Staatsangehörigkeit unrechtmäßig vergeben?
Liebe Leute,
Mein Ehemann und ich wohnen seit Februar 2018 in Deutschland (NRW). Er hat die Mazedonische Staatsangehörigkeit und ich die Niederländische. Im April 2022 wurde unser erstes Kind geboren. Es wurde nach der Geburt durch das Standesamt entschieden dass mein Kind die Deutsche und Niederländische Staatsangehörigkeit hat. Wir haben daraufhin nach ein Paar Wochen einen Deutschen Kinder Reisepass beantragt beim Rathaus und der Pass wurde direkt vor Ort erstellt (damals war der Kinderreisepass nur 1 Jahr gültig). Letzes Jahr in 2023 haben wir den Kinderpass wieder um einen Jahr verlängert. Im Januar dieses Jahr ist unser zweites Kind geboren. Nun hatten wir letzte Woche Freitag ein Termin um für beide Kinder ein Reisepass zu beantragen. Für kind 1 konnte der Pass erstmal beantragt werden und haben wir auch die Kosten bezahlt mit Express Gebühr. Für Kind 2 aber war da ein Problem. Die Mitarbeiterin konnte keinen Antrag stellen weil die beim Rathaus noch keine Bestätigung der erteilung der Deutschen Staatsangehörigkeit haben. Ich sollte mich dem Standesamt wenden, war aber niemand mehr zu erreichen.
Heute wurde ich angerufen vom Rathaus von der Mitarbeiterin dass Sie selber jemanden erreicht hat vom Standesamt und das wir ein großes Problem haben. Mein Erstes Kind hätte nie die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen sollen. Er hätte kein Recht darauf weil ich als Elternteil nicht lange genug in Deutschland lebe. Nun wurde die Staatsangehörigkeit wieder eingefordert durch den Standesamt und ich solle bitte so schnell wie möglich zum Rathaus um meine IBAN mit zu teilen damit Sie die kosten wieder zurück zahlen können wegen der Beantragung vom Reisepass. Und ich muss unbedingt den alten Reisepass von mein Kind abgeben da ich den nie bekommen hätte sollen. Im System wurde die Deutsche Staatsangehörigkeit auch gelöscht und nur die Niederländische registriert. Wie soll ich mich verhalten in diesen Fall? So ein großer Fehler wird einfach nur mal eben Telefonisch mitgeteilt und ich soll so schnell es geht den abgelaufenen Pass abgeben. (Darin wurde am Freitag ein Stempel gedruckt mit “UNGÜLTIG” und ich habe den wieder mit gekriegt. Ich finde diese verhalten nicht korrekt. Geht das einfach so? Muss das nicht irgendwie schriftlicht vom Standesbeamten mitgeteilt werden dass die Staatsangehörigkeit eingezogen wird von kind 1? Wir haben übrigens nie einen Niederländischen Pass beantragt.
Vielen Dank für die Mühe und entschuldigt bitte mein Deutsch.
Ich möchte gerne den abgelaufenen Reisepass vom Kind behalten, daran hängen Erinnerungen mit Stempel usw.
2 Antworten
Vorab:
Für staasbürgerrechtliche Fragen ist mit Sicherheit GF keine erste Wahl. Ich rate dringend zum Kontakt mit einem entsprechenden Fachanwalt (hier wohl für Verwaltungsrecht).
Es wurde nach der Geburt durch das Standesamt entschieden dass mein Kind die Deutsche und Niederländische Staatsangehörigkeit hat.
Dazu muss es einen Schriftverkehr gegeben haben (Bescheid). Ich hoffe, den habt ihr noch.
Mein Erstes Kind hätte nie die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen sollen. Er hätte kein Recht darauf weil ich als Elternteil nicht lange genug in Deutschland lebe.
Das ist sachlich richtig. Die Voraussetzung wäre im Jahre 2022 nämlich gewesen, dass ein Elternteil bereits seit 8 Jahren in D lebte. Erst zum 27.6.2024 wurde diese Frist im StARModG auf 5 Jahre verkürzt. Somit hätte mMn das zweite Kind Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, das erste jedoch nicht.
Nun wurde die Staatsangehörigkeit wieder eingefordert durch den Standesamt
Das ist mMn unzulässig. Zwar kann eine Behörde einen Bescheid auch rückwirkend aufheben wenn entsprechende sachliche Gründe vorliegen, dies hat jedoch zwingend in Schriftform (Zustellungsurkunde) zu erfolgen, gerade in so wesentlichen Fragen wie dem Widerruf einer Staatsbürgerschaftsanerkennung. Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob eine rückwirkende Aufhebung hier überhaupt verfahrensrechtlich zulässig ist; mMn versucht die örtliche Behörde, hier einen Fehler von Amts wegen "auf dem kurzen Dienstweg" quasi rückwirkend aus der Welt zu schaffen. Ich rate daher dringend, einen versierten Anwalt einzuschalten, auf keinen Fall irgendeine Zustimmung zu einer Passabgabe o.ä. zu geben und ggfs. den Rechtsweg zu beschreiten.
Vielen herzlichen Dank. Ich habe einen Anwalt kontaktiert. Weil beim Bürgerbüro wurde dieser Fehler gemacht und nicht beim Standesamt. Standesamt hat niemals die Mitteilung geschickt wegen der Deutschen Staatsangehörigkeit.
Würde warten bis was schriftliches kommt und empfehle das zurückgehen nach Niederlande, wenn Deutschland euch nicht mag, dann eben nicht, ist ja nicht so als gäbe Es einen Fachkräftemangel oder so.
BTW Österreich such auch laufend Fachkräfte.