Sperre Fahrerlaubnis?

4 Antworten

hätte er überhaupt in Deutschland fahren dürfen , obwohl in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre vorlag

Nein, hätte er nicht. § 28 Abs. 4 Nr. 4 FeV

Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf,

Mein Bruder wurde im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt .

Ich korrigiere mal, er ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Fahren ohne Führerschein ist nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 Euro Verwarnungsgeld.

Meine Frage lautet , hätte er überhaupt in Deutschland fahren dürfen , obwohl in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre vorlag ???????

Definitiv nein, ihm ist in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden, und das gilt auch dann, wenn er einen tschechiche Fahrerlaubnis hat, und sein Hauptwohnsitz in Tschechien ist. Wiederholungstäter sein, das wird teuer.

Als deutscher Staatsbürger hat er sich dann zwei Probleme eingebrockt:

- Die in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis wurde dort bereits nach EU-Recht unrechtmäßig erteilt, da EU Bürgern mit einer anderen als der im EU-Mitgliedsstaat innehabenen Staatsbürgerschaft eine Fahrerlaubnis erst ab Nachweis von mindestens 185 Tagen Aufenthalt im Ausstellungsstaat dort eine Fahrerlaubnis hätte ausgestellt werden dürfen.

- Von daher hattest Du als deutscher Staatsbürger selbst nach tschechischem Recht keine EU-weit anerkennbare Fahrerlaubnis erworben und warst rechtlich damit grundlegend ohne jegliche Fahrerlaubnis innerhalb wie außerhalb Tschechiens unterwegs.

Die innerhalb Deutschlands verhängte Sperrfrist gegen Neuerteilung wäre dann für deutsche Staatsbürger nur noch in der Theorie das Tüpfelchen auf dem I, da Du ja nach geltendem EU-Recht auch in Tschechien keine rechtmäßige Fahrerlaubnis erworben haben konntest. DE hätte damit lediglich eine zwar in Tschechien rechtmäßig, aber innerhalb der deutschen Sperrfrist erteilte Fahrerlaubnis auf seinem Hoheitsgebiet für deutsche Staatsbürger auch später nicht anerkennen müssen.


Still  13.07.2024, 07:46
mindestens 185 Tagen Aufenthalt im Ausstellungsstaat dort eine Fahrerlaubnis hätte ausgestellt werden dürfen.

Nur weil die tschechischen Behörden da Mist gebaut haben, wird die Fahrerlaubnis ja nicht ungültig.

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Gnurfy  13.07.2024, 07:50
@Still

Sie wurde unrechtmäßig an einen Staatsbürger DE ausgestellt und muss damit in DE zur dortigen Nutzung auch nicht als rechtmäßig erteilt anerkannt werden.

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Still  13.07.2024, 07:52
@Gnurfy

Es kommt auf den Wohnsitz, nicht auf die Nationalität an. Dass er damit in Deutschland nicht fahren darf, ist klar, aber in Tschechien ist es eine gültige FE.

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Gnurfy  13.07.2024, 07:57
@Still

Es kommt auf die rechtmäßige Ausstellung einer Fahrerlaubnis in EU-Drittstaaten für dort fremde Staatsbürger an. Dazu gibt es inzwischen längst gefestigte Rechtsprechung auf deutscher, wie auch EU-weiter Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Still  13.07.2024, 07:59
@Gnurfy

einer Fahrerlaubnis in EU-Drittstaaten 

Tschechien ist doch wohl ein EU-Mitglied und die FE dort gültig.

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Gnurfy  13.07.2024, 08:00
@Still

Willst Du mir hier einen Knopf an die Backe labern? Aus Sicht Deutschlands ist Tschechien ein EU-Drittstaat.

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Still  13.07.2024, 08:55
@Gnurfy
Drittstaat bezeichnet in der Rechtssprache einen Staat, der nicht Partei eines Vertrages ist. Während bei einem Vertrag mit zwei Vertragsparteien die ersten beiden als erster und zweiter Staat bezeichnet werden, werden alle anderen Staaten als Dritte benannt.

Wenn ich sehe, dass du keinen Knopf hast, muss ich wohl dafür sorgen ; - )

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Gnurfy  13.07.2024, 08:59
@Still

Fühlst Du Dich wegen dieses einen Wortes nun besser? Ändert inhaltlich aber nichts an dem Umstand Deiner hier falchen Lamentiererei.

Die Fahrerlaubnis wurde in Tschechien bereits unrechtmäßig erworben nach geltendem EU-Fahrerlaubnisrecht. Punkt und Zeitverschwendung mit Dir damit beendet.

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Still  13.07.2024, 09:01
@Gnurfy

Dazu müsste Tschechien die FE für ungültig erklären, da (eventuell) betrügerisch erlangt. Aktuell ist sie aber amtlich!

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Gnurfy  13.07.2024, 09:15
@Still

Nein, es hätte längst schon gereicht wenn DE selbst dieses Prüfungsverfahren im Zweifel angeregt hätte.

Selbst wenn die Sperre hier in DE bereits abgelaufen wäre zum Zeitpunkt des Erwerbes der tschechischen FE, so wären die nicht belegbaren 185 Tage Mindestaufenhalt in Tschechien für die Erteilung dieser FE an einen "ausländischen" EU-Bürger ein Außschlußkriterium gewesen.

Diese EU-Rechtsprechung wurde seinerzeit explizit sogar von Deutschland zur Eindämmung des "MPU-Fahrerlaubnistourismus" für deutsche Staatsbürger initiiert.

Das ganze ist in einer entsprechenden Gesetzesnovelle des EU-Fahrerlaubnisrechtes zur gegenseitigen Anerkennung von EU-Mitgliedsstaaten ausgestellter Fahrerlaubnisse zu Gunsten Deutschlands abgeändert worden.

Demnach darf Deutschland schon seit Jahren die Anerkennung der Rechtmäßigkeit einer in EU-Mitgliedsstaaten formal zu Unrecht ausgestellten FE zur Nutzung im eigenen Hoheitsgebiet für deutsche Staatsbürger verweigern.

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Still  13.07.2024, 09:20
@Gnurfy

Nochmals: Er darf in Deutschland kein KFZ führen. Die FE ist aber solange amtlich und in Tschechien gültig, bis diese von Amtswegen aberkannt wird.

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Gnurfy  13.07.2024, 09:30
@Still

Und genau DIESE amtlichen Wege geht Deuschland schon seit Jahren genau deswegen erfolgreich gegen Führerscheintourismus. Es verzögert solch ein Klageverfahren dann halt nur etwas.

Diese ganzen Konstellationen gab es schon allesamt vor Jahren erst mit den Niederlanden, danach mit Polen, und nun halt mit Tschechien. Können die 185 Tage Mindestaufenthalt im Ausstellungsland zur Ausstellung der FE nicht nachgewieseh werden, darf DE landesintern für seine Staatsbürger entsprechend eine Fahrt ohne gültige (EU) Fahrerlaubnis unterstellen.

Recharchiere es selbst, bevor Du hier weiter Unwahrheiten verbreitest im aktuellen EU-Fahrerlaubnisrecht.

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Still  13.07.2024, 09:53
@Gnurfy

Welche Unwahrheit wurde denn von mir verbreitet?!

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Gnurfy  13.07.2024, 09:59
@Still

Na dann lasse mal Deine bewußtseinstrübenden Freizeitmittelchen etwas weg und lese Dir Deinen ganzen unnötigen Angriff auf meine Antwort noch mal durch.

Du lagst falsch im EU-Fahrerlaubnisrecht gegenüber meiner Antwort und willst es jetzt nicht eingestehen. Alsdann...

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Still  13.07.2024, 12:24
@Gnurfy
Nur weil die tschechischen Behörden da Mist gebaut haben, wird die Fahrerlaubnis ja nicht ungültig.

Was ist daran falsch?

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Gnurfy  13.07.2024, 12:31
@Still

Hast Du Lack gesoffen, oder warum hast Du noch nicht selbst recharchiert?

Nöö, vor gewollter (mir fehlt gerade derBegriff) habe ich jetzt echt keine Sympathie mehr. Du hast Unrecht gehabt, und kannst meinen Argumenten nichts mehr entgegen setzen. Kränkt Dich das nun?

Dann bist Du es selber schuld. Ich habe es Dir mehrmals aufgezeigt in Deiner Irrwegung zum Gesetz.

Nicht weil ich "Recht" haben wollte, sondern weil Du von Beginn an falsch lagst mit Deinen Angriffen auf meine Antwort, und sich künftige Mitleser und Mitleserinnen dieses Threads hier nicht genau deswegen unnötig in den Bereich möglicher Straftaten begeben sollen!

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Logo, die Strafe in D verfällt ja nicht, nur weil er sich woanders einen neuen Führerschein besorgt hat.


Mirkowestphal 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 05:47

Er hat nicht nur seinen Führerschein dort gemacht , sondern er hat auch seinen festen Wohnsitz dort .

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Andy7754  13.07.2024, 05:49
@Mirkowestphal

Klar mit dem Führerschein darf er auch überall rumfahrn, nur eben nicht in D, solange die Sperre da ist.

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