Standesamt verweigert Geburtsurkunde?

2 Antworten

Die Handlung des Standesamts ist korrekt, so merkwürdig das auch klingt. Wenn amtlich die Identität des Vaters nicht geklärt ist, wird er so nicht eingetragen.

Es fehlt aber auch einiges in deinem Sachverhalt, so kann ich mir nicht vorstellen, dass es allein die fehlende Unterschrift ist. Vermutlich fehlen Herkunftspapiere, oder?

Ist die Identität der Eltern nicht geklärt, kann das Standesamt die Beurkundung zurückstellen (§ 7 PStV) und bescheinigen, dass der Personenstandsfall angezeigt aber noch nicht beurkundet wurde. Diese Zurückstellung kann hilfreich sein, um Eltern Zeit zu verschaffen, fehlende Identitätsnachweise nachzureichen.

https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/faq


Loool512 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 15:33

Die Identität ist aber geklärt und das sagt sogar die ausländerbehörde . Dort liegen alle Dokumente vor Reisepass etc.

er wurde im Geburtsregister eingetragen ( mein Mann)

Aber ich bekomme keine Geburtsurkunde für meinen Sohn

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Eckengucker  11.07.2024, 15:51
@Loool512

Das Geburtenregister geht der Geburtsurkunde als Bedingung voraus, es ist nicht das Gleiche. Dafür sind weitere Voraussetzungen erforderlich als die Geburt allein. Unten stehen nochmals die 4 Punkte, die dafür notwendig sind.

Und die Identitätsfeststellung der Ausländerbehörde ist möglicherweise nicht mit den Voraussetzungen des Standesamts identisch. Was möchte man denn noch haben? Vielleicht verwendest du mehr Energie auf diese Frage....

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Der "Personenstand" ist die familienrechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Rechts­ordnung. Er umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebens­partnerschaft und Tod sowie alle damit in Verbindung stehenden familien- und namensrechtlichen Tatsachen.

Da der Personenstand auch weitere familien- und namens­rechtliche Tatsachen umfasst, werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personen­stands­registern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todes-erklärung sein. Die Personenstands­register werden (heutzutage) elektronisch geführt und dauerhaft aufbewahrt.

Das Standesamt beurkundet die Geburt im Geburten­register. Mit den Daten aus dem Geburten­register stellt das Standesamt die Geburts­urkunde für das Kind aus. Ändern sich später die personen­stands­rechtlichen Daten des Kindes, zum Beispiel durch eine nachträgliche Vaterschafts­anerkennung oder eine Namens­änderung der Eltern, wird der Geburtseintrag durch eine Folge­beurkundung ergänzt und es wird eine neue Geburts­urkunde ausgestellt.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Welche Unterlagen brauche ich, um eine Geburtsurkunde zu beantragen?

  • Geburtsurkunden beider Eltern.
  • bei verheirateten Eltern: die Eheurkunde.
  • bei unverheirateten Eltern: ggf. ...
  • Ausweise oder Pässe beider Eltern.
  • Bescheinigung über die Geburt, etwa von einer Hebamme oder einem Krankenhaus.

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/geburtsurkunde-beantragen-kind-anmelden-beim-standesamt/

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Es gibt zwar Möglichkeiten Beschwerde einzulegen, jedoch sollte diese auf rechtlich fundierten Füßen stehen, sonst verläuft das im Sande ohne überhaupt etwas zu erreichen.

Ganz ganz ehrlich, schau nach den erfordelichen Punkten, in deinem Fall benötigt ihr beglaubigte Übersetzungen und Abschriften wenn ich mich richtig erinnere. Mit der Personenstands-Urkunde kann man zunächst immer agieren. Die Geburtsurkunde kann man auch nachträglich erlangen.

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Die Geburtsurkunde liefert den vollen Beweis über die Abstammung eines Kindes. Alle beurkundeten Tatsachen müssen daher wahr sein. Dies zu ermitteln und die Echtheit von Dokumenten zu prüfen, ist die Pflicht der Standesbeamt*innen.

https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/faq#:~:text=Die%20Geburtsurkunde%20liefert%20den%20vollen,die%20Pflicht%20der%20Standesbeamt*innen.

Wenn die Unterschrift fehlt, dann muss der Vater des Kindes diese eben leisten.

Woher ich das weiß:Hobby – Internationales Staatsangehörigkeitsrecht interessiert mich.

Loool512 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 15:34

Würde er ja machen wenn eine Unterschrift fehlen würde aber die Sache ist das keine fehlt und das sagt ja auch die ausländerbehörde

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sumi79  11.07.2024, 16:19
@Loool512

Eventuell fehlt die Unterschrift auf dem Reisepass selbst.

Ich habe zusätzlich zum deutschen Reisepass noch einen russischen und in diesem musste ich anders als im deutschen nochmal zusätzlich unterschreiben.

Ich musste somit beim Beantragen des Passes unterschreiben und beim Erhalt auch in dem Reisepass selbst nochmal.

Eventuell fehlt diese Unterschrift bei deinem Mann.

Ansonsten müsste man dann beim Standesamt vor Ort klären, wo genau eine Unterschrift fehlen soll. Wenn sie da ist, dann ist es doch nachweisbar. Einfach den Pass nochmal vorlegen.

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