Sonderkündigungsrecht Fitnesstudio?
Moin.
Ich bin aktuell noch in einem Fitnessstudio angemeldet und habe den Vertrag vor ein paar Monaten gekündigt, sodass er am 1.1.2025 ausläuft. Da ich dann das Gym wechsle. Nun hat mein Fitnessstudio letzte Woche per Mail eine Preiserhöhung angekündigt. Ich habe daraufhin geschrieben, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte. (Könnte dann schneller mein Gym wechseln) Nun hat mein Gym mir geschrieben dass sie meine Preiserhöhung stornieren und meinen Vertrag bis zum 1.1.2025 laufen lassen wollen. Nun meine Frage: Darf ich nun nicht mehr von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Und müsste ich somit bis zum 1.1.2025 warten?
3 Antworten
Fitnessstudioverträge sehen oft eine lange Vertragslaufzeit vor und verlängern sich automatisch. Doch was passiert, wenn Sie erkranken, umziehen oder schlichtweg unzufrieden sind? Wann Sie (frühzeitig) von Ihrem Vertrag Abstand nehmen können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
https://www.kanzleiwehner.de/blog/widerruf-ruecktritt-und-kuendigung-beim-fitnessstudio-vertrag/
Du schreibst:
Ich habe daraufhin geschrieben, dass ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchte. (Könnte dann schneller mein Gym wechseln) Nun hat mein Gym mir geschrieben dass sie meine Preiserhöhung stornieren und meinen Vertrag bis zum 1.1.2025 laufen lassen wollen.
Meine persönliche Meinung ist:
Eine Erhöhung des vereinbarten Preises ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss durch den Anbieter begründet werden. Etwa durch gestiegene Betriebskosten.
Ob die Rücknahme der Preiserhöhung einfach zurückgenommen und dem Kunden sein Sonderkündigungsrecht absprechen kann, wage ich zu bezweifeln.
Das würde nämlich bedeuten, dass die Preiserhöhung nicht zwingend erforderlich war und die Leistung auch zu dem vertraglich vereinbarten Mitgliedspreis erbracht werden können.
In diesem Fall müsste das Studio jedoch die Preiserhöhung insgesamt zurück nehmen.
Fitness-Studios: Was in Verträgen (nicht) erlaubt istLange Mindestlaufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen, Preiserhöhungen während der Mitgliedschaft – nicht alles, was Studiobetreiber versuchen, ist zulässig. Wir geben Tipps bei der Suche nach fairen Fitness-Konditionen.
Viel Erfolg!Korrekt du musst jetzt ganz regulär bis zum 01.01.2025 warten wie vertraglich vereinbart zum vertraglich vereinbarten Preis.
Denn dein Sonderkündigungsrecht ist aufgehoben worden nachdem die Preiserhöhung bei dir nicht mehr geltend machen wollen. Die Grundlage haben Sie also quasi genommen worauf sich deine Sonderkündigung hätte stützen können.
Jap, wenn sie die Preiserhöhung stornieren, läuft der Vertrag unverändert bis zum 01.01.2025.