Sollte ich freiwillig Sitzen bleiben?

8 Antworten

Hallo,

eine gute Freundin von mir ist in der 7. nicht mehr mitgekommen und hat die freiwillig wiederholt.

Wir haben uns dann trotzdem in den Pausen immer gesehen und nach der Schule auch. Wenn man will und wirklich befreundet ist, ist das kein Problem. Wir sind bis heute eng befreundet, obwohl wir inzwischen 200 km entfernt wohnen.

Sie hat es geschafft und ist danach besser geworden und hat am Ende ihr Abi sogar besser gemacht als ich, der nicht wiederholt hat.

Diese Entscheidung ist schwierig, aber am Ende kann es dir auch etwas bringen. Letztendlich solltest du da vielleicht mal ein Gespräch mit deinen Eltern und Lehrern zusammen machen. Auch deine Lehrer werden eine Meinung dazu haben, ob es sinnvoll ist.

LG, Chris

Hallo famemaus123,

da kenne ich nur die Regelung für NW, aber Bayern wird das ähnlich haben:
§ 28 der Allgemeinen Schulordnung sagt aus:
Wiederholung, Rücktritt, Vorversetzung
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt, auf Antrag der Erziehungsberechtigten die vorhergegangene Klasse oder Jahrgangsstufe einmal freiwillig wiederholen oder spätestens im Anschluss an die Aushändigung des Zwischenzeugnisses in die vorhergegangene Klasse oder Jahrgangsstufe zurücktreten, wenn sie oder er in dieser Klasse oder Jahrgangsstufe nicht mehr erfolgreich mitzuarbeiten vermag. Die Entscheidung trifft die Versetzungskonferenz.

In Kurzfassung: Deine Eltern beraten sich mit dem Klassenlehrer und stellen einen Antrag, entweder sofort zurückzutreten oder am Ende des Schuljahres, auch, wenn das Klassenziel erreicht ist, freiwillig zu wiederholen. Das gilt nicht als Sitzenbleiben!

Wenn der Lehrer zum erfolgreichen Mitarbeiten sagt: Aber er erreicht doch das Klassenziel.", dann können die Eltern sagen: "Da wir bessere Zensuren erwarten, ist einfach nur das Klassenziel ja kein "Erfolg".

Einfach nur abwarten würde ich nicht. Da könnte es sonst passieren, dass du das Klassenziel nicht erreichst und du sogar vom Gymnasium runtermusst. Denn 5./6. Schuljahr gilt als Beobachtungsstufe. Und da könnte die Klassenkonferenz empfehlen, dass du an die Hauptschule gehst.

Druck dir am besten das hier aus und besprich das mit deinen Eltern.

Wenn du mit Widerwillen und Angst in die Schule gehst, dann solltest du was ändern.

Wenn du der Meinung bist, dass du nicht mehr mitkommst, frag die betreffenden Lehrer.

Ich selbst habe Schülern oft zum freiwilligen Rücktritt oder Wiederholen geraten. Das zählt dann zwar als Wiederholen, aber eben als freiwillig.

Erstens wirst du schnell neue Freunde haben, zweitens kannst du dich weiter mit deinen alten Freunden treffen.

Die "Kleinen" wachsen schnell und komman uach mal in die Pubertät. Also keine Bange.

Du könntest wenn du möchtest auch auf eine Realschule wechseln und am Ende der 10., wenn du dann dein quali hast, kannst du trotzdem dein Abi machen
So ist es eigentlich auch einfach und gut

Manchmal ist es besser, eine "Ehrenrunde" zu drehen. Man muss nur danach aufpassen, dass man, weil anfangs der Stoff in der wiederholten Stufe bekannt ist, nicht abschaltet, weil es langweilig ist, und dann den richtigen Zeitpunkt verpasst, wieder einzusteigen. Dann hätte man nichts gewonnen.

Man darf auch nicht aus dem Auge verlieren, dass man mit der Ehrenrunde möglicherweise aus dem Zeitraum der Schulpflicht rutscht, und aus diesem Grund später das Abitur doch nicht mehr machen kann, weil man dich nicht mehr lässt.