Sollte der Kindermörder "Marcel Hesse" jemals wieder freikommen?
Marcel Hesse (damals 19 Jahre alt) tötete insgesamt zwei Menschen auf brutalste und heimtückischste Art und Weise.
Ein Nachbarskind (9), das er unter einem Vorwand un seinen Keller lockte und seinen alten Klassekameraden (22), der ihm Unterschlupf gewährte.
Er erstach beide und postete die Bilder stolz auf 4chan.
Mittlerweile fordert er eine zweite Chance von der Gesellschaft und sagt, dass der Junge ja selbst Schuld gewesen wäre, weil er ihm die Tür geöffnet hat.
Sollte so jemand nochmal das Licht der Freiheit erblicken dürfen?
Ich denke, dass die Meisten von diesem Fall gehört haben.
24 Stimmen
13 Antworten
Ich weiß nicht, welche Strafe er erhielt, aber wenn es eine lebenslange Haftstrafe ist, werden wir sehen, wie es in 15 Jahren aussieht
Man muss bedenken dass er Zeitpunkt der Tat erst 19 war. Trotzdem ist er nicht nach Jugend sondern nach Erwachsenen Strafrecht zu lebenslanger Haft verurteilt worden Er muss sehr schlechte Rechtsanwälte gehabt haben. Andere Täter erhalten in unserem sehr milden Strafrecht in ähnlichen Fällen kurze Jugendstrafen oder Bewährungsstrafen. Wie dem auch sei. Ein 19 jähriger kann sich selbstverständlich noch ändern.
Da hast du vollkommen Recht. Die Frage ist aber, ob es mit einem fähigeren Rechtsanwalt überhaupt zu einer Mordverurteilung gekommen wäre. Die Schuldfähigkeit ist ja immer der Knackpunkt. Und bei bis zu 21 jährigen die volle Einsichtsfähigkeit. Beides hat die Verteidigung scheinbar total verbockt.
Das entscheidet das Gericht, das auch über mehr Fakten und Kenntnisse der Gesetze verfügt.
Die oft zitierte Geschichte mit der 2. Chance hat er verspielt, indem er gleich 2 mal gemordet hat. Dazu kommt noch das psychologische Gutachten, er sei empathielos. Ich sage: zur Sicherheit nochmal ein Zweitgutachten, und dann ab mit ihm in die Sicherheitsverwahrung für den Rest seiner Zeit.
Das kommt drauf an. Ich weiß jetzt nur dass, was du geschrieben hast. Ist das so, muss er natürlich lebenslange haft bekommen. Was ich aber nicht weiß ist, was für ein Mensch dahinter steckt. Ist er resozialisierbar, wird keine besondere schwere der Schuld festgestellt und kommen gutachter nach dem verbüsen seiner Haftstrafe zu dem Schluss, dass er keine Gefahr mehr für die Gesellschaft darstellt, dann hat er eine zweite Chance verdient.
Eine Bewährungsstrafe bei Mord ist ausgeschlossen.