Sparkasse will Kontogebühren erhöhen zum 1.2.22 trotz BGH Urteil und will Zustimmung, was passiert, wenn ich nicht zustimme?

6 Antworten

Dann wird von denen gekündigt und die Kündigung kommt in die Schufa.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

philippam1815 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 15:09

Dann nix wie hin mit der Zustimmung, so nen Stress brauch ich nicht auch noch, danke

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Hallo,

Das ist rechtens. Der BGH hat ja nur die stillschweigende Zustimmung verneint.
Die Sparkasse kann Dir das Konto fristgemäß kündigen, wenn Du nicht zustimmst. Das folgt aus der Vertragsfreiheit.


philippam1815 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 14:51

Na toll, danke für die Info.

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Boomer1965  01.12.2021, 14:52
@philippam1815

Tja, ist leider so. Die Banken wollen letztlich jeden zum Online-Banking drängen, damit sie ihre ach so kostenträchtigen Filialen schließen können.

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philippam1815 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 14:58
@Boomer1965

Danke, verstehe, leider habe ich kein Smartphone noch Internet zuhause, und bin auf die Filiale angewiesen bzw. Geld Automaten etc.

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Boomer1965  01.12.2021, 15:00
@philippam1815

Ja, ich habe auch lieber eine Filiale vor Ort. Aber angesichts des Nullzinses versuchen die Banken natürlich, ihre Kohle auf anderen Wegen hereinzubekommen.

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philippam1815 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 15:03
@Boomer1965

verstehe, dann gebe ich morgen die Zustimmung ab, die Antworten hier haben mir wirklich jetzt sehr geholfen, war mir sehr unsicher, was ich tun sollte, dann muss man wohl in den sauren Apfel beissen.......

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Wenn du nicht zustimmst darf die Sparkasse die Gebühren entsprechend des BGH Urteils nicht erhöhen. Du wirst dich dann aber ggf auf eine Kündigung des Kontos einstellen müssen.

Die Gebühren die du seit 2020 mehr gezahlt hast könntest du unter Umständen zurückfordern. Denn hier wird vermutlich keine Ausdrückliche Zustimmung zur Erhöhung vorliegen. Und das ist ja das Einzige was der BGH entschieden hat. Es kann die Zustimmung nicht durch schweigen fungiert werden. Aber grundsätzlich ist es der Bank natürlich nicht verboten die Gebühren zu erhöhen


philippam1815 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 15:09

Danke, ja ich habe heute einen Brief geschrieben für zuviel gezahlte Gebühren seit 1.1.2020, fallen da auch die € 0,90 für Überweisungen als Kontoführungsgebühren drunter?

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philippam1815 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 15:14
@Stefan1248

hat es nicht, nur Portokosten, jetzt haben die seit 2 Monaten von € 0,90 auf € 0,50 reduziert, warum auch immer. Dann bin ich ja mal gespannt, ob die was zurückerstatten.

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Das BGH-urteil verbietet doch keine Gebührenerhebung. Es hat nur uneingewilligte Erhöhungen für unrechtmäßig erklärt. Deswegen fragen die Banken ja nun ihre Kunden nach Zustimmung. Du kannst ablehnen, musst dann aber mit kündigung seitens der bank rechnen.


philippam1815 
Beitragsersteller
 01.12.2021, 14:50

Das fehlt noch, danke für die Info.

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Wenn Du nicht zustimmst dann wird die Sparkasse voraussichtlich eine Kündigung aussprechen und dich "rauswerfen".

Die sind im Moment nicht zimperlich, da sie mit Girokonten eh nicht mehr verdienen