Sozialpsychiatrischer Dienst meldet sich an?
Hallo
ich hatte Stress mit meinem Freund, der nicht bei mir gemeldet ist - er war stark alkoholisiert, und ich musste paar mal die Polizei anrufen.
Jetzt hat die Polizei den Sozialpsychiatrischen Dienst informiert, und prompt standen die bei mir vor der Tür. Jetzt habe ich die aber abgewimmelt und gesagt, die können ein anderes Mal vorbeikommen, da es mir nicht gut ging, um mit denen vernünftig zu kommunizieren.
Jetzt die Frage muss ich mich mit denen zusammen setzen?
Brauchen die nicht ein gerichtlicher Beschluss, um einfach in meine Wohnung hereinzukommen und mich vollzulabern - von wegen "die wollen helfen" ??
Ich weiß, dass die Sache rasant nach hinten losgehen kann, ich halte nichts von den ganzen Ämtern, die wollen nicht helfen, wahrscheinlich mich in eine Klapse stecken.
11 Antworten
Es ist vollkommen in Ordnung, unangemeldete „Gäste” vor der Tür stehen zu lassen und - wenn Interesse besteht - einen Termin bei dir oder bei denen zu vereinbaren.
Soweit mir bekannt, ist es Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Menschen beiseite zu stehen, die soziale und/oder psychische Probleme haben. Ist ja im Interesse der Allgemeinheit, dass die wieder gesunden.
Ich würde die nicht als Gegner betrachten, aber ein gesundes Misstrauen gegen fremde Menschen ist immer angebracht.
Hilfe kann ich mir auch alleine holen
So habe ich es gemacht. Ich war nicht krankenversichert und habe beim Sozialpsychiatrischen Dienst um Hilfe gebeten. Nun bin ich wieder in der Krankenkasse, allerdings mit Beitragsschulden für vier Jahre vor meinem Beitritt.
Deshalb weiß ich so ungefähr, wie die arbeiten.
Die Frage ist, was die von Dir wollen.
Geht es um Dich oder um Deinen Freund? Das sollte geklärt werden. Auch kannst du die fragen, ob die einen gerichtlichen Beschluss haben, wenn die das bejahen, müssen sie Dir diesen aushändigen.
Und da die wieder gegangen sind, scheint es doch so zu sein, dass die DEINE ZUSTIMMUNG für ein Gespräch und alles weitere brauchen, sonst wären die einfach reinmaschiert.
Wenn die eine Rufnummer zurückgelassen haben, dann kannst Du auch anrufen, um das zu klären bzw. Deine Fragen zu beantworten - und dann kannst Du ihnen am Telefon mitteilen, ob Du mit ihnen sprechen willst, oder eben nicht. Das haben die dann zu respektieren.
Ich sehe bei Ämtern auch immer das Gegenteil von hilfe. Wenn ich versuche bei dem Dienst Hilfe zu bekommen, hat man keine Leute, aber auf der matte stehen und sich aufdrängen bei Leuten, die soe nicht wollen. Diese ganzen Ämter und Behörden sind katastrophal, leisten nichts, kosten unnötig Geld. In dem Fall bin ich h dafür, daß ki diesen Haufen ersetzt und diese Leute arbeitslos werden und dann in gleichen Situationen zu tun kriegen mit Leuten ihresgleichen.
Wir leben nicht mehr im Dritten Reich oder so. Da steckt man niemanden "mir nichts, dir nichts" so einfach in eine Anstalt. Das kann auch keine Behörde beurteilen, dazu braucht es Unterschriften von Ärzten und eine Gefahrenlage.
Ich tippe eher auf eine Form des Opferschutzes. Vermutlich wollten sie einfach nur gucken, ob es dir gut geht oder ob du Hilfe brauchst. Das ist ein Hilfsangebot. Sowas hört man sich zumindest mal an.
Meine Bekannte hatte immer Angst vorm Jugendamt. Bei 7 Kindern vorn 4 Männern auch kein Wunder. Da gab es ständig was zu regeln und zu rechtfertigen. Sie war der festen Überzeugung, dass sie nichts Gutes von denen zu erwarten hat. Ein Vater sah das anders und schickte jemanden von der Behörde zu ihr.
Zu ihrer großen Überraschung bekam sie wirklich Hilfe. Am Anfang war es eine Familienhelferin. Bei 7 jungen Kindern steht z. B. ständig ein Arzttermin oder Behördengang an. Die gute Frau brachte eine Praktikantin mit, als Babysitter und fuhr meine Bekannte mit dem Auto zu den Terminen. Was vorher stets eine halbe Weltreise und Logistikleistung war, konnte so in 1-2 Stunden erledigt werden. Zudem stärke sie ihr den Rücken z. B. beim Anwalt oder Kinderarzt.
Einmal sagte sie zu mir: "Eigentlich wollte er mich damit ärgern, aber das war die beste Idee, die er hatte seit vielen Jahren."
Du hast mehrfach die Polizei rufen müssen. Das macht man nur, wenn man Hilfe braucht. Vielleicht wollten sie sich mal das Ausmaß des Problemes anschauen? Sind Kinder involviert oder andere Menschen? Gibt es Verletzungen? Ist da jemand hilflos ausgeliefert? ...
Nur sprechenden Menschen kann man helfen. Deine Angst "vor der Klapse" spricht dafür, dass es in deiner Vergangenheit bereits psychische Auffälligkeiten gab. Dazu kommt deine unglückliche Partnerwahl. Die Streitigkeiten mit deinem Partner werden auch nicht spurlos an dir vorüber gegangen sein. Schon deine automatische Reaktion, sie abzuwimmeln lässt darauf schließen, dass es bei dir ein Vorgeschichte gibt, die du nicht gerne erzählst. Ich hätte die schon aus Neugierde reingelassen und ausgefragt. "Warum kommt ihr? Wer hat euch geschickt? ..."
Danke für die diffrenzierte Darstellung.
Ich denke, das www.hilfetelefon.de kann hier gute Dienste leisten. Die informieren neutral und anonym.
Generell ist es die Aufgabe der hier genannten Ämter zu helfen, das sollte man immer bedenken.
Es reicht ein einziges Gutachten / eine Stellungnahme von irgendeinem Psychiater, dazu muss dieser den Betroffenen nicht mal gesprochen haben. Wenn das Gutachten / die Stellungnahme zu dem Ergebnis kommt, dass der Betroffene eine Gefahr für sich oder andere darstellt, kann ein Gericht anordnen, den Betroffenen notfalls mit der Polizei oder dem SEK in eine Psychiatrie verbringen zu lassen.
Hallo sehen wir das ganze mal aus Rechtlicher Sicht:
Eine Person kann grundsätzlich nicht zu einem psychiatrischen Gespräch gezwungen werden, solange keine akute Gefährdung vorliegt. Gespräche in der Psychiatrie beruhen auf Freiwilligkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Situation im Rahmen einer bereits richterlich angeordneten Unterbringung.
Ein psychiatrisches Gespräch gegen den Willen einer Person könnte im Rahmen einer solchen Unterbringung stattfinden, wenn die Voraussetzungen einer akuten Gefährdung gegeben sind und dies Teil des Behandlungskonzeptes ist. Auch hier muss die rechtliche Grundlage - beispielsweise durch das PsychKG oder entsprechende Unterbringungsgesetze - gegeben sein.
Für ein erzwungenes psychiatrisches Gespräch im Rahmen einer Unterbringung muss ein ärztliches Zeugnis vorliegen, und es muss eine unmittelbare Gefahr für die betroffene Person oder Dritte bestehen, die nicht anders abgewendet werden kann. Der richterliche Beschluss setzt voraus, dass die entsprechenden gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, und ist in der Regel zeitlich begrenzt.
Ein richterlicher Beschluss wird dann erteilt, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Störung sich selbst oder andere erheblich gefährdet und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Die rechtliche Grundlage für eine Unterbringung gegen den Willen bietet § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit den landesspezifischen PsychKG.
Bei mir besteht eben kein Interesse, ich habe eine schwierige Zeit durch, muss ich niemanden erzählen, und Hilfe kann ich mir auch alleine holen. Dafür brauche ich keinen, bin alt genug. Ich habe vor einem Jahr meine Mutter und drei Monate später meinen Ex-Freund verloren. Beide sind in einem Jahr verstorben, mein Ex hatte einen schrecklichen Autounfall und ich habe meine Mutter Tod aufgefunden, natürlich ging es mir schlecht 'ne weile. Das ist doch selbstverständlich.
Mein neuer Partner war nicht ganz ohne, ich habe nicht gewusst das er so viel Alkohol trinkt, dann in meiner Wohnung schreit , mich anschreit, handgreiflich geworden ist, na sicher muss ich mich schützen. Dafür sind die ja da.