Schweigepflicht bei Lehrkräften?

4 Antworten

Bei Krankmeldungen gilt der Datenschutz.

Bei einem Attest ist das genaue Gegenteil der Fall: Da muss die Schule(*) informiert werden, denn schließlich geht es ja um deinen Nachteilsausgleich, für den es eigentlich eine Konferenz geben muss / müsste. Dieser Nachteilsausgleich gilt nicht allein durch ein Attest, sondern muss durch die Schule formal beschlossen werden und kann nicht ohne Beschluss vom Himmel fallen.

(*) Schule meint hier:

  • Alle deine Lehrer
  • Schulleiter (das schließt auch den Stellvertreter des Schulleiters ein).
  • Koordinator deiner Kursstufe
  • Deine Schülerakte
  • Ggf. Konferenzvertreter.

VG und dir alles Gute!


AxIRilL 
Beitragsersteller
 03.02.2023, 16:34

Hey, danke für deine Antwort! Ich habe wohl bei der Formulierung meiner Frage einen Fehler gemacht :)
--> Den Nachteilsausgleich habe ich schon, der wurde vom Ministerialbeauftragten genehmigt.

Die Problematik war, dass wir von einem großen Klassenzimmer, in dem ich alleine sitzen kann in ein ganz kleines Zimmer verschoben worden, in diesem bekomme ich allerdings Platzangst wegen meiner Krankheit. Die zwei Lehrer die das betrifft hatten dann geredet und die Zimmer wurden wieder zurück getauscht.

Nun gab es allerdings anscheinend eine Konferenz ohne meines Wissens, welche die Entscheidung, das Klassenzimmer wieder zurück zu tauschen sodass ich wieder in das kleine Zimmer muss in dem ich Platzangst bekomme.

Ich wollte aber gar nicht, dass der stellvertretende Schulleiter mit einbezogen wird, wenn es um meine Krankheit geht, da ich mit diesem schon Probleme hatte. Vor allem hat der gar nichts mit mir zu tun, habe den ja nicht im Unterricht. Und die restlichen Gespräche über meine Krankheit wurden über den Inklusionsbeauftragten und die Schulleitung geregelt (bei denen will ich auch, dass sie darüber bescheid wissen).

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Miraculix84  03.02.2023, 19:45
@AxIRilL

Ich kann das alles sehr gut verstehen. Aber sobald der Schulleiter aus dem Haus ist, ist sein Stellvertreter Ansprechpartner und vollwertiger Ersatz. D.h., du hast keinen Anspruch darauf, dass der Schulleiter etwas weiß, der Stellvertreter dies aber nicht wissen darf. Die sind quasi eine juristische Person, wenn ich das so salopp formulieren darf.

Bei bedeutsamen Entscheidungen ist es üblich, dass der Schulleiter sie trifft. Wenn es aber um - verzeihe bitte den Ausdruck - um eine Kleinigkeit wie einen Raumtausch geht, ist es normal ,dass der Stellvertreter agiert. Der Schulleiter kann nicht alles persönlich regeln. Dafür hat er zu viele Aufgaben.

Auf der anderen Seite ist es auch normal, dass die Schulleitung über Raumtausch informiert ist. Das hat Sicherheitsgründe (Feueralarm etc.).

Deswegen kann ich, auch wenn ich deine Situation verstehe, keine formalen Fehler beim Vorgehen der Schulleitung feststellen.

Dir trotzdem alles Gute. So ein Raumwechsel sollte i.d.R. eigentlich kein Problem sein, wenn es sich nicht um einen speziellen Fachraum handelt.

VG

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Hast du das falsche Attest abgegeben? Normalerweise steht kein ICD-Code auf dem Attest für die Institution, bei der man es einreicht (außer das für dich und für die Versicherung).

Nach außen hat ein Lehrer eine Verschwiegenheitspflicht, dies gilt aber meist nicht innerhalb des Kollegiums, da die Lehrer sich eigentlich immer absprechen, um gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bildungswissenschaften (im verpfl. Teilstudium)

AxIRilL 
Beitragsersteller
 03.02.2023, 16:30

Das war ein Attest mit Stellungname vom Psychologen. Da stand auch drauf, dass ich Autismus habe. Der Nachteilsausgleich ist auch schon bewilligt. Der stv. Schulleiter hat allerdings gar nichts mit mir zu tun, mit dem wurde nur gesprochen und der hat dann die Lösung, welche die Lehrer schon für mich gefunden hatten aus irgendeinem Grund rückgängig gemacht. Finde es halt blöd, wenn meine persönlichen Infos einfach so unter den Lehrern rumgereicht werden... das muss ja nun auch nicht jeder wissen und das möchte ich auch gar nicht. Vor allem bei Lehrkräften die nichts mit mir zu tun haben, da assoziieren die meinen Namen ja nur noch mit der Diagnose. So nach dem Motto ah ja den kenn ich, das ist doch der Autist da.

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LetsPlays  03.02.2023, 16:36
@AxIRilL

Ich verstehe, dass dich das nerven muss.

Zuerst würde ich mich aber über die Klinik oder die Praxis aufregen, die dir das ausgestellt hat. Du bist nicht dazu verpflichtet, dich gegenüber der Schule zu erklären, was du hast.

In deinem Fall war es aber scheinbar vonnöten, damit dir geholfen werden kann, und das ist gut so.

Lehrer sind dahingehend aber leider keine Experten und es gehört zum Arbeitsalltag dazu, dass sich die Lehrer unteinander verständigen, damit sie sich auch gegenseitig helfen können und keine Lehrkraft solchen Themen allein lösen muss. Autismus ist für jeden Lehrer eine wichtige Diagnose, da man als Autist eben verhaltensauffällig sein kann. Wenn die Lehrer darüber Bescheid wissen, können sie besser auf dich eingehen. Zudem sind Lehrer auch "nur" Angestellte. Der Schulleiter ist der Chef der Lehrer und hat demnach auch das Recht zu erfahren, wieso ein Lehrer Entscheidungen getroffen hat. Dass der Schulleiter dies wieder rückgängig gemacht hat, ist ein anderes Thema und darf kritisch hinterfragt werden. Da er jetzt sowieso schon Bescheid weiß, würde ich das persönliche Gespräch mit dem Lehrer und dem Schulleiter suchen und deine Gefühle dahingehend auch ansprechen.

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AxIRilL 
Beitragsersteller
 03.02.2023, 16:38
@LetsPlays

Mein Psychologe meinte heute: Da sollen die Lehrer doch mal selbst nachdenken wenn die Diagnose schon steht :D Man kann ja nicht ganz genau alle Symptome bei so einer komplizierten Krankheit in eine Stellungnahme schreiben. Konnte auch keiner ahnen, dass man auf einmal gezwungen wird in ein kleines Kabuff zu wechseln.

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LetsPlays  03.02.2023, 16:48
@AxIRilL

Ich würd da auf jeden Fall dranbleiben! Hat die Schule evlt. einen Sozialarbeiter? Ansonsten würde ich mir zusätzliche Hilfe bei Institutionen wie der Caritas o.ä. suchen, um das Problem zu lösen.

Wenn die Lehrer da falsch mit der Krankheit umgehen, ist das natürlich ein großes Problem.

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Doch kann er, erst Recht wenn es um einen Nachteilsausgleich geht. Das ist doch kein Geheimnis, sondern für alle Lehrkräfte eine notwendige Information.


AxIRilL 
Beitragsersteller
 03.02.2023, 16:24

Der stv. Schulleiter hat aber doch gar nichts mit mir zu tun, der unterrichtet mich ja gar nicht. Möchte ja nicht, dass das die ganze Schule weiß.

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Pausenraum  03.02.2023, 16:31
@AxIRilL

Der stellvertretende Schulleiter gehört, wie der Titel schon sagt, zur Leitung der Schule und hat da seine Aufgaben. Der wird sowieso über sowas informiert.

Nachteilsausgleich ist auch verwaltungstechnisch relevant. Das ist nun mal nichts privates, was du unter der Hand mit einem Attest erledigen kannst. Das kommt in die Akte, läuft über irgendwelche Ämter etc.

Es ist falsch zu glauben, dass irgend was, was Schüler in der Schule betrifft, vertraulich wäre, wenn es um das Lehrerkollegium geht. Die Lehrer dürfen sowas nicht fremden Eltern erzählen, aber unter einander werden solche Informationen weiter gegeben.

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Offensichtlich war die Info nötig, für deine Situation. Du willst doch davon profitieren oder nicht? Also wirst du damit leben müssen. Der is höher gestellt und hat ein Recht auf die Info. Was hast du denn zu befürchten das du deswegen jetzt ein Theater machst?


AxIRilL 
Beitragsersteller
 03.02.2023, 16:22

Ich hatte bereits davon profitiert. Der stv. Schulleiter hat die Lösung für mein Problem wieder rückgängig gemacht, da spezifisch die Problematik mit kleinen Räumen nicht genau so in meinem Attest geschrieben steht.
Alle Begleiterscheinungen von Autismus in ein Attest zu schreiben ist allerdings schwierig.... wollte auch gar nicht, dass er davon weiß tbh

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STURMT1GER  03.02.2023, 16:24
@AxIRilL

Ne Bekannte von mir, da kam die Diagnose Autismus relativ spät. Wenn der Typ son Ignoranter Vollpfosten ist, würde ich mich an den Rektor wenden oder die Schule wechseln. Die meisten Schulen können mit Autisten nicht umgehen.

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AxIRilL 
Beitragsersteller
 03.02.2023, 16:27
@STURMT1GER

Der ist tatsächlich ziemlich unhöflich. Die einzige Interaktion die ich mal mit ihm hatte war wegen einer harmlosen Situation, in welcher er ein Argument gebracht hat (weiß nicht mehr was das war, war eine freundliche Diskussion), welches komplett falsch war (hatte Fachwissen zu dem Thema). Als ich ihm freundlich gesagt hab, dass was er sagt falsch ist und ihm gesagt habe was richtig ist, meinte er, dass er seit 15 Jahren stellvertretender Schulleiter ist und schon weiß wovon er redet.

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STURMT1GER  03.02.2023, 18:13
@AxIRilL

Offensichtlich nicht und offensichtlich ist sein Ego so klein, dass er nicht mal zugeben sich "geirrt" zu haben. Wie willst du jetzt vorgehen? Warum eigentlich ständig der Stellvertreter? Is der eigentlich Rektor nie da oder was?

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