Sind meine arbeitszeiten legal /zumutbar?

kuestenflueger  19.05.2024, 14:17

wo arbeiten HAUSMEISTER mit stundensätzen ?

Feli1465 
Fragesteller
 19.05.2024, 14:19

Im Krankenhaus (hausmeisterliche tätigkeiten) eigentlich bin ich gelernter elektriker

2 Antworten

Rufbereitschaft wird meist mit Pauschale vergütet

Darf der Beschäftigte frei wählen, wo er sich aufhält und was er macht und muss nur dazu in der Lage sein, im Bedarfsfall zeitnah am jeweiligen Einsatzort zu erscheinen, ist das eine Rufbereitschaft. Diese wird nicht als Arbeitszeit, sondern meist mit einer Pauschale vergütet. Bezahlen müssen Arbeitgeber ihre Angestellten aber auch dafür in jedem Fall, unabhängig davon, ob diese währenddessen tatsächlich zur Arbeit gerufen werden, heißt es beim Deutschen Anwaltverein. Wird man während der Rufbereitschaft zur Arbeit gerufen, gilt das als ganz normale Arbeitszeit, die auch – zusätzlich zur vereinbarten Bereitschaftspauschale – ganz normal bezahlt werden muss. Wer aus der Rufbereitschaft zur Arbeit geht, hat deshalb je nach Wochentag und Uhrzeit auch Ansprüche auf Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit.

Die Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst folgt relativ strengen Regeln. So darf beispielsweise die in der Rufbereitschaft vorgegebene Reaktionszeit nicht zu kurz sein, hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Aktenzeichen: C-518/15). In dem Fall ging es um einen Feuerwehrmann, der auf Abruf innerhalb von acht Minuten auf der Wache sein musste. Das war dem Gericht zu wenig: Arbeitnehmer in Rufbereitschaft müssten dazu in der Lange sein, privaten Tätigkeiten nachzugehen – ohne die Gefahr ständiger Unterbrechungen, bei denen sie sofort alles stehen und liegen lassen müssen, befanden die Richter.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/bereitschaftsdienst-und-rufbereitschaft-das-gilt-rechtlich-143387/?etcc_med=SEA&etcc_par=Google&etcc_cmp=Performance&etcc_grp=&etcc_bky=&etcc_mty=&etcc_plc=&etcc_ctv=&etcc_bde=m&etcc_var=Cj0KCQjwxqayBhDFARIsAANWRnS-rR28Fl7uCtgIOkeUfMVOpPYMP-gdFeiyb8gdsGueZerrRQJH7J0aApEhEALw_wcB&gad_source=1&gclid=Cj0KCQjwxqayBhDFARIsAANWRnS-rR28Fl7uCtgIOkeUfMVOpPYMP-gdFeiyb8gdsGueZerrRQJH7J0aApEhEALw_wcB


Feli1465 
Fragesteller
 19.05.2024, 14:23

Den link werd ich meinen Kollegen zeigen . Vielen Dank!

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Rufbereitschaft gilt normalerweise zu 50% als Arbeitszeit, wenn sie so ausgelegt ist, dass du nicht in der Lage bist, anderweitige Aktivitäten privater Natur zu betreiben ohne permanent erreichbar zu sein. Das gilt allerdings für die Vergütung in erster Linie. Kannst du alles machen und das Handy klingelt kannst du einen spontanen Dienst durchaus auch ablehnen, weil dann keine offiziell vereinbarte und entsprechend vergütete Rufbereitschaft vorliegt. So ein Anruf ist dann nur eine Bitte, deine Freizeit zu unterbrechen, der du auch nicht zwingend entsprechen musst.

Also wenn mal ein feucht-fröhlicher Abend mit Freunden nicht geht, weil du wegen deiner Verpflichtung, für die Firma dazusein keinen Alkohol trinken kannst beispielsweise ist das definitiv Arbeitszeit im Sinne einer - vergütungspflichtigen - Rufbereitschaft. Nicht dass Alkohol trinken ein Muss wäre versteht sich. Gilt genau so, wenn du z.B. nicht ins Kino oder ins Schwimmbad gehen könntest, weil du ja "Gewehr bei Fuß stehen" musst.

Dir steht darüber hinaus auch bei regelmäßiger Wochenendarbeit mindestens ein arbeitsfreies Wochenende pro 4 Wochen zu.

Und zwischen zwei Arbeitsschichten sind mindestens 11 Stunden arbeitsfreie Zeit gesetzlich vorgeschrieben, die höchstens im Ausnahmefall auf 10 verkürzt werden dürfen.

Es dürfen nicht mehr als 8 Stunden Arbeit pro Tag, im Höchstfall 10 (bei unvorhersehbar auftretendem ungewöhnlich hohem Arbeitsaufkommen oder betrieblichen Notfällen - Rohrbruch, Feuer, sowas), wenn im Wochenschnitt (6-Tage-Woche) 48 nicht überschritten werden (also max 8 Stunden pro Tag, was mehr ist muss ausgeglichen werden durch längere Freizeit). Und selbst bei erheblicher Bereitschaftszeit innerhalb einer Dienstschicht (z.B. bei Sicherheitspersonal, was eben 90% der Arbeitszeit im Grunde genommen nur Pause hat und da ist, falls dann doch etwas passiert) darf maximal 14 Stunden pro Schicht gearbeitet werden. Danach ist unweigerlich und absolut Ende des irgendwie Zulassungsfähigen.

Darüber hinaus ist es auch nicht dein Problem, das Personalproblem des fehlenden zweiten Mitarbeiters für deine Position zu kompensieren.
Du hast ja auch einen Urlaubsanspruch und kannst mal krank werden. Das dann auffangen zu können bzw. müssen ist Arbeitgeberproblem und darf nicht auf deinen Schultern ausgetragen werden.

Es gibt zwar im medizinischen Bereich - für Ärzte und Pflegepersonal - durchaus Ausnahmetatbestände, die sich aus der Garantenpflicht gegenüber dem Patienten und der öffentlichen medizinischen Versorgungspflicht ergeben. Diese gelten aber ausdrücklich NICHT für sonstige Mitarbeiter jenseits der direkten Patientenversorgung bzw. wenn dann nur sehr eingeschränkt auf absolute Notfälle.

Also NEIN, das was du da beschreibst ist so himmelschreiend rechtswidrig, dass jedes Arbeitsgericht da intervenieren würde UND der Arbeitgeber heftigste Regressforderungen seitens der BG zu erwarten hätte, wenn dir nach solchen Schichtzeiten ein Arbeitsunfall widerfährt.

Schau mal ins Arbeitszeitgesetz. Da findest du eigentlich alle diese Dinge drin.

Und ganz ehrlich: In manchen Fällen hilft nur noch eine Kündigung, idealer Weise nachdem du dir etwas anderes gesucht hast, notfalls aber auch losgelöst davon. Dokumentiere das ausführlich, wende dich VOR der Kündigung ans Arbeitsamt und lass dir diese genehmigen, dann hast du auch kein Problem mit irgendwelchen Sperrzeiten. Und bei derartigen Mißverhältnissen, die auf Dauer ja auch der Gesundheit schaden wird das Arbeitsamt das auch durchwinken, sofern du das z.B. mit einer entsprechenden Dokumentation belegen kannst.
Wenn du nicht Mitglied einer Gewerkschaft bist kann ich dir dringend empfehlen, mal dort einzutreten. Die beraten ja auch jenseits anderer Aufgabenbereiche durchaus in derartigen Fragen und vertreten dich dann auch juristisch gegenüber Amt und Arbeitgeber, wenn es nötig werden sollte.
Kostet nicht übermäßig viel und die dortigen Arbeitsrechtler sind absolute Profis, weil die ja den ganzen Tag nichts anderes machen als genau dieses Rechtsgebiet bearbeiten. Dort findest du also die "Erstligisten des Arbeitsrechts".