Sparkasse Brief über BGH Urteil vom 27.04. erhalten, was meinen die?
Hi Leute ich habe heute einen Brief von der Sparkasse erhalten darin geht es um das BGH Urteil vom 27.04.
Nun: Im Schreiben steht, dass die Medien oft darüber berichtet haben, und die Sparkasse das Vertrauensvolle Verhältnis beibehalten will, daher mich bittet mich einzuloggen und die neuen AGB zu bestätigen. (grob zusammengefasst)
Das Urteil lautet : "Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der BGH entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), die eine Zustimmung des Kunden zu AGB-Änderungen fingieren, falls er nicht innerhalb einer bestimmten Frist dagegen widerspricht, unwirksam sein können."
Meine Frage: Da auf der Sparkassen Seite nun steht, dass Kunden in "Einzelfällen überprüft und ggf. entschädigt werden" wollte ich fragen, ob ich etwas beachten sollte, bevor ich den neuen AGB zustimme? Warum eine Entschädigung, was sollte entschädigt werden? Könnt ihr mir helfen? Danke
2 Antworten
Es wurden in den AGB Gebühren angekündigt.
Wenn der Kunde diesen nicht aktiv widersprochen hat, haben die Banken dies als Zustimmung zu den Gebühren gesehen und diese entsprechend erhoben.
Dies hat der BGH als unwirksam erklärt. Es hätte eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgen müssen, damit die AGB wirksam werden.
Dementsprechend können die zu unrecht erhobenen Gebühren zurückverlangt werden.
Nun schreiben alle Banken ihre Kunden an um diese ausdrückliche Zustimmung einzuholen, damit in Zukunft die Gebühren rechtskräftig erhoben werden können.
Mir war der Aufwand für so ein bisschen Kohle zu hoch und zu doof.
Ob sie bei der Rückforderung kündigen weiß ich nicht. Sie werden aber sicherlich kündigen, wenn du nun nicht zustimmst. Kontoführungsgebühren fordert eigentlich mittlerweile fast jeder.
DIe Sparkasse ist verpflichtet, dich über deine sich daraus ergebenden Rechte zu informieren, was sie mit diesem Schreiben auch getan hat. Es liegt dann an dir, herauszufinden, an welchen Stellen deiner Kontobewungen du aufgrund der unwirksam gewordenen Klauseln mit Gebühren über den Tisch gezogen wurdest, und es liegt an dir, ob du diese zuviel erhobenen Beträge zurückforderst. Wenn du dabei fündig wirst und und Geld zurückforderst, dann hast du die große Chance, dass dir die Sparkasse kurzerhand das Konto kündigt, wobei du aber die Möglichkeit hast, ein neues Konto zu schlechteren Bedingungen bzw. zu denen, wie sie der Sparkasse gefallen, zu eröffnen.
Hallo,Dxmklvw tatsächlich habe ich auch diese Musterschreiben im Internet gefunden, in denen man durch das Urteil die Kontoführungsgebühren zurückerstattet haben möchte. Bei mir sind es 5€ im Monat tatsächlich war es mal umsonst (also bis ich 25j. war etwa) danach kamen plötzlich diese 5€ auf. Aber wie du schon sagtest, nachher kündigen die mir mein Konto und mittlerweile kostet ja fast jede Bank etwa 5€/Monat (korrigiere mich, wenn ich falsch liege)
Danke für die Zusammenfassung. Sollte ich die Gebühren zurückfordern? Dxmklvw hatte geschrieben, dass sie dann mein Konto kündigen können. Lohnt sich so etwas? Zumal ich ja dann ein anderes Konto eröffnen müsste und die Banken wahrscheinlich nun alle die Gebühren inkl. AGB als Bedingung zur Eröffnung nun mitgeben. Bspw. ich habe nun ein N26 Konto eröffnet vor etwa 2 Monaten und muss 4,50€ /Monat zahlen. Mein Freund hatte bei denen vor etwa 1,5 J. ein Konto eröffnet und muss nichts zahlen. Mein Sparkassen Konto kostet 5€/Monat. Ergo jede Neueröffnung bei egal welcher Bank kostet warscheinlich nun sowieso um doe 5€ oder?