Zwei Jobs als Minderjähriger Schüler und einmalig über 450€?
Darf ich zwei Jobs als 17-jährige Schülerin haben und im Monat auch mal mehr als 450€ verdienen ohne Steuern zu zahlen solange es bei unter 5400€ im Jahr bleibt? Oder ist das tatsächlich die monatliche Summe um die es geht?
Liebe Grüße
3 Antworten
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Bei Ausübung eines oder mehrerer Minijobs gleichzeitig sollte die Summe der Einkünfte im Regelfall die Grenze von regelmässig und planbar max. 450 Euro pro Monat nicht überschreiten .
Die Sollgrenze von 5400 Euro bezieht sich auf Minijobs , die mindestens ein volles Jahr ununterbrochen ausgeübt werden . Ansonsten gilt bei unterjährigen Beschäftigungsverhältnissen der Richtwert von 450 Euro pro Monat .
Es ist auch durchaus zulässig , in einzelnen Monaten auch mal geringfügig ( nicht näher definiert ) über 450 Euro zu kommen , wenn dann anschließend zeitnah ein entsprechender Ausgleich zur Wahrung des 450 Euro-Durchschnittes , bzw. bei ganzjährigen AV auch der 5400 Euro-Grenze eingehalten wird .
Es ist allerdings nicht statthaft , planbar und vorhersehbar in 3 Monaten die Einkünfte des gesamten Jahres zu erzielen und dann die restlichen 9 Monate nichts mehr zu tun .
Eine weitere Ausnahme von dieser Grenze gibt es bei nicht geplanten und nicht vorhersehbaren Einzelfällen . Dann darf man auch mal erheblich mehr als 450 Euro einerseits , und andererseits dann auch insgesamt resultierend sogar über 5400 Euro pro Jahr kommen .
Solche ungeplanten und unvorhersehbaren Ereignisse sieht der Gesetzgeber allerdings nur bis zu 3 × pro 12-Monats Zeitraum noch als "gelegentlich" an . Aktuell werden wegen der Corona-Situation bis zu 5 solcher Situationen pro 12-Monatszeitraum noch als gelegentlich im Sinne der Ausübung eines Minijobs toleriert .
Als Minderjährige(/-r) mußt / müßt Du und Dein[e] Arbeitgeber allerdings je nach Alter dann noch das Jugendarbeitschutzgesetz mit seinen anwendbaren Bestimmungen beachten .
Als Minderjährige/-r hast Du zudem leider noch keinen Rechtsanspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn . ( falls diese Nebeninfo für Dich von Interresse ist )
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Der Zeitraum für zurückliegende Beschäftigungszeiten berücksichtigt in Hinsicht auf unvorhersehbare und gelegentliche Ereignisse rückwirkend die letzten 12 Monate des Beschäftigungsverlaufs .
Die Jahres-Obergrenze bezieht sich hingegen auf das kalendarische Abrechnungsjahr .
Wenn Du z.B. 2020 bislang nur 5 Monate beim AG als Minijobber tätig warst , und zu Ende des 6. Monats kündigen möchtest , müßtest Du beim Teilverdienstrahmen in stets absehbaren / regelmäßigen Ereignissen für den Durchschnitt 5400 ÷ 12 × 6 = 2700 Euro für den Endausgleich rechnen , damit es bei durchschnittlich 450 Euro pro Monat bleibt .
Fällt in diesem Beispielszenario ( bleiben wir bei 6 Monaten ) unerwartet jemand mal aus und könnte nicht sofort ersetzt werden , dann könntest Du in dem letzten Monat ohne Ausgleich auch mal z.B. die doppelte Stundenzahl , und damit 900 Euro ohne abschließende Endausgleichung bei diesem AG geleistet haben , ohne daß der Status "Minijob" abzuerkennen wäre .
Die 5 Monate davor könntest Du bei diesem Arbeitgeber zuvor dann auch regelmäßig jeweils die 450 Euro ausgereizt haben , und dennoch unvorhersehbar im letzten Monat für 900 Euro Arbeitsleistung erbracht haben müssen .
Bei ausgleichsloser Überschreitung muß gegenüber der Minijobzentrale nur der Nachweis erbracht werden , daß es sich um ein unvorhersehbares und gelegentliches Ereignis handelte .
Den Ausgleich mußt Du nur machen , wenn es sich zwar um ein gelegentliches , aber nicht unvorhersehbares Ereignis handelte .
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Oder ist das tatsächlich die monatliche Summe um die es geht?
Ingesamt kommt es auf die Gesamtsumme an, jedoch darf das Einkommen 2 Mal pro Jahr auch die 450 Eurogrenze übersteigen ... oder aber der AG "verschiebt" Zahlungen, um regelmäßig unter der Grenze zu bleiben.
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Es muss ein Minijob bleiben, weil sonst die steuerlichen Vergünstigungen wegfallen. Bei Jobs ausschließlich in den Ferien gelten andere Regeln.
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Wenn ich den Job in den nächsten monaten kündige, und dann unter einem Jahr dort gearbeitet habe, ist das trotzdem möglich diesen monat einmalig mehr zu verdienen?