Sollte ich die Polizei anrufen wenn mein Vater mich geschlagen hat?
6 Antworten
ich würde sagen ja aber du musst es im endeffekt selber entscheiden
Warum ist es peinlich oder blöd wenn man seinen eigenen Vater anzeigt?
Ich würde auch sagen ja, aber vorher kannst du dich auch hier noch beraten lassen:
Lass dir bitte dringen helfen ( Freunde, Jugendamt, Lehrer deines Vertrauens)
Wenn du deinen Vater im Knast, deine Mutter geschieden und die Familie zerstört sehen willst! solltest du Anzeige erstatten. Wenn du Hilfe willst, wende dich an das Jugendamt.
Hallo frag3,
das Gesetz verbietet es Kinder körperlich zu züchtigen. Hat Dich Dein Vater geschlagen, hat er eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage begangen:
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§ 225 StGB - Mißhandlung von Schutzbefohlenen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
- seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
- seinem Hausstand angehört,
- von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
- ihm im Rahmen eines Dienst‐ oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,
quält oder roh mißhandelt, oder wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Ob Du die Polizei rufen sollst, kann Dir hier keiner beantworten.
Du musst wissen, ob er für die Tat bestraft werden soll oder nicht.
Du musst Dir nur über einem im klaren sein. Hat die Polizei durch Deinen Anruf erst einmal Kenntnis von der Straftat, leitet sie gegen Deinen Vater ein Strafverfahren ein, auf das Du selber keinen Einfluss mehr hast, denn die Anzeige kannst Du nicht mehr zurücknehmen.
Und was das Strafmaß angeht, sieht das Gesetz keine Geldstrafe mehr vor, sondern eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.
Es ist immer ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man ein Anzeige zurücknehmen kann, dem ist aber nicht so. Was man zurückziehen kann ist bei Antragsdelikten der Strafantrag, aber Misshandlung Schutzbefohlener ist kein Antragsdelikt, sondern ein Delikt, was verfolgt wird, sobald die Polizei erst einmal Kenntnis von der Tat hast.
In der Gerichtsverhandlung hast Du zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht, aber Dein Vater kann auch anhand der Feststellungen die die Polizisten nach und durch Deinen Anruf gemacht haben verurteilt werden.
Du solltest Dir also vor so einem Anruf bei der Polizei genau überlegen, ob Du willst, dass Dein Vater eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten (die wahrscheinlich bei der ersten Tat noch zur Bewährung ausgesetzt wird) erhalten soll.
Das in der weiteren Folge das Jugendamt informiert wird und dann wahrscheinlich fortwährend immer wieder zur Kontrolle bei Euch auftauchen wird, versteht sich dann ja von selber.
Die Entscheidung, ob Du da nun die Polizei rufst oder nicht, liegt bei Dir.
Jedenfalls, wenn Du Deinen Vater nur einen Denkzettel verpassen willst, ist so ein Anruf bei der Polizei nicht empfehlenswert.
Schöne Grüße
TheGrow
Ob der § 225 StGB ein Qualifikationstatbestand oder ob es sich um einen Sondertatbestand handelt ist in der Literatur sehr umstritten.
"Es handelt sich dabei nach gefestigter herrschender Ansicht nicht um einen Qualifikationstatbestand, sondern um einen selbstständigen Tatbestand (BGHSt 41, 11)."
http://www.enzyklo.de/Begriff/Misshandlung%20von%20Schutzbefohlenen
Schade um die Antwort. Der Kerl stellt doch nur täglich zig Fragen ein, die Antworten interessieren den nicht die Bohne.
Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen! Es könnte sich auch nur um eine einfache Körperverletzung handeln.
Es könnte sich auch nur um eine einfache Körperverletzung handeln.
Nein, kann es sich nicht.
Der Tatbestand des 225 StGB ist erfüllt, wenn die einfache Körperverletzung gegenüber einem Schutzbefohlenen ausgeübt wird und der Sohn gilt gegenüber seinem Vater als Schutzbefohlener im Sinne des § 225 StGB.
Im Gegensatz zur (einfachen) Körperverletzung muss der Verletzte lediglich zum Täter in einem Schutzverhältnis stehen damit der § 225 StGB erfüllt ist. Die Vorschrift schützt zwei Gruppen von Personen, die in einem Schutzverhältnis zum Täter stehen und stellt einen qualifizierten Fall der Körperverletzung dar.
Welche Tathandlung beim § 225 StGB wäre denn bei einer einmaligen Ohrfeige erfüllt?
http://193.197.34.225/ZHEAF/diskussionspapiere/2001-04.pdf
Wenn jede Ohrfeige gleich den § 225 StGB erfüllen würde, dann wären ohne Knäste voll!
* unsere Knäste voll.
Und das Jugendamt muss dann bei jeder Ohrfeige die Personensorge entziehen?
Stichwort: Qualifikationstatbestand!