Selbstverteidigung was ist erlaubt wie genau kann ich mich verteidigen?

9 Antworten

Angenommen ich sehe nachts eine Frau die angegriffen wird von ein Typen und ich gehe zu den Typen hin und Knocke ihn aus dann bin ich doch der böse und muss mich rechtfertigen und am Ende zahlen weil ich der Frau geholfen hab?

Nein, das nennt man Nothilfe und die ist grundsätzlich erst mal nicht strafbar, muß aber im Rahmen bleiben, sprich verhältnismäßig sein.

Wie sollte man sich bei so einer Situation verhalten?

Helfen natürlich. Das kann, muß aber nicht, persönlich eingreifen sein. Oder z.B. die Polizei rufen, andere ansprechen um gemeinsam zu helfen oder oder oder. Nichts tun wäre unterlassene Hilfeleistung, das wäre strafbar.

Heyho,

In Deiner Situation würde Dein Verhalten als Notwehr gelten. Du bist Deiner Pflicht zu helfen nachgekommen und hast mit den Dir zur Verfügung stehenden Mitteln versucht eine Straftat zu verhindern.

Du bringst Dich selber in Gefahr, indem Du direkt in das Geschehen eingreifst ... deswegen hast Du jedes Recht Dein eigenes Leben zu schützen und Dich zu verteidigen.

Bei Selbstverteidigungsakten gilt generell immer Notwehr! Egal ob Du angegriffen wirst oder Du jemanden zur Hilfe kommst. Selbst wenn du überreagierst wird Dich der Notwehrparagraph in schutz nehmen als Betroffene Person ... vorausgesetzt man kann Dir nicht nachweisen vorsätzlich gehandelt zu haben!

Du würdest eine Strafe bekommen wenn du nichts tust bzw. billigend in Kauf nimmst, dass der betroffenen Person etwas passiert ohne dass Du etwas dagegen unternimmst. Wenn Du jetzt emotional von der Situation überwältigt bist, dann bleibt das im Regelfall auch Straffrei.

Zu Merken für solche Situationen: Dir muss immer ein klarer Vorsatz nachgewiesen werden, damit Du in solchen Situationen für ein Vergehen belangt werden kannst (wie z.B. Körperverletzung). Wenn Du unter dem Vorsatz dahingehst, dem potentiellen Opfer zu helfen, dann gilt Dein Verhalten als Notwehr laut Deinem Beispiel. Vorsätzlich (und damit wäre die Handlung strafbar) wäre, wenn Du unter dem Vorsatz den Aggressor k.o. haust, weil Du ihn nicht magst oder ein persönliches Problem mit ihm hast (als einfaches Beispiel).

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben! Informiere Dich am besten mal im Internet über das Strafgesetz und recherchiere ein bisschen selber.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Hobby – Kampfsportler seit dem 4. Lebensjahr - Trainer

Das ist unmöglich zu sagen. Es entscheidet ein Richter ohne
Sachkenntnis, der nicht dabei war und der die Zeit zum Überlegen
hat, die du nicht hattest.

das kommt drauf an, erst mal die Polizei verständigen.

Dann kommt es auf das wie des Angriffs an. Belästigt er sie nur, Ist die Situation noch durch reden und weggehen mit der Frau zu klären, dann wäre das der erste Schritt. Kein Knock Out nötig. Dein Angriff wäre übertrieben.

Hat er sie schon ins Gebüsch gezerrt, versucht er sie mit Gewalt nieder zu machen oder reagiert er auf deine Hilfe auch mit Gewalt gegen dich, dann kannst du ihm eine verpassen, um ihn in die Flucht zu schlagen oder handlungsunfähig zu machen. Aber nicht mehr. Wenn er unterlegen ist, dann darf man nicht nachschlagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt nicht nur die Notwehr, bei der man sich selbst straffrei verteidigen darf, sondern auch die Nothilfe, die dieses Recht auch zur Verteidigung anderer einräumt. In beiden Fällen gilt dabei aber, dass dieses Verteidigen immer nur so weit gehen darf, dass der aktuell gerade stattfindende, rechtswidrige Angriff dadurch beendet wird.

Sprich, wenn du zwei Stunden später dem Kerl eins auf die Mütze gibst, ist das keine Nothilfe mehr, da der rechtswidrige Angriff ja bereits beendet war. Ebenfalls ist so eine Situation kein Freifahrtsschein, um endlich mal die aufgestaute Wut an einem menschlichen Sandsack auszulassen.

Aber ja, wenn du siehst, wie eine Frau nachts angegriffen wird und du dann dazwischen gehst und dem Typen eine drauf gibst, damit er aufhört, ohne dass du dabei selbst eskalierst und übertreibst, dann ist das rechtlich Nothilfe und du wirst dafür nicht bestraft.