Sind Chihuahua immer erlaubt?

9 Antworten

Wenn ihm Mietvertrag steht,dass Hunde nicht erlaut sind gehört auch der Chihuahua dazu.Chihuahuas sind keine Kleintiere.Nur weil sie klein sind,sind es doch Hunde ,die genauso viel Beschäftigung und Auslauf brauchen,wie jeder andere Hund auch.Ein Chihuahuabesitzer muss auch die selbe Hundesteuer zahlen,wie der Besitzer eines (z.B) Labradors.Und Chihuahuas brauchen genau wie alle Hunde eine konsequente Erziehung und eine gute Sozialisierung.Du brauchst die schriftliche Erlaubnis des Vermieters,denn auch ein Chihuahua ist ein Hund!


Tonks21  27.05.2010, 21:45

DH!

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fevrier  28.05.2010, 01:59
@Tonks21

chihuahuas zählen aber im mietvertrag unter kleintieren. ist nunmal so.

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Narva  28.05.2010, 09:05
@fevrier

@fevrier es gibt ein Gerichtsurteil das den Chihuahua als Kleintier eingeteilt hat eben in so einem Fall welcher bis ans Gericht ist...nur es gibt auch etliche Gerichtsurteile die das Gegenteil entschieden haben.

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xxSmilexx  28.05.2010, 09:50
@Narva

Chihuahuas sind keine Kleintiere und Hund bleibt eben Hund.Ich finde es unverschämt,dass man Chihuahuas nicht als Hunde bezeichnet werden und wie Narva schon erleutet hat gingen solche Fälle so gut wie immer vor Gericht und der Richter entschied sich,dass Chihuahuas keine Kleintiere sind!

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fevrier  28.05.2010, 16:29
@xxSmilexx

natürlich ist ein chihuahua ein hund. hab auch nicht das gegenteil behauptet. aber es wird halt als kleintier gezählt.

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xxSmilexx  28.05.2010, 16:41
@fevrier

Ich würde es unverschämt finden,wenn Chihuahuas nicht zu Hunden gehören würden.Hund ist Hund und das sollte auch für den Chihuahua gelten,damit er nicht weiter als Modehündchen angesehen wird.

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Tonks21  02.06.2010, 16:08
@fevrier

kleintiere sind kaninchen, meerschweinchen, hamster, mäuse, ratten und fische! hunde und katzen gelten NICHT zu den kleintieren!

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micegirl3  15.07.2011, 17:17
@Tonks21

Chihuahuas sind natürlich Hunde. Kleintiere sind z.B. Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchillas, Ratten, Mäuse und Aquarientiere. Bei Reptilien weiß ich nicht, ob man eine Berechtigung zu Haltung braucht, bei giftigen Reptilien natürlich schon. Aber ich glaube Katzen zählen auch noch zu den Kleintieren.

Aber Hund ist Hund, dem Vermieter ist es egal, ob es eine deutsche Dogge oder ein Chihuahua ist, wenn er die Haltung von Hunden allgemein verbietet.

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Mireau  24.11.2011, 23:42

Das stimmt rechtlich gesehen nicht. Das Landesgericht hat rechtskräftig geurteilt, dass Zwergrassen zu den Kleintieren zählen und generell gehalten werden dürfen. Sie sind nicht zustimmungspflichtig, man muss es dem Vermieter daher nicht einmal mitteilen. Es geht hierbei nicht darum, ob es ein Hund ist, sondern um die ordnungsgemäße Nutzung der Mietwohnung. Das Gericht befand Chihuahuas als ungefährlich und leise und ein Risiko der Schadensanrichtung in der Wohnung sei so gut wie ausgeschlossen.

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Stimmt.Eigentlich ist Hund,Hund.Ob jetzt Chuhuhua oder Bulldogge. Aber das regelt,denke ich jeder Vermieter für sich.Einige werden es erlauben andere wiederum werden es verbieten.Das kommt also auf den Vermieter an,und man kann nicht direkt sagen ob es jetzt erlaubt oder verboten ist.


Mireau  24.11.2011, 23:49

Doch, Chihuahuas sind rechtlich generell erlaubt.

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Hund ist Hund. Wenn im Mietvertrag steht das hunde verboten sind dann ist der auch verboten. Und gerade die kleinen Hunde sind oft kläffer, besonders wenn die Erfahrung mit Hunden fehlt und dann ist der ärger vorprogrammiert.


dita1988  27.05.2010, 20:23

Dieses Voruteil müsste längst überholt sein, von wegen die kleinen sind immer die Kläffer.

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BlackCloud  27.05.2010, 20:37
@dita1988

von wegen die kleinen sind immer die Kläffer

Das ist dann kein Vorurteil mehr, wenn der Hund wirklich nicht erzogen wurde. Den leider wird die Erziehung bei kleinen Hunden oftmals nicht so konsequent und ernsthaft durchgeführt, wie sie sein sollte.

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Erin1  13.06.2012, 16:45
@BlackCloud

Das ist doch auch schon wieder so eine Pauschalisierung - das viele "kleine Hunde" nicht erzogen würden! Erstens gibt zig "unerzogene" Hunde und zwar aller Größen und Rassen und zweitens liegt das nicht am Hund, sondern Halter ;-)

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chromoson  27.05.2010, 20:23

DH - völlig korrekte Antwort. Brauche ich nichts mehr zu schreiben
;-)

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xxSmilexx  27.05.2010, 21:38
@chromoson

Dita: Völliger Quatsch was du schreibst!Die meisten Chihuahuabesitzer,denken dass kleine Hunde keine Erziehung brauchen-dadurch werden die Hunde zu Kläffern.Nicht der Hund,sondern der halter ist Schuld!

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xxSmilexx  27.05.2010, 21:49
@dita1988

Sorry Dita,ich meinte dass deine Antwort völlig korrekt war,ich stimme dir zu.Habe mich im Namen geirrt..manchmal rege ich mich über manche Sätze einfach zu sehr auf.BlackCloud hat es super erwähnt!Finde diese Vorurteile grauenhaft!

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VonyWoody  27.05.2010, 21:52
@xxSmilexx

Kleine Hunde können nichts dafür,wenn der Besitzer denkt,dass kleine Hunde nicht in die Hundeschule müssen..dann sind die grad selber schuld echt -.- Die Hunde sind keine Kläffer..meine Freundin hat einen und war mit ihm auch in der Hundeschule und der kläfft garnichts an.!

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Mireau  24.11.2011, 23:43

Das Landgericht hat anders geurteilt. Es hat befunden, dass Zwergrassen zu den Kleintieren zählen und generell, ohne Zustimmung, erlaubt sind.

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Aus dem von dir gezeigten Link:

"... Wenn der Mietvertrag die Hundehaltung verbietet

Ein Verbot der Hundehaltung kann wirksam im Mietvertrag vereinbart werden. Mieter müssen sich an dieses Verbot halten. Wer trotzdem mit einem Hund einzieht oder sich während der Mietzeit einen Hund anschafft, muss auf Verlangen des Vermieters das Tier abgeben oder ausziehen. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann ein Mieter trotz Verbotsklausel im Vertrag auf Zustimmung des Vermieters pochen: Zum Beispiel, wenn er auf einen Blindenhund dringend angewiesen ist. Denkbar sind auch Fälle, in denen der Mieter aus medizinischen und psychischen Gründen einen Hund benötigt."

Laut deinem Mietvertrag sind also Hunde verboten, dann bleiben sie auch verboten.

Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Fische etc. können im Mietvertrag nicht verboten werden. Da aber bei dir anscheinend Hunde extra aufgeführt sind, sind die auch verboten.


Panikfreaks 
Beitragsersteller
 27.05.2010, 20:33

Ja aber dann steht auch das da "Yorkshireterrier: Hunde mit winzigen Ausmaßen sind immer erlaubt und gelten als Kleintiere. Sie bellen angeblich nicht, sondern können nur krächzen. Chihuahuas: Winzling-Hund, als Kleintier immer erlaubt. Belästigungen für Nachbarn sind nicht zu erwarten."

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Wenne  27.05.2010, 20:51
@Panikfreaks

Du kannst natürlich versuchen den Hund gegen den Willen deines Vermieters durch zu setzen. Sei dir aber der Gefahr bewusst dass du mindestens die nächsten drei Mieterhöhungsrunden in voller Höhe zu spüren bekommst. ;-)

Ich verstehe nicht, warum man da nicht erst mal mit dem Vermieter spricht um etwaige Meinungsverschiedenheiten auszuräumen.

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Du brauchst natürlich auch für einen Chihuahua die Erlaubnis des Vermieters. Wenn du ihn unerlaubt hältst, hat er das Recht dir zu kündigen, dies kannst du natürlich anfechten aber vor Gericht hat dieses Gesetz, welches du hier zeigst, nur wenig zu sagen, da die Richter das alle unterschiedlich sehen und der Hundehalter zieht leider meistens den Kürzeren bei solchen Sachen. Und ja, kleine Hunde sind meistens die mit der großen Klappe - solang sie nicht erzogen sind ;)