Sind einen Amtstierarzt wirklich Tür und Angel geöffnet?

5 Antworten

Wenn alles gepasst hat, und auch der Amtstierarzt der Meinung war, dass das so war... dann wird der kein zweites mal innerhalb kurzer Zeit dort auftauchen. Der hat auch besseres zu tun.

Du mußt ihm keinen Zutritt gewähren, wäre aber sinvoll.

Nur glaube ich nicht das der nach so kurzer Zeit noch einmal kommt, wenn beim ersten mal alles in Ordnung war.

Leider gibt es immer wieder diese sogenannten "Tierschützer", die keine Ahnung von Tieren haben und meinen, weil man Tiere Artgerecht hält, daß diese dann leiden würden.

Natürlich gibt es auch Neider oder Menschen die sich am Geruch und den Geräuschen der Tiere stören.

Du mußt grundsätzlich niemanden hereinlassen.

Es sei denn, daß ein richterlicher Beschluß vorliegt oder daß Gefahr im Verzug geltend gemacht wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nein, natürlich musst du dem keinen Zutritt verschaffen.

Der kann zum Richter gehen und sich einen Durchsuchungsbeschluss holen oder dich lecken.

Mit Akteneinsicht bekommst du dann auch den Namen des Typen, der dich angeschwärzt hat.

verleumdungsanzeige gg die Nachbarn, udn je öfter der Amtstierarzt kommt udn alles in Ordnung befindet, desto bessere Karten hast du dann im Verfahren...