sind 16 fehltage in der Probezeit, in der Ausbildung ein kündigungsgrund für den Arbeitgeber?
Ist jemand von euch schon mal so durchgekommen in der Probezeit?
12 Antworten
Kommt drauf an, wenn die 16 Tage immer regelmäßig am WE auftreten, wird dies für den Ausbildungsbetrieb durchaus ein Grund sein das Ausbildungsverhältnis mit dir zu überdenken und kann durchaus zur Kündigung führen, dort wird dann aber kein Grund angegeben.
Kann für den Ausbildungsbetrieb dennoch Grund genug sein, muss aber nicht.
In der Probezeit braucht man keinen Grund, da zählt nur das persönliche Ermessen des AG. Kommt aber natürlich darauf an warum du die 16 Tage gefehlt hast.
In der Probezeit muss der Arbeitgeber gar keinen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeben.
das ist ne ganz subjektive Entscheidung des Arbeitsgebers, was er hinnimmt und was nicht mehr - in der Probezeit muss er überhaupt keinen Grund angeben.
In der probezeit braucht dein Arbeitgeber keinen Grund, der kann dich so kündigen
Nein das waren jetzt am stück 2halb Wochen