Sind Kinder in Privater Haftpflichtversicherung mitversichert?

3 Antworten

Sind volljährige Kinder über 20 mitversichert bei der privaten Haftpflichtversicherung wenn sie nicht mehr in die Schule gehen und ein Gewerbe haben aber noch im gleichen Haushalt zusammen mit der Mutter wohnen die die Versicherung hat also die familienhaftpflichtversicherung?

I.d.R. nicht.

Eine exakte Antwort lieferen dir allerdings nur die AHB des jeweiligen Tarifs und ggf. die besonderen Bedingungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Waterfight 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 12:16

Ich Habe nachgefragt bei der Versicherung und es geht. Es gibt keine Altersgrenze solange man zusammen wohnt .

"Ihre volljährigen Kinder, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Vorausgesetzt, Ihr Kind ist nicht verheiratet und hat keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Das gilt auch für Ihre Kinder mit geistiger Behinderung."

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Das kommt auf die Versicherung an. Die Bedingungen können variieren.

oft ist es so, das die beitragsfrei mitversichert sind solange sie im selben Haushalt wohnen und sich noch in einer Ausbildung befinden/zur Schule gehen oder ein freiwilliges soziales Jahr machen. Teilweise aber auch begrenzt auf 21 oder 25 Jahre. Häufig sind da die selben Voraussetzungen wie beim Kindergeld zu finden oder es wird direkt darauf verwiesen

bei der Versicherung meiner Eltern gab es keine Grenze. Auch mit über 25 und abgeschlossener Berufsausbildung war ich da noch beitragsfrei mitversichert. Das war aber keine reine private Haftpflicht Versicherung sondern eine landwirtschaftliche haftpflichtversichert bei der auch privat verursachte Schäden mit versichert waren

schaue in deine Vertragsunterlagen der Versicherung und frage im Zweifel dort nach.

P.S. Idr wird für den Betrieb auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung benötigt. Da verursachte Schäden wären auch mit einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung idr nicht gedeckt


Waterfight 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 12:18

Ich Habe nachgefragt bei der Versicherung und es geht. Es gibt keine Altersgrenze solange man zusammen wohnt .

"Ihre volljährigen Kinder, solange sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Vorausgesetzt, Ihr Kind ist nicht verheiratet und hat keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Das gilt auch für Ihre Kinder mit geistiger Behinderung."

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Ich glaube ja, jedoch sollte man bei der Versicherung nachfragen. (am besten beim Makler der sie verkauft hat)