Sieht der Arbeitgeber welcher Arzt mich krankschreibt?
Wird dem Arbeitgeber bei der elektronischen Übermittlung mitgeteilt, welcher Arzt meine Krankmeldung ausgestellt hat? Welche Daten erhält er?
2 Antworten
"Grundsätzlich erfährt der Arbeitgeber - genau wie beim früheren "gelben Schein" - weder die Diagnose noch den ärztlichen Befund des Patienten. Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber lediglich:
- den Namen der versicherten Person
- den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
- die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung.
Zudem erfährt der Arbeitgeber auch nicht, von welcher Ärztin oder welchem Arzt die Krankmeldung erfolgt ist. Die Daten der elektronischen AU werden immer erst ab dem Folgetag nach der Krankschreibung für den Arbeitgeber verfügbar sein."
Ja ... der Arbeitgeber erfährt grundsätzlich, durch welchen Arzt die Arbeitsunfähigkeitsmeldung ausgestellt wurde. Er sieht weiterhin das Dateum der AU-Meldung und die vom Arzt festgelegte Dauer. Auch sieht er, ob es sich um eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung handelt.
Er sieht weiterhin Deine Versicherungsdaten, Deinen Geburtstag sowie Deine Anschrift. Aber rein zufällig besitzt er all diese Daten bereits.
Was der AG NIEMALS sehen kann, ist der Grund, warum Du Arbeitsunfähig bist. Er hat kein Recht, dies zu erfahren und wird es auch nicht von der Krankenkasse erfahren.