Sieht mein Arbeitgeber die von mir besuchten Webseiten?

7 Antworten

Theoretisch ja aber praktisch schaut doch kein ITler 24/7 welche verbindungen aufgebaut werden. Es kann halt sein das die Filter haben die bestimmte URLs/IPs rausfiltern und dazu welcher Nutzer diese Verbindung aufgebaut hat.

Darf er das? Ja.
Das Surfen im Internet auf der Arbeit ist normal nur für Arbeitszwecke erlaubt. Wäre Privates Surfen erlaubt würde der Arbeitgeber als Dienstleister gelten und müsste Strengere Datenschutz rechtlinien befolgen was keiner will.

Edit: Bei uns auf der Arbeit ist zum beispiel ist der Privatgebrauch nicht direkt erlaubt wird aber nicht überprüft. Daher gelten wir trotzdem nicht als dienstleister auch wenn klar ist das jeder es Privat nutzt, nebenbei bei der Arbeit oder in den Mittagspausen.
Unsere IT überwacht auch das Netz so streng nicht, nur auf Arbeitsrechner haben wir ein Antivirus laufen der eine Nachricht ans Sicherheitsteam schickt wenn man seiten die Gefährlich oder Pornographische inhalte beinhaltet besucht.

Deine Frage ist etwas unklar formuliert. Dein Arbeitgeber kann dir eigentlich gar kein WLAN zur Verfügung stellen, der Abstand ist mit Sicherheit viel zu groß.

Er kann deinen Internetanschluss und den Router bezahlen und dir auch einen entsprechenden Computer zur Verfügung stellen. Damit sieht er aber erstmal noch gar nichts.

Anders würde es aussehen, wenn dein Arbeitgeber einen VPN-Zugang direkt in die Firma zur Verfügung stellt. Dann arbeitest du sozusagen mit einem externen Terminal direkt im Firmennetz. In dem Fall könnte man natürlich schon nachvollziehen, was du so alles treibst. Was aber nicht heißt, dass man diesen Aufwand auch betreibt.


NackterGerd  28.08.2024, 22:59
Dein Arbeitgeber kann dir eigentlich gar kein WLAN zur Verfügung stellen, der Abstand ist mit Sicherheit viel zu groß.

Unsinnige Antwort

killua940 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 09:22

Mein damit das Wlan auf der Arbeit bzw am Arbeitsplatz

HarryXXX  28.08.2024, 09:24
@killua940

Das hast du aber nicht gesagt.

Natürlich hat dein Arbeitgeber volle Kontrolle über das firmeneigene Netzwerk. Damit kann er selbstverständlich auch nachvollziehen, was Du damit treibst.

Er kann alles und darf auch alles sehen ,da er derjenige ist der dir die Internet Verbindung zu Verfügung stellt.Er zahlt für das Internet , DU NICHT. Bei Verdacht ist er sogar berechtigt dem Datenstream Nachzugehen, das kann bis zur Abmahnung oder Kündigung reichen ( je nach Arbeitsvertrag). Daher sollte man es so gut es geht vermeiden Private Angelegenheiten über das Firmeninterne Netz und Internet zu Bearbeiten.

Wozu hat man zu-hause sein eigenes Internet oder auf dem Smartphone ?


gfntom  28.08.2024, 10:00
Er kann alles und darf auch alles sehen

Warum verbreitest du so einen Unsinn?

Xandros0506  28.08.2024, 09:43
Er kann alles und darf auch alles sehen

Irrtum.

Selbst wenn der Arbeitgeber es kann, so darf er noch lange nicht alles sehen.

Ist die private Nutzung von E-Mail oder Internet im Unternehmen erlaubt, so darf der Arbeitgeber aufgrund des Persönlichkeitsrechtes und des Fernmeldegeheimnisses inhaltlich gar nichts kontrollieren. Hierzu wäre ein Straftatverdacht oder ein konkreter Verdacht auf eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung notwendig.

Und selbst wenn die Nutzung im Unternehmen verboten ist, darf die Überwachung nur eingeschränkt erfolgen, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt.
Hier darf dann höchstens festgestellt werden, dass eine Privatnutzung erfolgt, aber nicht, was genau. (Also wird höchstens die IP der Zielserver protokolliert werden dürfen, aus der sich nicht immer zweifelsfrei feststellen lässt, ob die Nutzung privater oder betrieblicher Natur ist.)

Bei Verdacht ist er sogar berechtigt dem Datenstream Nachzugehen

Verdacht reicht nicht aus. Es muss ein Straftatverdacht oder der Verdacht auf eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung sein. Ist das nicht der Fall und der Arbeitgeber wertet dennoch Daten aus, können diese einem Verwertungsverbot unterliegen und haben keinerlei Beweiskraft. Selbst das BAG lehnt solche Daten dann als Beweismittel ab.

Flips100  28.08.2024, 10:04
@Xandros0506
Irrtum.
Selbst wenn der Arbeitgeber es kann, so darf er noch lange nicht alles sehen.

Da bist du leider selbst im Irrtum.

Laut Gesetz ist der Eigentümer für jegliche Strafbare Aktion über seinen Internet Anschluß verantwortlich und Haftbar.

Macht also jemand was Illegales ,so haftet der Eigentümer defakto CEO und das ist kein gutes ansehen der Firma. Ebenso ist die Private Nutzung ( je nach Arbeitsvertrag) untersagt. Nutzt jemand also die Verbindung für Private Zwecke Handelt er sich eine Abmahnung ein , bei 3 Abmahnungen ---> Kündigung ,tschüss.

Ich besaß selbst einen kleinen PC Laden mit 4 angestellten. und im Arbeitsvertrag war jegliche Private Nutzung des Internets Verboten. AUSDRÜCKLICH VERMERKT

Als Nicht Eigentümer des Interet Anschlusses unterliegst du mitunter der auferlegten Hausordnung einer jeden Firma. sie kann Umfangreich sein oder auch nicht je nach Firma. Und als Eigentümer des Internet Anschlusses kann und darf ich alles Überwachen was darüber Übertragen wird ,ganz gleich wie andere es sehen.

Ist die private Nutzung von E-Mail oder Internet im Unternehmen erlaubt, so darf der Arbeitgeber aufgrund des Persönlichkeitsrechtes und des Fernmeldegeheimnisses inhaltlich gar nichts kontrollieren. Hierzu wäre ein Straftatverdacht oder ein konkreter Verdacht auf eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung notwendig.
Dies kann man nur Nachweisen wenn man die Übertragungen Überwacht. Wenn du wüsstest wo überall Datenüberwachung läuft von der du nichts weist ,würdest lieber deine Aktivitäten zuhause machen. Nachweisen kannst du als Arbeitnehmer so oder so nicht auch mit Tools nicht dafür haben wir Admins geeignete Möglichkeiten wovon ein Laie nichts weis. Und eine Pflichtverletzung ist das noch lange nicht. Auch wenn du es anders siehst. Rest siehe Text weiter oben.
Und selbst wenn die Nutzung im Unternehmen verboten ist, darf die Überwachung nur eingeschränkt erfolgen, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt.Hier darf dann höchstens festgestellt werden, dass eine Privatnutzung erfolgt, aber nicht, was genau. (Also wird höchstens die IP der Zielserver protokolliert werden dürfen, aus der sich nicht immer zweifelsfrei feststellen lässt, ob die Nutzung privater oder betrieblicher Natur ist.)

Siehe Text weiter oben.

Verdacht reicht nicht aus. Es muss ein Straftatverdacht oder der Verdacht auf eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung sein. Ist das nicht der Fall und der Arbeitgeber wertet dennoch Daten aus, können diese einem Verwertungsverbot unterliegen und haben keinerlei Beweiskraft. Selbst das BAG lehnt solche Daten dann als Beweismittel ab.

Siehe Text weiter oben.

Man sollte man den Gesetzestext Komplett lesen nicht nur sich die Rosinen Rauspicken und diese Interpretieren. Es ist viel mehr machbar als du glaubt oder denkst . Werde mich auch dazu nicht mehr weiter Äußern ,weil alles dazu geschrieben wurde und willst du dich darüber weiter austauschen rate ich dir dich m,it einem Rechtsanwalt Bereich Internet Recht dich auszutauschen, kostet etwas aber dafür hast alle Infos wovon du noch nichts wusstest.

Ja, natürlich kann es Rückschlüsse ziehen. Die eigentliche Frage ist jedoch, ob die Daten auch tatsächlich ausgewertet werden oder nicht – in vielen Fällen ist dies nicht erlaubt.

Leider gilt, und das unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber:

Wir müssen fast immer darauf vertrauen, dass der Anbieter sich wirklich an das hält, was er verspricht.

Je nachdem, wie das WLAN konfiguriert ist, könnte er mindestens die Server / Domains sehen, zu denen du eine Verbindung aufbaust, eventuell sogar mehr.

Da wir den Aufbau des Netzes deines AG nicht kennen, kann man es nicht sicher beantworten.