Sollen Bahnhöfe und U-Bahnhöfe im Winter nachts für Obdachlose geöffnet bleiben?

Das Ergebnis basiert auf 46 Abstimmungen

Ja 61%
Nein 39%

22 Antworten

Ja

Ja

Und zumindest in Hamburg ist es so, dass der Zutritt zu den Bahnanlagen nach den Beförderungsbedingungen nur mit einer Fahrkarte gestattet ist, das sollte man auch abschaffen.

Leerstehende Hotels sollten in Zukunft NUR für Obdachlose geöffnet werden,nicht für Wirtschaftsflüchtlinge (wie in unseren Städten oftmals üblich). Dort wartet auf unsere Nichtsesshaften ein Bett und Waschgelegenheit.Bahnhöfe sind keine Option. Mit (je nach Größe) ein oder mehreren Teeküchen,in denen Sozialarbeiter 1 x tägl. warmen Eintopf aushändigen.


DerSchokokeks64  07.01.2021, 03:37

Da gibt es ein Problem: Einen Teil der Menschen muss man erstmal wieder auf eine gewisse Basis bringen. Ansonsten werden die Hotels nach kurzer Zeit in eher schlechtem Zustand sein...

Langfristig ist das auch keine Lösung.

Zusätzlich bräuchten diese Menschen eine (Briefkasten)Meldeadresse, an der niemand die Obdachlosigkeit erkennen kann. (in einigen Städten gibt es das schon als Patenschaft). Einen Sozialarbeiter, der bei Bewerbungen hilft und passende Kleidung verleiht... vielen wäre damit geholfen. Andere: Nunja, Hartz IV und dorthin, wo es für die Gruppe noch Wohnraum gibt. Raus aus dem Umfeld, neuer Versuch.

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Nein

Dagegen habe ich wirklich nichts, aber diese Menschen verdienen einen viel besseren Ort zum schlafen. Bahnhöfe sind Infrastrukturobjekte und dafür nicht geeignet.

Anstelle diese Menschen in Bahnhöfen unterbringen zu wollen, sollte man eher in Notunterkünfte bzw. angemessene Einrichtungen für Obdachlose investieren.

Gruß!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ontario  13.10.2021, 18:23

Viele wollen gar nicht in die vorhandenen Unterkünfte weil es da Vorschriften gibt, wie sie sich zu verhalten haben. Manche lehnen Hilfe einfach ab.

Bahnhöfe oder UBahnhöfe sind keine Übernachtungsstätten. Es herrscht Publikumsverkehr und nicht jeder möchte sehen, wie volltrunkene Obdachlose .da herumliegen.

Man kann den Leuten Unterkunft anbieten. Wer sie annimmt ok, wer nicht, auch ok. Manche leben schon jahrelang auf der Strasse und kennen kein anderes Leben, wollen es auch nicht.

Nur gelegentlich gelingt es Betreuern, einen Obdachlosen aus diesem Milieu herauszuholen und ihm den Weg in ein normales Leben ermöglichen.

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Eine schwere Frage, weil da mehrere Dinge zu beachten sind:

(1) Die Bahnhöfe /Ubahnhöfe sind oft im Besitz (bzw. gepachtet) von der jeweiligen Gesellschaft (Deutsche Bahn bzw. jeweiliger Verkehrsbetrieb). Es ist also Privatgelände. Da kann man ja nicht vom jeweiligen Betreiber erwarten, dass er das dulden muss oder dort hinterher aufräumt oder sauber macht, wenn da jemand in die Ecke pinkelt etc. Und, nebenbei: Fändest Du es OK, wenn ein Fremder meint bestimmen zu dürfen, was Du mit Deinem Haus/Grundstück zu tun oder lassen hast?

(2) Rein aus Sicht der Menschlichkeit kann man natürlich sagen, dass sie da übernachten können sollten, da sie da vor Wind und Wetter besser geschützt sind, aber dafür gibt es schliesslich auch dafür vorgesehene Unterkünfte, warum sollte das also überhaupt nötig sein?

(3) Ist es ohnehin irrelevant, da die Frage ob z.B. ein Bahnhof nachts "geöffnet bleibt" von anderen Dingen abhängt, nicht davon, ob da jemand auf dem Fußboden übernachten will. Und meines Wissens werden die größeren Bahnhöfe in den Städten ohnehin rund um die Uhr genutzt und somit sond deren Türen auch rund um die Uhr offen. - Gleiches gilt für Ubahnhöfe, die rund um die Uhr angefahren werden. Es stellt sich da die Frage also gar nicht.


Tarzanoid  06.01.2021, 19:21

Die Bahn befindet sich - auch wenn sie eine AG ist - ausschließlich in Staatsbesitz und ist damit nicht privat. Die Verkehrsbetriebe befinden sich zumeist im Besitz der Städte und sind damit kommunal und nicht privat.

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Waldmensch70  06.01.2021, 19:24
@Tarzanoid

Aber sie sind von den jeweiligen Verkehrsbetrieben gepachtet, die sie für die Zeit benutzen, in der sie dort für den Verkehr zuständig sind, oder nicht?

Ist wie mit z.B. auch mit den Häfen: Das Gelände gehört der Stadt, die Hafenbetreiber haben sie aber langfristig gepachtet.

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Tarzanoid  06.01.2021, 19:31
@Waldmensch70

Soweit ich im Bilde bin, sind die Nahverkehrsbetriebe alle in kommunaler bzw. staatlicher Hand. Gesellschafter des MVV z.B. sind die Stadt München, angrenzende Landkreise und der Freistaat Bayern, aber keine Privatfirmen. Bei den Schienenverbindungen pachtet auch kein Privatbetrieb den Bahnhof, sondern betreibt nur einzelne Bahnlinien. Die Ladeninhaber am Bahnhof sind natürlich privat, aber die haben ja nachts nicht auf und der Bahnhof ist groß, da dürften sich die nicht gestört fühlen.

Soll halt derjenige, der sonst finanziell für die Unterbringung verantwortlich ist, einen gewissen Betrag an den Verkehrsbetrieb zahlen, dann muss das nicht auf die Fahrpreise umgewälzt werden.

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Waldmensch70  06.01.2021, 19:35
@Tarzanoid

Beispiel Deutsche Bahn: Das ist eine AG. Der Staat hält zwar auch Aktien, Privatleute aber ebenso.

Aber zu Deinem anderen Punkt:

Soll halt derjenige, der sonst finanziell für die Unterbringung verantwortlich ist, einen gewissen Betrag an den Verkehrsbetrieb zahlen, dann muss das nicht auf die Fahrpreise umgewälzt werden.

Kann man so sehen. Einfacher wäre es aber, die benötigte Anzahl der Betten direkt selber zur Vefügung zu stellen, ohne diesen "Umweg". Dann aber ggf. auch mit der Folge, dass das Übernachten wonaders nicht mehr gestattet wird.

Wie auch immer: Deshalb schrieb ich ja schon, dass das kein leichtes Thema ist und habe mich bei der Abstimmung auch nicht festgelegt.

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DerSchokokeks64  07.01.2021, 03:25
@Waldmensch70

Die DB ist nur auf dem Papier eine AG, allerdings hält der Staat alle Aktien. Doof, aber ist so.

Dementsprechend könnte der Staat da prinzipiell auch durchgreifen.

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Ja

Hallo

Ja, sicherlich. Allerdings sollte man sich auf U-Bahnhöfe beschränken, da dort zeitweise gar kein Betrieb stattfindet (z.B. zwischen 2 und 5 Uhr), oder man außerhalb der Hauptverkehrszeit Bahnsteige dafür sperren kann.

Allerdings ist das nur eine Notlösung. Jede obdacklose Person sollte Anspruch auf eine Unterkunft haben. Es ist beschämend, das ein Staat wie Deutschland über das Öffnen von Bahnhöfen nachdenken muss. Es gibt genügend würdigere Orte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arbeite in einer Betriebszentrale/ Leitstelle der Bahn

adelaide196970  16.02.2021, 12:04

ja, aber in die Einrichtungen, da wollen sie ja nicht hin

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