Sperre Fahrerlaubnis?
Mein Bruder wurde im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt . Das Urteil enthielt auch eine Fahrerlaubnissperre bis August 2024 . Aus Familiären Gründen verlegte er seinen festen Wohnsitz im Mai 2023 in die Tschechin , und machte dort im Juni 2023 einen Führerschein . Im Juni 2024 kam er in Deutschland wieder in eine Verkehrskontrolle , es handelte sich um die gleichen Beamten wie im Vorjahr , zudem hatte er seinen Führerschein nicht dabei , Tatvorwurf wieder fahren ohne Führerschein . Er hat keine Aussage gemacht und wartet jetzt auf die Anklage . Sein Hauptwohnsitz ist nach wie vor Tschechin . Meine Frage lautet , hätte er überhaupt in Deutschland fahren dürfen , obwohl in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre vorlag ???????
4 Antworten
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hätte er überhaupt in Deutschland fahren dürfen , obwohl in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre vorlag
Nein, hätte er nicht. § 28 Abs. 4 Nr. 4 FeV
Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,
4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf,
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Mein Bruder wurde im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt .
Ich korrigiere mal, er ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Fahren ohne Führerschein ist nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 Euro Verwarnungsgeld.
Meine Frage lautet , hätte er überhaupt in Deutschland fahren dürfen , obwohl in Deutschland eine Fahrerlaubnissperre vorlag ???????
Definitiv nein, ihm ist in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden, und das gilt auch dann, wenn er einen tschechiche Fahrerlaubnis hat, und sein Hauptwohnsitz in Tschechien ist. Wiederholungstäter sein, das wird teuer.
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Als deutscher Staatsbürger hat er sich dann zwei Probleme eingebrockt:
- Die in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis wurde dort bereits nach EU-Recht unrechtmäßig erteilt, da EU Bürgern mit einer anderen als der im EU-Mitgliedsstaat innehabenen Staatsbürgerschaft eine Fahrerlaubnis erst ab Nachweis von mindestens 185 Tagen Aufenthalt im Ausstellungsstaat dort eine Fahrerlaubnis hätte ausgestellt werden dürfen.
- Von daher hattest Du als deutscher Staatsbürger selbst nach tschechischem Recht keine EU-weit anerkennbare Fahrerlaubnis erworben und warst rechtlich damit grundlegend ohne jegliche Fahrerlaubnis innerhalb wie außerhalb Tschechiens unterwegs.
Die innerhalb Deutschlands verhängte Sperrfrist gegen Neuerteilung wäre dann für deutsche Staatsbürger nur noch in der Theorie das Tüpfelchen auf dem I, da Du ja nach geltendem EU-Recht auch in Tschechien keine rechtmäßige Fahrerlaubnis erworben haben konntest. DE hätte damit lediglich eine zwar in Tschechien rechtmäßig, aber innerhalb der deutschen Sperrfrist erteilte Fahrerlaubnis auf seinem Hoheitsgebiet für deutsche Staatsbürger auch später nicht anerkennen müssen.
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Drittstaat bezeichnet in der Rechtssprache einen Staat, der nicht Partei eines Vertrages ist. Während bei einem Vertrag mit zwei Vertragsparteien die ersten beiden als erster und zweiter Staat bezeichnet werden, werden alle anderen Staaten als Dritte benannt.
Wenn ich sehe, dass du keinen Knopf hast, muss ich wohl dafür sorgen ; - )
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Fühlst Du Dich wegen dieses einen Wortes nun besser? Ändert inhaltlich aber nichts an dem Umstand Deiner hier falchen Lamentiererei.
Die Fahrerlaubnis wurde in Tschechien bereits unrechtmäßig erworben nach geltendem EU-Fahrerlaubnisrecht. Punkt und Zeitverschwendung mit Dir damit beendet.
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Nein, es hätte längst schon gereicht wenn DE selbst dieses Prüfungsverfahren im Zweifel angeregt hätte.
Selbst wenn die Sperre hier in DE bereits abgelaufen wäre zum Zeitpunkt des Erwerbes der tschechischen FE, so wären die nicht belegbaren 185 Tage Mindestaufenhalt in Tschechien für die Erteilung dieser FE an einen "ausländischen" EU-Bürger ein Außschlußkriterium gewesen.
Diese EU-Rechtsprechung wurde seinerzeit explizit sogar von Deutschland zur Eindämmung des "MPU-Fahrerlaubnistourismus" für deutsche Staatsbürger initiiert.
Das ganze ist in einer entsprechenden Gesetzesnovelle des EU-Fahrerlaubnisrechtes zur gegenseitigen Anerkennung von EU-Mitgliedsstaaten ausgestellter Fahrerlaubnisse zu Gunsten Deutschlands abgeändert worden.
Demnach darf Deutschland schon seit Jahren die Anerkennung der Rechtmäßigkeit einer in EU-Mitgliedsstaaten formal zu Unrecht ausgestellten FE zur Nutzung im eigenen Hoheitsgebiet für deutsche Staatsbürger verweigern.
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Und genau DIESE amtlichen Wege geht Deuschland schon seit Jahren genau deswegen erfolgreich gegen Führerscheintourismus. Es verzögert solch ein Klageverfahren dann halt nur etwas.
Diese ganzen Konstellationen gab es schon allesamt vor Jahren erst mit den Niederlanden, danach mit Polen, und nun halt mit Tschechien. Können die 185 Tage Mindestaufenthalt im Ausstellungsland zur Ausstellung der FE nicht nachgewieseh werden, darf DE landesintern für seine Staatsbürger entsprechend eine Fahrt ohne gültige (EU) Fahrerlaubnis unterstellen.
Recharchiere es selbst, bevor Du hier weiter Unwahrheiten verbreitest im aktuellen EU-Fahrerlaubnisrecht.
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Na dann lasse mal Deine bewußtseinstrübenden Freizeitmittelchen etwas weg und lese Dir Deinen ganzen unnötigen Angriff auf meine Antwort noch mal durch.
Du lagst falsch im EU-Fahrerlaubnisrecht gegenüber meiner Antwort und willst es jetzt nicht eingestehen. Alsdann...
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Hast Du Lack gesoffen, oder warum hast Du noch nicht selbst recharchiert?
Nöö, vor gewollter (mir fehlt gerade derBegriff) habe ich jetzt echt keine Sympathie mehr. Du hast Unrecht gehabt, und kannst meinen Argumenten nichts mehr entgegen setzen. Kränkt Dich das nun?
Dann bist Du es selber schuld. Ich habe es Dir mehrmals aufgezeigt in Deiner Irrwegung zum Gesetz.
Nicht weil ich "Recht" haben wollte, sondern weil Du von Beginn an falsch lagst mit Deinen Angriffen auf meine Antwort, und sich künftige Mitleser und Mitleserinnen dieses Threads hier nicht genau deswegen unnötig in den Bereich möglicher Straftaten begeben sollen!
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Logo, die Strafe in D verfällt ja nicht, nur weil er sich woanders einen neuen Führerschein besorgt hat.
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Er hat nicht nur seinen Führerschein dort gemacht , sondern er hat auch seinen festen Wohnsitz dort .
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Klar mit dem Führerschein darf er auch überall rumfahrn, nur eben nicht in D, solange die Sperre da ist.
Nur weil die tschechischen Behörden da Mist gebaut haben, wird die Fahrerlaubnis ja nicht ungültig.