen

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Ich würde die Klinikleitung bevorzugen.


siciliabella 
Beitragsersteller
 19.08.2019, 17:24

Soll ich mit der Klinikleitung einen Termin vereinbaren? Wie lang würde das dann dauern bis ich versetzt werden würde?

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frida001  19.08.2019, 17:53
@siciliabella

Ja, ich würde einen Termin vereinbaren. Nur so kannst du sicher stellen dass auch die richtige Person vor Ort ist und für dich Zeit hat.

Ob und wie lange es dauert, das würdest du dann im Gespräch erfahren, denke ich.

Aber du müsstest deine Behauptung auch beweisen und im günstigsten Fall auch mit selbstgefertigten schriftlichen Unterlagen mit Datum, Uhrzeit, Täter, Tathergang usw. untermauern können. Sonst läuft womöglich alles ins leere.

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