Sichtschutz beim Doppelhaus?

2 Antworten

Bei "Sichtschutzwändenm" zwischen Doppelhäusern ist nicht nur Privatrecht (BGB und Landesnachbarrecht) zu beachten, sondern auch öffentliches Baurecht. Danach sind Sichtschutzwände nur in den Grenzen der Landesbauordnung und/oder des Bebauungslanes zulässig. Einigungen zwischen Nachbarn ändern daran nichts.

Bepflanzungen von Grenzen richten sich nach dem jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz, darin stehen lange Listen mit lateinischen Namen von Pflanzen, die unterschiedliche Grenzabstände halten müssen.

Und wenn es keine Grundstücksgrenzen, sondern nur Nutzungsgrenzen nach WEG sind ist die Teilungserklärung maßgebend.

Alle diese Vorschriften gehen Vereinbarungen zwischen Nachbarn vor.


hourriyah29 
Beitragsersteller
 18.03.2013, 14:44

Klingt schrecklich! Ich habe das Landesnachbarrechtsgesetz schon einmal nachgelesen und finde es unübersichtlich! Ich werd mal bei der Stadt nachfragen, was erlaubt ist.

Bei meinen Eltern darf man Pflanzen und Sichtschutzzäune (auch hohe) mit Einverständnis der Nachbarn setzen.

LG, Hourriyah

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Seehausen  18.03.2013, 14:49
@hourriyah29

Die Stadt kann und darf zum privaten Recht keine Auskünfte geben.

Solange die Nachbarschaft nichts sagt ist kein Kläger da; aber wehe, wenn die losgelassen....!

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Bei Spalieren und sonstigen Sichtschutzwänden sind Grenzen (Nachbarschaftsgesetzt) gesetzt. Man kann nicht so einfach eine hohe "Mauer" zum Nachbarn errichten. Die Brombeeren/Himbeeren werden rd. 1-1,5m hoch. Achtung die fangen an zu wuchern. Da "freut" sich der Nachbar nicht darüber.Obstbäume von 3m Höhe müssen auch 3m von der Grenze gepflanzt werden. Die Grenzbepflanzung also mit den Nachbarn absprechen. Der möchte seinen Garten und die Terrasse sicher nicht im Schatten haben.


hourriyah29 
Beitragsersteller
 17.03.2013, 17:31

Danke für die gute Antwort! Wenn man sich mit dem Nachbarn einigt kann man doch auch höher und näher bauen und pflanzen als die Gesetze erlauben oder?

Sonne haben beide Terassen und Gärten genug (Süd-West-Grundstück). Und Beeren und Obs könnte man - wenn die Nachbarn einverstanden sind von beiden Seiten pflanzen und ernten.

Aber Du hast Recht. Vielleicht sollten wir erst mit den Nachbarn sprechen bevor wir große Pläne schmieden.

LG, Hourriyah

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Heidrun1962a  17.03.2013, 17:49
@hourriyah29

Miteinander Sprechen und planen ist immer gut. Bitte beachte, auch bei Süd/westgrundstücken gibt es Schatten. Man bekommt dann z.B. keine Vormittagssonne. Ich weiß nicht, welches Grundstück von den beiden betroffen wäre. Auch fällt im Herbst viel Laub ... Besonders wenn die Grundstücke nicht so groß sind, nerven Bäume. Bitte auch beachten, Bäume werden von alleine größer. Beim Pflanzen kann man sich dieses noch gar nicht so vorstellen.

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Seehausen  17.03.2013, 17:52

Diese Antwort berücksicht nicht das öffentliche Baurecht!

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