Selbständig/Kleingewerbe + Teilzeit, wie läuft das?
Hallo,
ich würde gerne ein paar Fragen zu dem oben genannten Thema stellen.
Bin momentan in der Gastronomie für 108 Stunden tätig, werden aber bald noch weniger. Denn ich habe ein Jobangebot im Marketingbereich bekommen. Meine Frage ist nun, wenn ich in der Gastronomie 1800 Brutto verdiene + den Nebenjob im Marketing habe (3000 Brutto) wie siehts mit Steuern und Sozialabgaben aus?
Kleingewerbe anmelden muss ich, das habe ich auch verstanden. Wie viel wird mir aber von meinem Brutto bleiben und lohnt es sich dann noch?
Meine Nebenbeschäftigung macht etwa 15h die Woche aus, immer abweichen. Ich müsste Rechnungen stellen, welche mir auch das Unternehmen bezahlt.
1 Antwort
Kleingewerbe anmelden muss ich, das habe ich auch verstanden.
Du kannst nichts anmelden was es nicht gibt. Du meldest ein Gewerbe an.
Meine Nebenbeschäftigung macht etwa 15h die Woche aus, immer abweichen. Ich müsste Rechnungen stellen, welche mir auch das Unternehmen bezahlt.
Die Stundenzahl ist unerheblich, da dein monatlicher Ertrag von 3.000€ (oder ist das nur der Umsatz) macht dein Nebengewerbe zum Haupterwerb und du müsstest deine entsprechenden anpassen in der Krankenversicherung.
Meine Frage ist nun, wenn ich in der Gastronomie 1800 Brutto verdiene + den Nebenjob im Marketing habe (3000 Brutto) wie siehts mit Steuern und Sozialabgaben aus?
SV Beiträge werden, mit Ausnahme KV, nur fällig wenn du das willst.
Steuern werden natürlich fällig
So wird gerechnet
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte
Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen
Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer, diese wird nach Tarif gem §32a EStG berechnet.
Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet
Zur Umsatzsteuer:
Sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht. Mit mindestenes 3.000€ prognostizierten Umsatz im Monat ist die KUR somit nicht möglich und du bist Regelunternehmer und musst 10 Tage nach Quartalsende deine USt Voranmeldung abgegeben.