Anzeige wegen unbemerkter Fahrerflucht! HILFE!

12 Antworten

Warte jetzt erst mal das Gespraech mit dem Anwalt ab.

Wieso waren denn deine Cousinen noch im Auto, wenn das bei der Ausfahrt vom Parkplatz passiert ist und du sie zum Flughafen gefahren hast ? Normalerweise faehrt man dann doch alleine wieder zurueck und die anderen fliegen ab.

Koennen die glaubhaft bezeugen, dass da nichts zu bemerken war?

Das Problem an der Sache ist halt die, dass es heisst, dass man so was halt bemerken muss.

Und ich weiss aus langjaehriger Erfahrung, wo ich auch schon ab und an mal irgendwo mit dem Auto dran gefahren bin (Strassenlaterne, Stein, Garagenwand, Randstein), nicht mit 30, sondern ganz langsam rollend mit minimalster Geschwindigkeit und oft auch ohne sichtbaren Schaden zu hinterlassen. Und trotzdem ist dieser Aufprall so eine Erschuetterung und so ein lautes Geraeusch (kratzen, wenn man irgendwo langschleift), dass man das einfach bemerkt, zumindest, dass da was passiert sein koennte. Und da muss man halt anhalten und zumindest nachsehen, was los ist.

Und deswegen wird einem das nicht abgenommen, wenn man sagt, man habe nichts bemerkt. Zumindest kann man davon ausgehen, wenn man das nicht mitkriegt, dass man extrem abgelenkt (laute Musik, Unterhaltung) gefahren sein muss und dann hat man es an notwendiger Aufmerksamkeit bei so schwierigem Ausparkmanoever mangeln lassen.

Aber besprich das in Ruhe erst mal mit dem Anwalt und warte ab, welche Vorwuerfe man dir macht. Der Anwalt wird dir schon sagen, wie du am Besten argumentierst. Und es kommt ja auch auf die Aussage der Geschaedigten bzw. Zeugen an, was die sagen.

Du kannst es jetzt nicht mehr aendern, nur noch das beste draus machen.


Alisha2015 
Beitragsersteller
 11.04.2015, 15:10

Danke für die Antwort. Meine Cousinen haben meine Cousine die für ein Halbes Jahr ein Praktikum im Ausland für Ihre Uni macht, zum Flughafen gefahren. Wir haben uns unterhalten Musik gehört, ich hab den beiden die auf der Seite des Geschädigten Autos saßen angewiesen mir zu sagen ob ich weiter zurück setzen kônnte , die meinten dass das so reicht und wir sind dann weitergefahren. Ich habe am Montag ein Beratungsgespräch beim Anwalt , habe aber bisher keine Post bekommen, also könnte mein Anwalt keine akteneinsicgt erhalten. Mir wurde gesagt , ich solle die Bußgeldstrafe, die noch auf mich zu kommen könnte, nicht bezahlen , da ich dann zugeben würde, dSs ich Fahrerflucht begangen habe, weiß ja so nicht stimmt. Abwarten und Tee trinken . Fahrerflucht außerhalb des fließenden verkehrs, ersttäter, unbemerkt bekommen doch ein A-Verstoß ? Mit dem Entzug muss man doch nicht sofort rechnen oder? Meinen Lappen haben die Beamten nicht entnommen, dh. Doch dass der verbliebene Schadem Nicht allzu hoch sein kann oder?

Sage erst einmal nichts weiter gegenüber der Polizei aus und warte auf Stellungnahme Deines Anwaltes. Wenn Ihr glaubhaft darlegen könnt, die ( leichte ) Kollision / Berührung allesamt nicht bemerkt zu haben, so wird es auch keine Verurteilung wegen Unfallflucht geben ( Denn diese Straftat setzt erwiesenes, vorsätzliches Handeln vorraus...also Unfall bemerkt und dann abgehauen ). Die KFZ-Haftpflicht übernimmt regulär den Schaden des "Geschädigten", wenn Du den Wagen laut Versicherungsvertrag auch fahren durftest. 


Bitterkraut  09.04.2015, 13:00

Die Versicherung übernimmt den Schaden immer, auch wenn er nicht in der Pollice als Fahrer eingetragen ist. Ggf. erhöht sich dann der Beitrag, aber der Schaden wird übernommen.

Parhalia  09.04.2015, 13:04
@Bitterkraut

Gute Ergänzung @Bitterkraut. Ich hatte da "lediglich" die Möglichkeit einer späteren Regressforderung der Versicherung im Hinterkopf.

robe53  09.04.2015, 17:08
@Bitterkraut

Das sehe ich anders - bei erwiesener Fahrerflucht wird der leistende Versicherer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Regress gehen

Bitterkraut  09.04.2015, 18:08
@robe53

Hir liegt aber keine Fahrerflucht vor und ich finde es doof, den Fragesteller als Lügner hinzustellen. Was soll das? Das ist nicht der Job hier.

Das tut mir auch sehr leid, dass ich sein Wagen beschädigt habe :(

Hast Du denn? Kratzer an der Stoßstange könnten schließlich auch anders herum entstanden sein. Immerhin schilderst Du es ja auch so, dass weder du noch Deine Begleiter eine Kollision bemerkt haben wollen.

… und ich bat meine beiden Begleiter zu beobachten ob ich weiter zurück setzen soll oder nicht.

Das bedeutet was genau? Ist da jemand ausgestiegen und hat Dich eingewiesen, oder haben die nur aus dem Auto heraus mit aufgepasst?

Kann der Anzeigen steller die Anzeige zurück nehmen?

Nein: Strafanzeigen können generell nicht zurückgenommen werden.

Rede erst mal mit Deinen Begleitern von dem Tag. Die sollen sich ein Gedächtnisprotokoll von dem Vorfall machen, immerhin hast Du mit ihnen Zeugen, die Deine Version bestätigen können. Wenn Du nächste Woche zum Anwalt gehst kannst Du dem auch gleich die Namen Deiner Zeugen nennen. 


Alisha2015 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 13:11

Sie saßen im Auto und schauten nach Rechts zu den geparkten Autos. Als die Lage sicher war führen wir ganz normal raus. 

Werden die Richter mit zwei Zeugen die aus meiner Familie sind einverstanden sein? 

Ich bin echt ratlos , ich mag keine Beschuldigungen und hasse Unrecht wie die pesst!! 

Also in wie vielen Fällen word ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt ? 

Verliert man so schnell seinen Führerschein ? 

Ich habe bis jetzt keine Anzeigen auch keine verkehrsordnungswidrigkeiten begangen.

oliberlin  09.04.2015, 13:31
@Alisha2015

Werden die Richter mit zwei Zeugen die aus meiner Familie sind einverstanden sein?

Richter sind erst Mal noch gar nicht im Spiel. Zunächst liegt die Anzeige bei der Polizei, die sammelt erst mal alles zusammen, was an Beweisen und Aussagen vorliegt. Ein Staatsanwalt entscheidet dann, ob er Anklage erhebt oder nicht, und erst dann kommen Richter ins Spiel. Letzten Endes muss man Dir Deine Tat ganz konkret nachweisen können, was anhand der Schäden an Deinem Fahrzeug und an dem des (angeblichen) Unfallgegners und der Zeugenaussagen möglich wäre. Diese Schäden könnten aber eben auch belegen, dass das so nicht passiert sein kann, wie die Gegenseite es schildert.

Verliert man so schnell seinen Führerschein ?

Nö. So wie Du es schilderst fallen Personenschäden oder schwere Sachschäden wohl aus, dementsprechend wäre das schlimmste, was Dir passieren könnte eine Geldstrafe (welche nach Deinem Nettoeinkommen berechnet wird), dazu 3 Punkte, ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit. Das alles aber eben auch nur dann, wenn man Dir einwandfrei nachweisen kann, dass Du den Unfall bemerkt hast und trotzdem den Unfallort unerlaubt verlassen hast. Darum: Rede mit Deinen Begleitern, schreibt am Besten zusammen auf, was an dem Tag da genau passiert ist und nächste Woche gehst Du ganz in Ruhe zu Deinem Anwalt.

Alisha2015 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 13:59
@oliberlin

Danke erstmal für die Antworten . 

Ich weiß nicht wie hoch die Schäden am anderen Fahrzeug sind , das ist so einer der Gründe , was mich nicht ruhig schlafen lässt. Der Anwalt wird mich viel kosten, der ist ein sehr beliebter aber das ist es mir wert.

Es war nicht im fließenden Verkehr und Beweise hab ich nur meine zwei Zeugen die auch nichts bemerkt haben.

Da meine Stoßstange leicht verrutscht ist ( weiß nicht mal ob das davor schon so wahr) gehe ich von einer Beule aus und evtl Kratzer am anderen Fahrzeug. Es ist übrigens ein Taxi gewesen,, was ich nicht mal wusste . Jetzt mache ich mich verrückt ob , von einem ganz anderen Auto die Rede ist. Weiß selber nicht.

Ich möchte auf keinen Fall meinen Führerschein verlieren, der war genauso teuer wie der Unfall , wenn nicht sogar mehr. Also 

Ich warte einfach ab und tue das mit dem schreiben, meine Zeugen sind ja vorhanden.

Ich danke dir vielmals drückt mir die Daumen :(

Schlechte Nachricht: Was Du zum Hergang schreibst, reisst Dich erst recht rein.

Unter bundesjustizamt.de sind die FAQ, wann eine Eintragung in das Führungszeugnis erfolgt: 

4. Welche Verurteilungen werden in das Register eingetragen?

In das Register werden nach § 4 BZRG die rechtskräftigen Entscheidungen eingetragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich des BZRG wegen einer rechtswidrigen Tat auf Strafe erkannt,

  1. eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
  2. jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuches mit Strafvorbehalt verwarnt oder
  3. nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt hat.

    Außerdem werden nach § 54 Abs. 1 BZRG ausländische Verurteilungen unter den dort genannten Voraussetzungen in das Register eingetragen (s.u. Punkt 7).

In der Probezeit kannst Du immer ohne Angaben gekündigt werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, oder ein Tarifvertrag schliesst das aus. Ein verständiger Richter wird Deine Sozialprognose zu würdigen wissen, muss sich aber an das Strafrecht halten. 

Gute Nachricht:

Les mal nach unter: verkehrsrecht-strafrecht-muenchen.de/Aktuelles/strafe-bei-unbemerkter-fahrerflucht

Na? Gehts Dir besser? Also....


Crack  09.04.2015, 18:31

Was hast Du denn geraucht?

Geht es hier um ein Führungszeugnis? Nein.

Geht es hier um die Probezeit im Arbeitsrecht? Nein.


Habe herzhaft gelacht...

[...] Wissen sie, wie oft ich Fahrerflucht begangen habe? [...]

Interessantes Geständnis von einem Beamten im Staatsdienst, durch "sich vom Unfallort verkrümeln" mindestens eine Straftat begangen hat... Dem ist schon klar, dass er mit solchen Spässchen seinen Job riskiert?

Naja, dass du dich wissentlich von einem Unfall entfernt hast, müssen die dir erstmal nachweisen - immerhin hattest du Einweiser, die auch nichts bemerkt haben.

Aber davon mal abgesehen: Wenn an deinem Auto die Stoßstange eingedellt ist und im Lack Kratzer sind, willst du davon wirklich nichts bemerkt haben? Ob es einen "Ruck" beim Ein/Ausparken gibt oder schratzende Geräusche kommen, merkt man doch...!


Alisha2015 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 13:00

Das hab ich nicht bemerkt auch nicht gehört, Musik an und gequatschte von hinten. Das Musik wirklich gefährlich sein kann, wird mir jetzt bewusster