Spielautomaten in Imbissbuden?

4 Antworten

In der Spielverordnung §3 (Gewerbeordnung und Durchführungsvorschriften 7103 Spielgeräte I. Aufstellung von Geldspielgeräten) ist das alles geregelt. Hier muß der Besitzer ders Imbisses sogfältig beobachten, daß keine Jugendliche an Geldspielgeräten spielen.Tut er es nicht, so kann ihm bei einem Verstoß, die Gewerbeerlaubnis entzogen werden Er darf nie wieder ein Gewerbe dieser Branche betreiben. Notfalls muß er eine Person abstellen, die den Spielautomatenbetrieb überwacht. Dies können auch Auflagen der Behörde sein. ( ist mir passiert )

Nein! Meiner Meinung nach muss das wirklich nicht sein.

Aber rein politisch-wirtschaftlich muss das sein, dass der Staat auch nicht auf die Steuern, die vom Taschengeld der Kinder gezahlt werden, verzichten kann.

Das gilt nicht nur für die "Vergnügungs"-Steuer, sondern auch für die Mwst, und die Alkohol- und Tabak-Steuer.

Naja, solche Imbissbuden haben viel konkurenz, dass extra geld können die sicher gut gebrauchen. Daher kann ich das schon verstehen. Ich kenne eig auch nur solche Automaten/stühle davor welche recht hoch gelegen sind, so dass kinder einfach garnicht an die knöpfe kommen. Auch werfen die vermutlich nicht mehr als 2€ hinein, da man eig als "kind" oder früher teenager auch garnicht das geld hat. Dann verlieren sie es vermutlich und lassen es.

Also ich denke das ist wirklich kein grund zur sorge.

Ein Verbot von den Daddelautomaten wäre schwachsinnig, niemand anderes wird dadurch geschädigt, von daher kann man das auch nicht mit dem Passivrauchen und den Rauchverboten vergleichen. Und Betreiber von Kneipen und Imbisstuben verdienen mit den Spielautomaten ein Nebenverdienst. Was ich für sinnvoll halte, wäre eine Ausweispflicht für die Automaten, so kann sichergestellt werden, dass nur Volljährige damit spielen können.