Smartphone durch Widerruf testen?

4 Antworten

Hallo DeuShades,

das Widerrufsrecht ist dazu da, dass Du Waren, die Du zum Zeitpunkt des Kaufes weder anfassen noch ausprobieren konntest, zurückgeben kannst, wenn sie Dir nicht gefallen. Ob Dir ein Smartphone gefällt, findest Du ja erst heraus, wenn Du es ausprobierst. Du kannst also die Funktionen des Gerätes ausprobieren. Dazu gehört auch das Aufspielen eigener Daten. Du musst aber natürlich darauf achten, dass das Gerät keine Gebrauchsspuren, wie Kratzer, bekommt. Vor dem Zurücksenden solltest Du es auch auf den Werkszustand zurücksetzen. Bitte achte darauf, dass Du eine Widerrufserklärung beilegst und das Gerät nicht einfach unkommentiert zurückschickst.

Wir hoffen, wir konnten Dir mit unserer Antwort helfen und wünschen Dir noch einen schönen Tag.
Dein Team von DEINHANDY


DeuShades 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 12:36

Kann ich ein Handy nochmal bestellen, nachdem ich es zurückgeschickt habe, falls ich es mir nochmal anders überlegt habe? Gibt es da eine Grenze?

0

Du musst den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 355 Abs. 2 BGB). Innerhalb dieser Frist darfst du das Handy "bestimmungsgemäß in Gebrauch nehmen", ohne dafür dem Verkäufer zum Wertersatz verpflichtet zu sein. Wie bereit dargestellt darfst Du das machen, was Du im Laden auch machen könntest.

Was Du auf dem Handy selbst machst ist meiner Meinung nach egal. Wenn Du es danach wieder zurücksetzt dürfte es von der Software her wieder den Werkszustand haben.

Das Widerrufsrecht erlischt nicht durch Benutzung.

Beschädigst du die Ware musst du bei einem Widerruf aber ggf. Wertersatz leisten, heißt du kriegst weniger bis gar nichts zurück.

Denk dran, dass die Rücksendung nicht den Widerruf erklärt. Schreibe erst einen Brief. Danach hast du weitere 14 Tage die Ware zurückzusenden.

Der Widerruf im Fernabsatzrecht gibt dir die Möglichkeit das Gerät genau so zu testen wie Du es im Laden tun könntest.

Im Prinzip kann! der Händler dir also Geld für den Gebrauch des Handys abziehen, das werden allerdings die wenigsten machen, dennoch ist es zumindest rechtlich möglich.