Spritkosten bezahlen oder nicht?

9 Antworten

Hallo,

das kommt ganz auf den Einzelfall an.

Kann der Halter belegen, dass es sich um den Tierarzt seines Vertrauens, den er immer besucht, handelt, dann darf er seinen Hund auch dort behandeln lassen.

Auch, wenn kein anderer Tierarzt oder keine Tierklinik - z.B. wegen der Uhrzeit - erreicht bar ist, darf er natürlich dorthin fahren.

Ebenso, wenn es um eine Verletzung geht, für die eine besondere Behandlungsmethode erforderlich wäre.

Hast du keine Hundehalterversicherung? Ansonsten brauchst du dir doch um die Kosten keine Gedanken zu machen?

Und wenn du selbst für die Kosten aufkommen musst, dann werden die Spritkosten für 25 km - oder eben auch 50 km für hin und zurück - den geringsten Teil der Kosten ausmachen.

Merke: für Schäden, die der eigene Hund anrichtet, muss man aufkommen - dafür ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sehr sehr sinnvoll. Schnell können solche Kosten auch Hunderte oder Tausende von Euros verschlingen und die Existenz des Halters gefährden.

Gutes Gelingen

Daniela

Der Schädiger (bzw der für das schädigende Tier haftende Tierhalter) muss die Kosten zahlen, welche zur Beseitigung des Schadens erforderlich sind. Aus der Erforderlichkeit wird eine Schadensminderungsobliegenheit abgeleitet: Wenn der Geschädigte unnötige Aufwendungen macht, kann er deren Erstattung nur verlangen, soweit sie die notwendigen Kosten nicht übersteigen.

Ob die Kosten notwendig sind, wird allerdings im Einzelfall zu klären sein. Wenn der Hund beispielsweise laufend in der Behandlung bei dem auswärtigen Tierarzt ist oder der städtische Tierarzt keinen Notdienst hatte oder für diese Art Verletzung nicht kompetent ist, waren die Fahrtkosten eventuell doch im rechtlichen Sinne notwendig. Ist natürlich auch eine Frage der geltend gemachten Kilometer...

nein - die kosten sind so tief  wie möglich zu halten  - wenn der geschädigte zb zum nächsten tierarzt 5 km hat und zu seinem 25 so muss er den spritt für die mehrkilometer selber tragen  - ein hund ist ja eine sache wie zb ein tisch , ... - lieblingsarzt oder ähnliches zählt da nicht . davon abgesehen redest du da über 10 vielleicht 15 euro wenn überhaupt - wenn du das nicht bezahlst was soll denn deann passieren - deswegen geht ja wohl keiner zum anwalt und ein anwalt wird wohl wenn der streitwert 10 euro sind keinen brief schreiben  - es  hat aber auch damit zu tun ob einer korrekt ist oder nicht - darauf gehe ich hier aber jetzt nicht ein und jeder sollte sich da mal selber ein paar gedanken zu machen


friesennarr  09.03.2016, 18:19

ein hund ist ja eine sache wie zb ein tisch ,

Ein Hund ist nur dann eine Sache, wenn es sich um Kauf und Verkauf handelt. Ein Tier hat immer auch das Tierschutzgesetz hinter sich.

Wenn es sich um den behandelnden Tierarzt des Tieres handelt, oder der einzige TA der Dienst hatte, dann wird die Versicherung auch diese Fahrtkosten ohne Frage übernehmen. Man muß nicht den erst besten TA aufsuchen, das steht so nirgends in den Versicherungsbedingungen.

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steffenturbo  10.03.2016, 08:08
@friesennarr

das mag alles wohl so sein - aber wenn einem menschen bei uns hier was passiert - nichts lebensbedroliches - und er wir vom krankenwagen abgeholt bringt er ihn zu unseren pfuschern ins krankenhaus - wenn die aber ein vernünftiges krankenhaus anfahren sollen ( wunsch des patienten ) in der großen stadt - ca. 25 km - dann weiss ich von meinem onkel   - das du das selber bezahlen musst - warum sollte das in diesem fall anders sein  . oder du hast einen unfall  mit einem golf - bekommst einen leihwagen und nimmst einen mercedes - dann bezahlt die versicherung auch nur einen golf oder ähnliches  - den rest musst du dann selber zahlen -  man muss die kosten immer so gering wie möglich halten

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Berni74  10.03.2016, 08:18
@steffenturbo

Das kann man aber nicht vergleichen, da vieles in unserem Gesundheitssystem speziell geregelt ist.

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steffenturbo  10.03.2016, 08:33
@Berni74

ja - sicher - aber warum soll ich den sprit bezahlen wenn da vorne ein tierarzt ist - du aber lieber 10 oder 50 km zu deinem lieblingstierarzt fahren möchtest - dann ist das doch dein problem - warum soll ich das bezahlen  - würde ich grundsätzlich nicht machen- das war ja die frage  - davon abgesehen währe mir das egal und mir brauch auch keiner für 10 km spritt bezahlen  - bin ja kein erbsenzähler  und mit meinem hund fahre ich dahin wo ich möchte - auf meine kosten

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Du musst alles übernehmen, besser gesagt deine Versicherung.

In solchen Fällen sollen die Geschädigten eine Liste mit ihren Forderungen dir zu kommen lassen, diese reichst du bei deiner Vericherung ein, zusammen mit einem Schadenshergang (Formular bekommst du bei deiner Versicherung) und dann wenden die sich an die Geschädigten und du mußt gar nichts mehr machen.

Die Versicherung wird den Geschädigten dann mitteilen, was sie zu übernehmen gedenkt und was nicht und warum nicht. So läuft es in aller Regel ab.

wenn dein hund gebissen worden waere haettest du evtl auch den tierarzt deines vertrauens gewaehlt?

so teuer koennen die spritkosten nicht sein, um da so einen tanz drum zu machen was sagt deine haftplficht -die zahlt fuer dich?