Sonntag Feiertag, welcher Zuschlag?
Wenn Ostersonntag ist, gibt es dann Sonntag oder Feiertag Zuschlag bei Schichtarbeit?
3 Antworten
einen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt es genauso wenig wie einen gesetzlichen Feiertagszuschlag
https://datenbank.nwb.de/Dokument/207968/
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge, Nachtarbeitszuschläge ... (oder alle Zuschläge die sich auf die tatsächliche Zeit der Leistungserbringung beziehen) werden in Tarifverträgen geregelt
Wenn sie dort nicht geregelt sind gelten Betriebsvereinbarungen
als letztes der Arbeitsvertrag der auch eine Regelung enthalten könnte
Es gilt das Günstigkeitsprinzip zu Gunsten des Arbeitnehmers
------
In unserer Firma gelten z. B. Laut TV folgende Zuschläge
Sonntag: 30%
Feiertag an einem Sonntag, wenn die Arbeit auch zu erbringen wären, wenn der Tag kein Feiertag gewesen wäre (planmäßig): 35%
Feiertag an einem Sonntag, wenn die Arbeit lediglich aus dem Grund zu erbringen ist, weil dieser Tag ein Feiertag ist (nicht planmäßig): 135%
Dazu kommen zusätzlich für Zeiten zwischen 20:00 und 06:00 25 % Nachtzuschlag
" Da der Ostersonntag in Deutschland ein kirchlicher Feiertag ist, bekommt ein Arbeitnehmer für die Arbeit „nur“ den Sonntagszuschlag. Karfreitag und Ostermontag sind dagegen gesetzliche Feiertage, daher kann hier ein Feiertagszuschlag bezahlt werden. " google 1 sek
Schöne Antwort, nur schade dass sie falsch ist.
einen gesetzlichen Sonntagszuschlag gibt es genauso wenig wie einen gesetzlichen Feiertagszuschlag
https://datenbank.nwb.de/Dokument/207968/
Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge, Nachtarbeitszuschläge ... (oder alle Zuschläge die sich auf die tatsächliche Zeit der Leistungserbringung beziehen) werden in Tarifverträgen geregelt
Wenn sie dort nicht geregelt sind gelten Betriebsvereinbarungen
als letztes der Arbeitsvertrag der auch eine Regelung enthalten könnte
Es gilt das Günstigkeitsprinzip zu Gunsten des Arbeitnehmers
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In unserer Firma gelten z. B. Laut TV folgende Zuschläge
Sonntag: 30%
Feiertag an einem Sonntag, wenn die Arbeit auch zu erbringen wären, wenn der Tag kein Feiertag gewesen wäre (planmäßig): 35%
Feiertag an einem Sonntag, wenn die Arbeit lediglich aus dem Grund zu erbringen ist, weil dieser Tag ein Feiertag ist (nicht planmäßig): 135%
Dazu kommen zusätzlich für Zeiten zwischen 20:00 und 06:00 25 % Nachtzuschlag
Wenn ich es gefunden hätte, würde ich hier nicht fragen. Aber danke.
wenn dein arbeitgeber zuschläge zahlen möchte, dann kannst du welche bekommen. es gibt jedoch keinen rechtlichen anspruch auf sonntagszuschläge oder feiertagszuschläge
Dann musst du auch schauen, was dein Arbeitgeber zahlt. Da es sich um eine eigene Vereinbarung handelt (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) wird da auch drin stehen, was beim Zusammentreffen mehrerer Zuschlag passiert.
dann stell die frage vernünftig - wenn du es nicht verstehst, frag deinen vorgesetzten.
Dann können wir deine Frage auch leider nicht beantworten.
Die Frage war nicht ob sondern welcher Zuschlag. Ich bekomme demnach welche und versuche das gerade zu verstehen