"Schwarzbaueten in Wolfratshausen" - abreisen - oder totaler Dachschaden in Bayern?
Das LRA Wolftratshausen hat in seiner Regelungswut gleich drei nagelneue Einfamilienhäuser als "Schwarzbauten" qualifiziert, weil ein paar Bau-Maße abweichen.... Geschnörksel-Pupserei ...
Es soll also wegen marginalen Abweichungen - Schaden in mehrfacher Millionenhöhe verursacht werden.. durch die üblichen Schreibtischtäter, denen selbst die Qualifikation fehlt.
Kann sich unsere Gesellschaft einen derartigen Behörden-Raub-Bau noch leisten, auch in Hinblick auf die Wohnungsnot, die CO2-Sauerrei die hier entstehen könnte, die staatliche Böswilligkeit... der Ansehensverlust des Landratsamtes... wenn es gesunden Wohnraum - in dummer Wohlstandverwarlosung vernichten läßt.
------------------
Drei nagelneue Einfamilienhäuser soll im Rahmen der - BESEITIGUNGSVERORDNUNG - abgerissen werden.
Die Halsstarrigkeit der Landratsämter ist ja bekannt, wenn es nicht gerade um deren eigene Landsitze oder Wochenend-Häuser im Außenbereich von irgendwelchen Polit-Spezis geht. Da werden alle Hühneraugen zugedrückt.
Aber gelich drei in der eigenen Bauaufsicht erstellte Neubauten - nachträglich wegen marginalen Abweichungen abreissen zu wollen deutet schon auf fachlich unreflektierte und bösartigste Behörden-Absichten hin, ohne dass auch nur die geringsten Ansätze von
- Ausloten von Ermessenspielräumen
- Angemessenheitsprüfung
- Erforderlichkeitsprüfung
- Geeignetsheitsprüfung
- fachliche Heilungsmethoden
- verwaltungsrechtliche Heilungsmethoden
- usw.
in das Kalkül gezogen wird.
Wie sollte hier vorgegangen werden ?
9 Stimmen
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Interessant wäre an dieser Stelle, inwieweit die Bauten tatsächlich vom Bebauungsplan abweichen und inwieweit dies reale Auswirkungen auf Andere hat.
Leider lässt sich dazu nicht wirklich viel finden.
Tatsächlich sollte ein Abriss nur das letzte Mittel sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mal das Landratsamt ausmessen. Wenn es abweicht, den Abriss des Landratsamtes beantragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Gerechtigkeit2/1576785564138_nmmslarge__0_0_153_152_61a3836033d4148703a1f776905e211e.jpg?v=1576785564000)
Ich würde eine nachrtägliche bauliche Anpassung an technische Normen, verfügen, falls solche vorhanden wären.
Ansonsten handelt es sich nur um kleinste Abweichungen von Bebauungsplan-Vorgaben, die "ernstlich zweifelhaft" sind - einen Abriss zu rechtfertigen.
Bebauungspläne sind ja nun wirklich nicht so hochwertig, und werden i.d.R. von irgendwelchen Architekten Schranzen in Grobplanung daher gespamt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PeterP58/1678805585505_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.png?v=1678805586000)
Wenn die Maße von der Genehmigung - sofern eine vorliegt - abweichen, dann abreis(s)en!
Alles andere macht keinen Sinn!