Soll ich den Mieterschutzbund einschalten?

2 Antworten

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Ja. Zeig die Leute an wegen Hausfriedensbruch und weil sie deine Wohnung besetzt haben. Ebenso wie deinen Mieter der ohne deine Erlaubnis nicht einfach so in deine Wohnung darf (Hausfriedensbruch) und du kannst ihm nach dem Wohnungsbesetzungsrecht verklagen. Er hat euren Mietvertrag gebrochen, was eine Vertragsverletzung darstellt. Soetwas wird in Deutschland mit Ersatzgeld ins 5 stellige (wenn du sehr viel Glück hast sogar 6 stellig) geahndet. Nicht nur der Vertragsbruch, dein Mieter hat dich damit rausgeschmissen und hätte dich im schlimmsten Fall Obdachlos gemacht (darf er nicht ohne einen Vertragsbruch deiner Seite). Der Mieter muss dir laut §573 BGB 6 Monate geben um Auszuziehen wenn die Wohnung anderweitig benötigt wird. Bei Krankheiten (dazu auch ADHS, PTSD usw.) wird das Gerichtlich auf minimal 1 Jahr und maximal 2 Jahre hochgestuft. Da er dies auch nicht beachtet hat darfst du ihn auch dafür verklagen. Nimm dir einen Anwalt und let it rain mit dem Geld.

Wünsche dir viel Glück im Prozess und Dokumentier gleich morgen früh alles in der Wohnung und zeichne ein Geständnis von ihm am besten auf (mit Video wäre ideal aber nur Audio ist auch okay).

Woher ich das weiß:Hobby

DerCaveman  21.06.2024, 03:46

Oh mein Gott! Was soll man zu einer derartigen Anhaeufung von Unsinn noch schreiben? Wo anfangen und wo aufhoeren? Das muss dann ja ein nahezu endloser Aufsatz werden. Darauf habe ich aber keinen Bock.

Voellig unkommentiert kann man einen solchen Quatsch aber nun auch wieder nicht stehen lassen. Also was tun?

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Kayllee1005 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 13:31
@DerCaveman

ich stehe gerade ziehmlich hilflos dar, ich hatte gehofft hier etwas bestärkung zu bekommen da ich mit beim weiteren verlauf sehr unsicher bin, mit 22 jahren hat man da halt nicht so viel Ahnung von

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Gerhart  21.06.2024, 06:05

Es ist eben ein hobby, sich mit rechtsirrigem Unfug hier in Szene setzen zu wollen. Der Fragesteller möge sich hiervon nicht leiten lassen.

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AnglerAut  21.06.2024, 06:18

Ich schließe mich mal an. Das ist ein besonders fantasievolles Stück Unsinn.

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anitari  21.06.2024, 08:45

Für absolut keine Ahnung hast Du ganz schön viel Meinung.

So viel geistiger Dünnsch... :-(

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Die Frage ist, hast du die Wohnung bereits zurück gegeben. Davon gehe ich jetzt mal aus.

Dann muss dir der Vermieter die Miete für Juni zurückgeben, da er ja bereits eine andere Miete bekommt.

Anders wäre es nur, wenn ihr ausdrücklich etwas anderes vereinbart hätten.


Kayllee1005 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 13:46

Ich habe die übergabe gestern abgebrochen und nichts unterschrieben da ich mit ihm nichts bezüglich des neuen nachmieters besprochen habe. 🙈

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