Ich bin 16 Jahre alt und habe eine Frage zu Waffen Kenntnis?
Hallo Leute
ich habe mir die Frage gestellt ab ein Soldat ( Fallschirmjäger ) eine Waffe kaufen kann ohne einen zusätzlichen Waffenschein zu machen, weil man ja eh im Job mit Waffen umgeht. Ich habe vor mir eine Glock 17 gen 5 zu kaufen.
LG
11 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
ich habe mir die Frage gestellt ab ein Soldat ( Fallschirmjäger ) eine Waffe kaufen kann ohne einen zusätzlichen Waffenschein zu machen,
Doppelnein. 😉
Erst einmal …… kann man sich nicht "einfach so" privat eine erlaubnispflichtige Waffe kaufen, egal ob man beruflich damit zu tun hat oder nicht. Das gilt für Soldaten genauso wie für Polizisten oder Leute im Sicherheitsgewerbe. Darum sind scharfe Schusswaffen wie die von Dir angesprochene "Glock 17" ja "erlaubnispflichtig", weil Du dazu erst eine entsprechende Erlaubnis des Staates brauchst um sie besitzen zu dürfen.
Um privat eine erlaubnispflichtige Waffe besitzen zu dürfen musst Du grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllen, die das Waffengesetz vorsieht. Hier ein paar Beispiele (nicht vollständig):
Du musst ...
- alt genug sein (das konkrete Alter hängt vom nachgewieseen Bedürfnis sowie ggf. von der genauen Art der Waffe ab. So ist z.B. das reguläre Mindestalter für Großkaliberpistolen wie die genannte Glock 17 als Sportschütze 25 Jahre).
- im waffenrechtlichen Sinne zuverlässig sein (§5 WaffG).
- persönlich geeignet sein eine Waffe zu besitzen (§6 WaffG).
- über die betreffende Sachkunde verfügen (§7 WaffG).
- ein Bedürfnis nachweisen (§8 WaffG).
- …
Und dann …
… hat das mit dem "Waffenschein" nichts zu tun. Der ist kein Dokument das Dir den Besitz einer Waffe erlaubt. Der hat einen anderen Zweck.
Der Waffenschein ist die Erlaubnis eine "echte" (scharfe) Schusswaffe in der Öffentlichkeit benutzungsbereit mit Dir zu führen um Dich selber zu schützen (also auch z.B. mit einer geladenen Pistole an der Person durch die Fußgängerzone in der Innenstadt zu laufen).
Den wirst Du aber in der Regel als "normaler Privatmann" nie ausgestellt bekommen, Datails dazu siehe hier: wie-bekomme-ich-ein-waffenschein#answer-552549931
weil man ja eh im Job mit Waffen umgeht.
Das ist für Dein Privatleben irrelevant. Deshalb darfst Du da trotzdem nicht "einfach so" eine haben. Ausserhalb des Dienstes gelten für Dich die gleichen Bestimmungen wie für jeden anderen Bürger auch.
Ich habe vor mir eine Glock 17 gen 5 zu kaufen.
Das Kannst Du, wenn Du dem Staat ein entsprechendes Bedürfnis für die betreffende Waffe nachweisen kannst, damit sie Dir den Besitz erlauben. Dazu musst Du allerdings auch alle nötigen gesetzlichen Voraussetzungen (siehe oben) erfüllen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MeisterShiva/1712912271427_nmmslarge__0_0_983_983_208d78b0a1044212262bf358405d708c.jpg?v=1712912271000)
Nein, nicht in Deutschland 😂
Selbst Soldaten bekommen kaum eine Waffenbesitzkarte oder gar einen Waffenschein einfach so
Übrigens wäre es eine Waffenbesitzkarte (WBK) und kein Waffenschein.
Waffenschein = draußen rumtragen
Waffenbesitzkarte = zuhause besitzen
(Nur sehr grob erklärt)
---
Nur weil du bei den Fallschirmjägern wärst, hättest du nicht zwangsläufig soviel mit Waffen zutun wie du vielleicht denkst. Das ist natürlich alles von Faktoren abhängig, aber das ist nicht wie bei Polizisten oder Sicherheitskräften, die dauernd herumschleppen
---
Glock ist übrigens eine gute Wahl
⁹⁹
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Salue
Ausserhalb des Dienstes gelten für Dich die gleichen Bestimmungen wie für jeden anderen.
Ich habe, wie die meisten Schweizer, Militärdienst gemacht und dort verschiedene Waffensysteme sehr gut kennengelernt und auch damit geschossen: Karabiner, Sturmgewehre, MP's, MG's, Stiehlhandgrananten und Panzerabwehrwaffen jeder Art.
Für meine private Waffensammlung musste ich aber die dieselben Bewilligungen erwerben wie jeder andere. Das ist in ja auch in Ordnung so.
Tellensohn
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Noname1520/1713732762201_nmmslarge__0_409_1170_1169_9ed1a8b5c2577fef45fea1274da13d8e.png?v=1713732762000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hrimthur/1674403815012_nmmslarge__0_0_634_634_31549ca22557e912c3106175b4b52987.jpg?v=1674403815000)
Nein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Saarlodri70/1696514508398_nmmslarge__0_0_220_220_8c26c7839a5b5b4683b3c21edb97657d.png?v=1696514508000)
Als Soldat unterliegst du dem Waffenrecht, wie jeder andere Bürger auch. Da gibt es keine Ausnahmeregelungen, die dir einen vereinfachten Zugang zu privatem Waffenbesitz ermöglicht.