Hallo sehen wir das ganze mal aus Rechtlicher Sicht:

Eine Person kann grundsätzlich nicht zu einem psychiatrischen Gespräch gezwungen werden, solange keine akute Gefährdung vorliegt. Gespräche in der Psychiatrie beruhen auf Freiwilligkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Situation im Rahmen einer bereits richterlich angeordneten Unterbringung.

Ein psychiatrisches Gespräch gegen den Willen einer Person könnte im Rahmen einer solchen Unterbringung stattfinden, wenn die Voraussetzungen einer akuten Gefährdung gegeben sind und dies Teil des Behandlungskonzeptes ist. Auch hier muss die rechtliche Grundlage - beispielsweise durch das PsychKG oder entsprechende Unterbringungsgesetze - gegeben sein.

Für ein erzwungenes psychiatrisches Gespräch im Rahmen einer Unterbringung muss ein ärztliches Zeugnis vorliegen, und es muss eine unmittelbare Gefahr für die betroffene Person oder Dritte bestehen, die nicht anders abgewendet werden kann. Der richterliche Beschluss setzt voraus, dass die entsprechenden gesetzlichen Kriterien erfüllt sind, und ist in der Regel zeitlich begrenzt.

Ein richterlicher Beschluss wird dann erteilt, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Störung sich selbst oder andere erheblich gefährdet und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann. Die rechtliche Grundlage für eine Unterbringung gegen den Willen bietet § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit den landesspezifischen PsychKG.

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In Deutschland haben Eltern das Erziehungsrecht und die Erziehungspflicht bezüglich ihrer Kinder, welches durch Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) geschützt und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 1626 BGB, genauer geregelt ist. Die Eltern entscheiden im Rahmen des Wohlergehens des Kindes unter anderem auch über Kleidungsfragen.

Allerdings soll die Ausübung der elterlichen Sorge nach § 1626 Abs. 2 BGB das wachsende Bedürfnis des Kindes nach selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln berücksichtigen. Mit 13 Jahren beginnt also auch der Prozess, in dem Jugendliche mehr Mitspracherecht bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, erhalten sollten. Das beinhaltet auch angemessene Freiheiten hinsichtlich der Wahl der eigenen Kleidung, sofern dies das Kindeswohl nicht gefährdet.

Ein absolutes Verbot von T-Shirts bei warmen Temperaturen könnte somit in der Praxis als eine zu strenge Maßnahme angesehen werden, wenn es keine sachlichen Gründe dafür gibt (z. B. Gesundheitsschutz

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