Sind Chihuahua immer erlaubt?
Ich hab jetzt schon einiges im Internet gelesen und ich weiß nun immer noch nicht ob es erlaubt ist eine Chihuahua zu halten oder nicht (wenn im Mietvertrag steht das Hunde verboten sind, Kleintiere aber erlaubt) Da viele den Chihuahua als Kleintier sieht müsste es doch erlaubt sein ? Oder ? Ich hab paar Seite gefunde wo was darüber steht und es heißt das es erlaubt ist ( Zum Beispiel diese : http://www.mieterbund-hessen.de/media/downloads/Tierhaltung.pdf ) Jetzt wollte ich nur wissen ob das wirklich Stimmt ?
10 Antworten
Wenn ihm Mietvertrag steht,dass Hunde nicht erlaut sind gehört auch der Chihuahua dazu.Chihuahuas sind keine Kleintiere.Nur weil sie klein sind,sind es doch Hunde ,die genauso viel Beschäftigung und Auslauf brauchen,wie jeder andere Hund auch.Ein Chihuahuabesitzer muss auch die selbe Hundesteuer zahlen,wie der Besitzer eines (z.B) Labradors.Und Chihuahuas brauchen genau wie alle Hunde eine konsequente Erziehung und eine gute Sozialisierung.Du brauchst die schriftliche Erlaubnis des Vermieters,denn auch ein Chihuahua ist ein Hund!
Das stimmt rechtlich gesehen nicht. Das Landesgericht hat rechtskräftig geurteilt, dass Zwergrassen zu den Kleintieren zählen und generell gehalten werden dürfen. Sie sind nicht zustimmungspflichtig, man muss es dem Vermieter daher nicht einmal mitteilen. Es geht hierbei nicht darum, ob es ein Hund ist, sondern um die ordnungsgemäße Nutzung der Mietwohnung. Das Gericht befand Chihuahuas als ungefährlich und leise und ein Risiko der Schadensanrichtung in der Wohnung sei so gut wie ausgeschlossen.
Chihuahuas sind keine Kleintiere und Hund bleibt eben Hund.Ich finde es unverschämt,dass man Chihuahuas nicht als Hunde bezeichnet werden und wie Narva schon erleutet hat gingen solche Fälle so gut wie immer vor Gericht und der Richter entschied sich,dass Chihuahuas keine Kleintiere sind!
natürlich ist ein chihuahua ein hund. hab auch nicht das gegenteil behauptet. aber es wird halt als kleintier gezählt.
Chihuahuas sind natürlich Hunde. Kleintiere sind z.B. Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchillas, Ratten, Mäuse und Aquarientiere. Bei Reptilien weiß ich nicht, ob man eine Berechtigung zu Haltung braucht, bei giftigen Reptilien natürlich schon. Aber ich glaube Katzen zählen auch noch zu den Kleintieren.
Aber Hund ist Hund, dem Vermieter ist es egal, ob es eine deutsche Dogge oder ein Chihuahua ist, wenn er die Haltung von Hunden allgemein verbietet.
Es ist zwar schon lange her, dass dieser Post zustande kam, aber da er gleich ziemlich oben in der Google Suche angeboten wird und dass Thema denke ich, immer eine gewisse Aktualität hat, schreibe ich hier einen Kommentar zu. Auch wenn der Chihuahua, als die kleinste Hunderasse der Welt gilt, ist der Yorkshire Terrier, der einzige Hund, der als Kleintier eingeordnet werden darf.
Stimmt.Eigentlich ist Hund,Hund.Ob jetzt Chuhuhua oder Bulldogge. Aber das regelt,denke ich jeder Vermieter für sich.Einige werden es erlauben andere wiederum werden es verbieten.Das kommt also auf den Vermieter an,und man kann nicht direkt sagen ob es jetzt erlaubt oder verboten ist.
Hund ist Hund. Wenn im Mietvertrag steht das hunde verboten sind dann ist der auch verboten. Und gerade die kleinen Hunde sind oft kläffer, besonders wenn die Erfahrung mit Hunden fehlt und dann ist der ärger vorprogrammiert.
Das Landgericht hat anders geurteilt. Es hat befunden, dass Zwergrassen zu den Kleintieren zählen und generell, ohne Zustimmung, erlaubt sind.
Dita: Völliger Quatsch was du schreibst!Die meisten Chihuahuabesitzer,denken dass kleine Hunde keine Erziehung brauchen-dadurch werden die Hunde zu Kläffern.Nicht der Hund,sondern der halter ist Schuld!
Kleine Hunde können nichts dafür,wenn der Besitzer denkt,dass kleine Hunde nicht in die Hundeschule müssen..dann sind die grad selber schuld echt -.- Die Hunde sind keine Kläffer..meine Freundin hat einen und war mit ihm auch in der Hundeschule und der kläfft garnichts an.!
Dieses Voruteil müsste längst überholt sein, von wegen die kleinen sind immer die Kläffer.
von wegen die kleinen sind immer die Kläffer
Das ist dann kein Vorurteil mehr, wenn der Hund wirklich nicht erzogen wurde. Den leider wird die Erziehung bei kleinen Hunden oftmals nicht so konsequent und ernsthaft durchgeführt, wie sie sein sollte.
Das ist doch auch schon wieder so eine Pauschalisierung - das viele "kleine Hunde" nicht erzogen würden! Erstens gibt zig "unerzogene" Hunde und zwar aller Größen und Rassen und zweitens liegt das nicht am Hund, sondern Halter ;-)
Aus dem von dir gezeigten Link:
"... Wenn der Mietvertrag die Hundehaltung verbietet
Ein Verbot der Hundehaltung kann wirksam im Mietvertrag vereinbart werden. Mieter müssen sich an dieses Verbot halten. Wer trotzdem mit einem Hund einzieht oder sich während der Mietzeit einen Hund anschafft, muss auf Verlangen des Vermieters das Tier abgeben oder ausziehen. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein Mieter trotz Verbotsklausel im Vertrag auf Zustimmung des Vermieters pochen: Zum Beispiel, wenn er auf einen Blindenhund dringend angewiesen ist. Denkbar sind auch Fälle, in denen der Mieter aus medizinischen und psychischen Gründen einen Hund benötigt."
Laut deinem Mietvertrag sind also Hunde verboten, dann bleiben sie auch verboten.
Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Fische etc. können im Mietvertrag nicht verboten werden. Da aber bei dir anscheinend Hunde extra aufgeführt sind, sind die auch verboten.
Ja aber dann steht auch das da "Yorkshireterrier: Hunde mit winzigen Ausmaßen sind immer erlaubt und gelten als Kleintiere. Sie bellen angeblich nicht, sondern können nur krächzen. Chihuahuas: Winzling-Hund, als Kleintier immer erlaubt. Belästigungen für Nachbarn sind nicht zu erwarten."
Du kannst natürlich versuchen den Hund gegen den Willen deines Vermieters durch zu setzen. Sei dir aber der Gefahr bewusst dass du mindestens die nächsten drei Mieterhöhungsrunden in voller Höhe zu spüren bekommst. ;-)
Ich verstehe nicht, warum man da nicht erst mal mit dem Vermieter spricht um etwaige Meinungsverschiedenheiten auszuräumen.
DH!