Sollte eine Fassade aus optischen Gründen gestrichen werden?

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Natürlich,

liebe Katharina,

gibt es an einem Haus nichts Schöneres, als wenn es wie ein Schmuckkästchen mit einer schönen Fassade dasteht!

Doch Du schreibst, Euer Haus hat acht Stockwerke! Wir haben hier in unserem Städtle ein einziges hohes Haus mit 6 Stockwerken - und das ist "das Hochhaus". Dieses wurde 1971 erbaut und vor ca. 10 Jahren neu gestrichen. Was ein ziemlicher Aufwand war. Ich konnte es deshalb verfolgen, da das Hochhaus nicht weit von meinem Haus in einem ausgesprochenen Wohngebiet steht, wo ich immer vorbeikomme, wenn ich in den nahen Wald laufe.

Wenn ich mir aber nun ein achtstöckiges Haus vorstelle, liebe Katharina, so ist ganz klar, dass nicht nur der handwerkliche Aufwand enorm ist, sondern dass dies auch eine finanzielle Sache ist! Denn die Fassade eine so hohen Hauses wieder instand zu setzen, geht sogleich in die zig Tausende! Und, ist für jeden Eientümer eine finanzielle Herausforderung! Ich muss Dir sagen, ich möchte das als EIgentümer nicht bezahlen müssen! Trotz der schönen Mieteinnahmen!

Außerdem, kann ich mir vorstellen, dass der Eigentümer, da er ja schauen muss, dass das Geld irgendwo herkommt, sich über kurz oder lang daranmacht, nach dem neuen Fassadenanstrich die Miete zu erhöhen. Er wird dies natürlich nicht als Grund nennen, denn deswegen kann er die Miete nicht erhöhen, zumal es ja keine Verbesserung der Bausubstanz in Form einer Wärmedämmung ist. Aber tun wird er es mit Sicherheit!

Es hägt natürlich auch davon ab, w i e mitgenommen die Fassde mittlerweile aussieht und ob dies den anderen Hausbewohner ebenso negativ auffällt wie Dir und ob sie sich daran so stören, dass sie der Meinung sind, sie bezahlen eine gute Miete, dann kann man auch erwarten, in einem schönen und gepflegten Haus zu wohnen!

Wenn das sein sollte, würde ich mit den anderen Hausbewohnern nach und nach Kontakt aufnehmen, um sie zu fragen, ob wir nicht als Hausgemeinschaft an den Vermieter ein Schreiben verfassen sollten, indem wir ihm unseren Wunsch mitteilen, und ihn fragen, ob er denn die inzwischen schlechte Fassade nicht wieder instandsetzen möchte, sodass das Haus wieder schön ausschaut!

Ein Recht auf ein schönes Erscheinungsbild eines Hauses haben die Mieter auf jeden Fall nicht! Aber ich könnte mir vorstellen, wenn man dem Vermieter freundlich, aber verbindlich schreibt, dass dies dann auch nicht ganz ohne WIrkung bleiben wird und er sich zumindest über Euer Anliegen Gedanken machen wird!

Dies, liebe Katharina, ist mein Rat, den ich Dir augenblicklich hierzu geben kann!

Es würde mich freuen, wenn ich Dir damit in irgendeiner Weise habe helfen können!

Dann wünsche ich Dir noch einen schönen Abend und ein "gutes Nächtle" aus dem Schwabenländle und danke Dir für die gute Frage, die ich heute Vormittag entdecke und mir untertags so meine Gedanken dazu gemacht habe!

Mit herzlichen Grüßen, Dir, liebe Katharina! Viel Glück und allzeit ein fröhliches Herz!

Deine

Regilindis

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das entscheidet halt der Eigentümer.

Aber du kannst sie ja streichen, wenn du magst.

Logischerweise ist ein neuer Anstrich eine optische Verbesserung.....