Sollten SuS in den Pausen selbst entscheiden, wo sie ihre Pause verbringen?ja und nein?

4 Antworten

Nein.

Solange die Schüler minderjährig sind, ist das m. E. eine Sache der Schulordnung. Die Schule übernimmt in dieser Zeit die Verantwortung für die Schüler. Bei Unfällen während der Pausenzeit ist das ja auch versicherungstechnisch relevant.

Wenn es sowohl im Gebäude als auch draußen befindliche Pausenhöfe gibt, auf denen von Lehrern Aufsicht geführt wird, sollten Schüler selbst entscheiden können, ob sie ihre Pausen lieber drinnen oder draußen verbringen.

Sofern die Schulordnung aber nur bei Regen oder extremer Kälte (ab bestimmter Minus-Werte) einen Pausen-Aufenthalt in geschlossenen Räumen zulässt, haben Schüler sich an diese Gegebenheiten zu halten.

Ob das Schulgelände in Freistunden oder in der längeren Mittagspause verlassen werden kann, sollte auch in der Schulordnung stehen, die Schülern und Eltern bekannt ist.

Nein, wegen Aufsichtspflicht, Versicherung etc.

Ü18 können sie eh machen, was sie wollen.

Nein: Es gibt eine Schulordnung, die zb sagt, wo die Pausen zu verbringen sind. Darüber hinaus ist das Verlassen des Geländes verboten (versicherungstechnisch und wegen Aufsichtspflicht).

Sofern sie auf dem Gelände der Schule bleiben - ja.