Sind die Arbeitsscheinwerfer so auf mein Auto erlaubt?
Ich habe ein für mein PKW zugelassenen Dachtäger. Und anstelle einer Dachbox oder sonstigen wollte ich LED Scheinwerfer montieren, aus meiner Sicht ist beides nur eine Beladung. Ich würde auch extra Auto Leitungen verwenden und alles 100 Prozent Abfallsicher montieren.
Über den erhöhten Luftwiederstand muss man mich nicht aufklären.
Jetzt bleibt die Frage, ob ich auf meinen Dachtäger anstelle einer Dachbox Scheinwerfer montieren darf?
3 Antworten
Ich zitiere mal aus § 52 StvZo....
7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur
Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer)
ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt
benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der
Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr
dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während
der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört.
Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie
andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Demnach sind Arbeitsleuchten grundsätzlich erlaubt und es gibt auch keine besonderen Regelungen dafür wo sie angebracht sein dürfen.
Ich habe auf meinem Jeep 2 Stück nach hinten an der Dachreling montiert, für´s rangieren nachts mit dem Bootstrailer.
Hat beim TÜV vor sechs Wochen niemanden interessiert.
Hallo,
wie willom schon geschrieben hat, darfst du sie dir (nur) als "Arbeitsscheinwerfer" anbauen.
Was sollen sie dir dann aber nutzen? Während der Fahrt darfst du sie NICHT einschalten!
Lustig auch deine Einstellung bzw. Interpretation. An ein Fahrzeug angeschlossene Scheinwerfer sind NIE eine Beladung.
Das ist so und daran ändert auch "deine Sicht" überhaupt nichts.
Im Endeffekt also ein Spaß, der nur Geld kostet, über dessen Aussehen man sich sicher streiten kann und von dem du absolut keinen Nutzen hast.
Viele Grüße
Michael
Hi,
Ich wusste schon vorher, dass die Scheinwerfer nicht auf der Straße an sein dürfen.
Mit Beladung habe ich eigentlicht nur andeuten wollen, das es egal ist ob jetzt die Scheinwerfer oder ne Dachbox zu mehr Luftwiederstand führen.
Also "keinen Nutzen" habe ich nicht, sonst macht man ja sowas nicht. Offraod darf ich sie ja verwenden und als Jäger ist so was auch immer ganz praktisch.
Mfg 4x4
so lange sichergestellt ist, dass die lampe nicht an ist, während der fahrt darfst du. und im gegensatz zu manch anderem sehe ich schon den ein oder anderen sinn darin. und selbst wenn nicht, hauptsache du erkennst ihn.
lg, Anna
PS: meine mechanikerin nat auch einen nach hinten gerichteten "arbeitsscheinwerfer" an ihren autos. der wird allerdings auch hin und wieder als hilfsrückfahrscheinwerfer missbraucht :-)