Service civique (fr) und trotzdem Kindergeld (de)?

2 Antworten

Auch in einem anerkannten freiwilligen Dienst im Ausland kann weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn es über sowas wie das Deutsch Französische Jugendwerk läuft, dann müsste das eigentlich der Fall sein. Sonst einfach Mal bei der Organisation nachfragen.