Sind Halo Lichter/Blinker legal?

2 Antworten

Nicht alles was man da sieht ist erlaubt und der Blödsinn schon man gar nicht Blinker haben immer GELB zu sein und nicht nach Kinderdisco auszusehen , Weißer Rand Zulassung des Fahrzeug ist erloschen .

Lichttechnik.

Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG.

Begrenzungsleuchten und Standlicht:
nach EG vorgeschrieben, nach
StVZO zulässig
Mindestanzahl: 1, nach EG
auch 2
in der Breite: symmetrisch zur
Fahrzeug-Längsachse
nach StVZO nur im Scheinwerfer
in der Höhe: 350-1200 mm,
nach StVZO bis 1500 mm
Abblendlicht:
vorgeschrieben
Mindestanzahl: 1, nach EG
auch 2
in der Breite nach EG:
bei 2 Scheinwerfern
maximaler Abstand zueinander
200 mm, symmetrisch zur Fahrzeug-
Längsachse
in der Breite nach StVZO:
maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer,
symmetrisch
zur Fahrzeug-Längsachse
in der Höhe: 500–1200 mm, nach
StVZO vor EZ 1. Januar 1988
bis 1000 mm
Fernlicht:
vorgeschrieben
Mindestanzahl: 1 oder 2
in der Breite bei 2 Scheinwerfern:
maximaler Abstand der leuchtenden
Flächen zueinander
200 mm
in der Höhe: keine besondere
Vorschrift
blaue Einschaltkontrollleuchte
vorgeschrieben, nach StVZO
auch Anzeige durch Schalterstellung
zulässig

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
vorgeschrieben, nach StVZO
ab EZ 1. Januar 1962
Anzahl: 4
Kennzeichnung vorn:
1, 1a, 1b, /1, 1a, 1b, 11 nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
Kennzeichnung hinten:
2a, 2b, 12 /2a, 2b, 12 nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
in der Breite (min.):
nach EG vorn 240 mm,
hinten 180 mm zueinander;
nach StVZO vorn 340 mm,
hinten 240 mm zueinander
Blinkleuchten an den Lenkerenden
(„Ochsenaugen“) zueinander
560 mm
„Ochsenaugen“ bei EZ ab
1. Januar 1987 nur in Verbindung
mit zusätzlichen
hinteren
Blinkern zulässig
in der Höhe: 350–1200 mm
Einschaltkontrolle nach EG
vorgeschrieben, optisch oder
akustisch oder beides, nach
StVZO zulässig
Warnblinkanlage:
nach EG unzulässig an Kleinkrafträdern,
zulässig an Krafträdern
nach EG ist ein besonderer
Schalter zur synchronen Funktion
aller Blinker vorgeschrieben
nach StVZO zulässig auch an
Kleinkrafträdern
Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben,
nach StVZO mit rotem

Halo ist in deinem Fall der englische halo, also der "Heiligenschein", bei BMW als "Angel Eyes" vermarktet.

Ja, es gibt legale Versionen mit Positionslicht bzw. sogar TFL als "halo" - aber die kosten dann auch entsprechend.

Ob es diese dann für die R3 gibt -> fraglich. 

Was in 1,5 Jahren ist -> sieht man dann. 

In jedem Fall müssen die Scheinwerfer bauartgerprüft und zugelassen sein.

Blinker mit weiß leuchtendem Rand habe ich noch nie für Motorräder gesehen. Das wäre dann eine Kombination aus Positionslicht (evtl. Tagfahrlicht) und Blinker... An PKW gibt es diese Kombination, das TFL muss dann während des Blinkens ausgeschaltet sein (siehe z.B. Audi).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.