Spickzettel auf Arm schlimm?
Moin Leute,
Habe mir heute im EK-Unterricht einen Spickzettel auf den Arm geschrieben (für die Phyik KA) und die Lehrerin hat mir dafür einen Eintrag gegeben. Sie hat es nichtmal richtig gesehen was ich da gemacht habe und es war auch nur 1 Satz, jedoch habe ich es direkt danach abgewaschen und man konnte nichts mehr sehen. Ich bin schon mit Paragraph 90 vorbestraft. Denkt ihr, es wird was passieren? Ich meine ich habe ja wenn überhaupt was sehr kleines gemacht weil ich ja nirgends während der KA abgeschrieben hab.
Danke im Vorraus
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DogDiego/1522836000741_nmmslarge__11_23_170_170_74646b0e45aeeee60f268e888f9f8faa.jpg?v=1522836001000)
Im.Grunde ist es Betrug, zumindest Betrugsversuch.
Gibt zumindest ne' 6.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nadelwald75/1584467360890_nmmslarge__0_0_739_739_d31722af85333ab63665824b6054ae19.jpg?v=1584467361000)
Organisation
der oberen Schulaufsichtsbehörde
Die Aufgaben der oberen Schulaufsichtsbehörde werden in einer Schulab- teilung wahrgenommen, die aus schulfachlichen und verwaltungsfachli- chen Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten besteht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich glaube er meint §90 SchulG aus Ba-Wü, wo Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen geregelt sind... Musste da auch erst nachforschen;-)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Trollst du oder denkst du tatsächlich, dass Spicken eine Straftat ist.
§ 90 BgB nehme ich an-das hat nichts mit Schule zu tun und andersherum.
Du hast einen Eintrag in der Schule, der keinerlei Wirkung oder Zusammenhang auf dein außerschulischen Leben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Welches Bundesland? Es gibt 16 Schulgesetze und APOs?
Ich denke mal BA-WÜ?;-)
Du hast uns hier mit dem Wort "vorbestraft" verwirrt;-)
Ansonsten werden Täuschungsversuche unterschiedlich gehandhabt, von Verweis, O pkt für Teilaufgaben bis hin zu komplett 0 PKt- je nach Lehrer.
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Für dich sollte §8, Abs 6 gelten (falls BA-Wü stimmt): http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=NotBildV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
(6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden."
Was deine Lehrerin nun macht, wissen wir nicht. Eintrag udn Info der Eltern, das oben zitierte oder ein schriftlicher Verweis-liegt in ihrem Ermessen...
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Muss mich korrigieren: schriftlicher Verweis eher nicht! Hat ja nichts mit dem Thema zu tun...
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Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.
Paragraph 90 im Schulgesetz