Sind ohnmachtssichere Westen beim Verleihkanu Pflicht?
Hallo, wir wollen eine Kanutour machen. Nun habe ich beim Verleiher angerufen und gefragt, ob man auch eigene Westen mitbringen kann, da ich diese meist schmuddeligen Verleihwesten nicht mag.
Dieser meinte, ja klar - so die denn die DIN EN 395 erfüllen. Also mind. 100 N Auftrieb und ohnmachtsicher.
Wir haben zum Segeln Regattawesten (Schwimmhilfen ohne Kragen).
Diese sind m. E. auch viel besser zum Paddeln geeignet, wie klobige Rettungswesten.
Gibt es irgendeine Vorschrift, daß man auf Verleihbooten ohnmachtssichere Westen braucht?
1 Antwort
Offensichtlich eine behördliche Auflage für den Verleiher. Da attackierst du den Falschen. Der darf dich nicht ohne seine DIN-Westen rauslassen - und wenn du sie in seinem Sichtbereich tauschst, ist er wieder verantwortlich, das nicht unterbunden zu haben.
--> schlechte Karten für dich.
Eher versicherungstechnisch. Als Verleiher ist er sonst in der Haftung.