Springmesser bei Hausdurchsuchung gefunden?

3 Antworten

Wer ein Springmesser besitzt verstößt gegen das Waffengesetz und riskiert eine Strafe von bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe.

Die verbotene Waffe wird eingezogen.

Gerichte, die ja auch mitbekommen, dass es nahezu täglich zu Messerstechereien kommt (oft mit tödlichem Ausgang) sind entsprechend sensibilisiert und das findet seinen Ausdruck auch in der Höhe der verhängten Strafen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Kann ne Waffe sein, kriegst dann zwei Anzeigen. Da wird wohl der Joint auch nicht eingestellt sondern alles in einem Abwasch erledigt.

Die Strafbeimessung ist im Ermessen der Staatsanwaltschaft und des Richters und orientiert sich nicht nur an den Vorstrafen, sondern auch am Einkommen. Pauschale Aussagen dazu sind deshalb nicht möglich.

Das Springmesser stellt einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz dar. Viele Justizbehörden verstehen da zurecht nicht sonderlich viel Spaß.