Sparkasse will Kontogebühren erhöhen zum 1.2.22 trotz BGH Urteil und will Zustimmung, was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Hallo,
habe ein Basiskonto bei der Sparkasse seit 2018, bis 2020 habe ich monatlich Kontogebühren in Höhe von € 6,90 gezahlt, dann ab 1.1. 20 wurden es € 7,90 und für jede Überweisung € 0,90 extra. Trotz BGH Urteil habe ich nun Unterlagen bekommen, dass das Basiskonto zum 1.2.22 nun € 8,90 und jede Überweisung € 1,50 kosten sollen. Ich habe Unterlagen bekommen, dass ich dem zustimmen soll, aber ist das rechtens? Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Danke
6 Antworten
Dann wird von denen gekündigt und die Kündigung kommt in die Schufa.
Dann nix wie hin mit der Zustimmung, so nen Stress brauch ich nicht auch noch, danke
Hallo,
Das ist rechtens. Der BGH hat ja nur die stillschweigende Zustimmung verneint.
Die Sparkasse kann Dir das Konto fristgemäß kündigen, wenn Du nicht zustimmst. Das folgt aus der Vertragsfreiheit.
Tja, ist leider so. Die Banken wollen letztlich jeden zum Online-Banking drängen, damit sie ihre ach so kostenträchtigen Filialen schließen können.
Danke, verstehe, leider habe ich kein Smartphone noch Internet zuhause, und bin auf die Filiale angewiesen bzw. Geld Automaten etc.
Ja, ich habe auch lieber eine Filiale vor Ort. Aber angesichts des Nullzinses versuchen die Banken natürlich, ihre Kohle auf anderen Wegen hereinzubekommen.
verstehe, dann gebe ich morgen die Zustimmung ab, die Antworten hier haben mir wirklich jetzt sehr geholfen, war mir sehr unsicher, was ich tun sollte, dann muss man wohl in den sauren Apfel beissen.......
Wenn du nicht zustimmst darf die Sparkasse die Gebühren entsprechend des BGH Urteils nicht erhöhen. Du wirst dich dann aber ggf auf eine Kündigung des Kontos einstellen müssen.
Die Gebühren die du seit 2020 mehr gezahlt hast könntest du unter Umständen zurückfordern. Denn hier wird vermutlich keine Ausdrückliche Zustimmung zur Erhöhung vorliegen. Und das ist ja das Einzige was der BGH entschieden hat. Es kann die Zustimmung nicht durch schweigen fungiert werden. Aber grundsätzlich ist es der Bank natürlich nicht verboten die Gebühren zu erhöhen
Danke, ja ich habe heute einen Brief geschrieben für zuviel gezahlte Gebühren seit 1.1.2020, fallen da auch die € 0,90 für Überweisungen als Kontoführungsgebühren drunter?
hat es nicht, nur Portokosten, jetzt haben die seit 2 Monaten von € 0,90 auf € 0,50 reduziert, warum auch immer. Dann bin ich ja mal gespannt, ob die was zurückerstatten.
Das BGH-urteil verbietet doch keine Gebührenerhebung. Es hat nur uneingewilligte Erhöhungen für unrechtmäßig erklärt. Deswegen fragen die Banken ja nun ihre Kunden nach Zustimmung. Du kannst ablehnen, musst dann aber mit kündigung seitens der bank rechnen.
Wenn Du nicht zustimmst dann wird die Sparkasse voraussichtlich eine Kündigung aussprechen und dich "rauswerfen".
Die sind im Moment nicht zimperlich, da sie mit Girokonten eh nicht mehr verdienen
Na toll, danke für die Info.