Schwangerschaft Beruf Gedankenexperiment?

4 Antworten

Nein, zumal Schwangerschaften auch nicht geplant sein müssen. Du kannst auch keinen Vertrag schreiben, der es verbietet zu einem bestimmten Zeitpunkt krank zu sein, ein Unfall zu haben oder davor zu versterben.


Kugelflitz  26.04.2023, 22:37

Das mit dem versterben brachte mich grad zum schmunzeln. „Es ist ihnen verboten vor Ablauf der Probezeit zu versterben.“

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:10

Krankheiten kann man ja auch sich präventiv gegen Krankheiten oder Unfälle schützen ob es nun klappt ist was anderes aber bei der schwangerschaft geht es ja

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:08

dennoch kannn man sie irgendwie verhindern, ob nun vor, während oder nach dem Akt um Fehltage der Frau zu vermeiden

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KolnFC  26.04.2023, 22:10
@Jehrenmann

Und darin siehst du kein moralisches Problem? Dann bist du entweder ein Soziopath oder im höchsten Maße unmoralisch

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:14
@KolnFC

ein argumentum ad baculum sehr effektiv

Wenn man in der Zeit vermutlich schwanger wird ist man vermutlich nicht qualifiziert und in einem Vertrag stehen meist erforderliche qualifikationen, die diese Person erfüllen muss

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KolnFC  26.04.2023, 22:39
@Jehrenmann
ein argumentum ad baculum sehr effektiv

Nein, was du beschreibst ist 1:1 der Plot von Hollywoods Version der Teufelsgeschichte, in der der Protagonist dem Teufel seinen/ ihren Erstgeborenen opfern muss. Also, mehr ab von bürgerlicher Moral ist praktisch nicht möglich. Falls du das nicht sehen kannst, kann ich auch kein anderes Argument aufbringen. Ich kann auch keinen Farbenblinden den Unterschied zwischen Rot und Grün erklären. Moral ist nie absolut sondern relativ auf die Gesellschaft in der sie angewandt wird bezogen. Diese Einstellung steht tatsächlich diametral gängiger Moral entgegen. Das kann ich dir nur sagen, empfinden musst du das selbst.

Wenn man in der Zeit vermutlich schwanger wird ist man vermutlich nicht qualifiziert

Nö. Schlicht nein. Außer unter Qualifikation versteht du selbst in den persönlichsten und intimsten Entscheidungen oder Momenten den Beruf vor sein Privatleben zu stellen. Ich sehe nicht wie das auch nur annährend irgendetwas mit Qualifikation zu tun haben sollte, wenn überhaupt mit Professionalität aber Professionalität per Definition bezieht sich auf die Profession und nicht auf das Leben abseits davon.

Aber selbst in deiner Logik: Wenn man in der Zeit ein Verkehrsunfall hat müsste man deiner Ansicht nach auch eine fehlende Qualifikation aufweisen, weil man nicht die notwendig Vorsicht hat walten lassen, dieses Risiko zu minimieren, gleiches könnte man auch über Krankheiten sagen, man hätte sich ja auch isolieren können...

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:53
@KolnFC

einen Verkehrsunfall kann man ja schlecht verhindern eine Shwangerschaft doch schon oder sehe ich das etwa falsch

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KolnFC  26.04.2023, 23:05
@Jehrenmann

Natürlich kannst du die Risiken für einen Verkehrsunfall minimieren, du kannst es allerdings nie ausschließen. Gleiches gilt übrigens auch für eine Schwangerschaft. Kein Verhütungsmittel schützt absolut sicher.

Ist aber nicht das Thema oder geht es in deinem Argument um Wahrscheinlichkeit? je unwahrscheinlicher ein Ereignis eintritt desto weniger darf der Arbeitgeber dem Menschen, der für ihn arbeitet entrechten? Wo ist das treshold, bestimmst du das jetzt?

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:06
@KolnFC

Egal wie es gibt sehr viele Möglichkeiten eine Schwangerschaft zu vermeiden

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KolnFC  26.04.2023, 23:13
@Jehrenmann

Nö, es gibt sehr viele Möglichkeiten das Risiko einer Schwangerschaft zu minimieren. Das gilt auch für Krankheiten und Unfälle. Wie gesagt für das eine mehr als für das andere aber es sind nicht grundsätzlich andere Dinge.

Also again meine Frage: Bestimmt du jetzt wo die Schwelle liegt ab welcher Wahrscheinlich für ein eintretendes Ereignis es legal sein sollte, dass der Arbeitnehmer den Menschen, der für ihn arbeitet entrechten darf?

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:17
@KolnFC

wenn im Vertrag etwas steht was verwerflich ist kann dies durch neutrale Außenstehende Personen oder ein Gericht eher gesagt geklärt ist in wie weit dies legal seien sollte doch wenn der Arbeitgeber eine Person such welche dafür nicht entlohnt werden sollte kann er ja lange warten da sich keine Person finden wird, dies wird vermutlich dazu führen das er seinen vertrag ändert

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KolnFC  26.04.2023, 23:25
@Jehrenmann

Ja, und das wird auch gemacht. Z.B. sind sämtliche Passagen eines Arbeitsvertrages in dem irgendwelche Vorschriften zu Schwangerschaft einer Angestellten stehen nicht rechtens.

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KolnFC  26.04.2023, 23:28
@Jehrenmann

Für dich.

Für die überwältigende Mehrheit der Menschen in einer Demokratie ist das eine Notwendigkeit.

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:32
@KolnFC

ich sage ja nicht das es in jedem Job drinne stehen muss ich meine nur das so was erlaubt werden sollte

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KolnFC  26.04.2023, 23:39
@Jehrenmann

Ich wiederhole mich ungerne... Das macht keinen Unterschied. Ein Arbeitgeber hat nicht das Recht einen Mitmenschen zu entrechten vollkommen egal wie viel, wie häufig oder auf welchem Weg.

Auf einer fundamentale Ebene sind wir gleich und kein Individuum steht über dem anderen, deswegen kann auch kein Individuum einem anderen Grundrechte entziehen.

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:44
@KolnFC

dann sollte es dem Arbeitgeber wohl gestattet sein die Person zu kündigen

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KolnFC  27.04.2023, 00:35
@Jehrenmann

Nein, niemand darf jemanden kündigen, weil er oder sie seine oder ihre Rechte wahrnimmt.

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 27.04.2023, 08:46
@KolnFC

nunmal fällt die Person für einen längeren Zeitraum aus und ist unbrauchbar oder etwa nicht

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KolnFC  27.04.2023, 13:09
@Jehrenmann

Ja, das ist ein Risiko, dass der AG trägt. Das trägt er immer egal bei wem oder warum. Es kann auch sein, dass ein AN verstirbt oder eine schwere Krankheit erleidet, es kann auch sein, dass ein AN einfach die Arbeit wechselt... Das Risiko, dass Arbeitskräfte ausfallen oder wegfallen ist immer und grundsätzlich gegeben.

Ab der siebten Krankenwoche übernimmt die Krankenkasse die weiteren Beschäftigungskosten, ein AG kann sich auch mit zusätzlichen Versicherungen abdecken, die noch früher greifen.

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Man kann Menschen nicht vorschreiben was sie in ihrem Privatleben, im Bett und mit ihrem Körper machen.

Außerdem sind Kinder häufig Unfälle und jemanden zu Abtreibung zu nötigen, ist illegal.

Und wann würden dann Kinder entstehen? Nur bei Arbeitslosen?

Woher ich das weiß:Hobby – Allround-Laie 🤳

Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:16

man kann ja auch auf Verhütung achten oder die Plan b Pille benutzen. Andererseits kann man wenn man sagt das dies eine Job Qualifikation ist die Person feuern.

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Kugelflitz  26.04.2023, 22:21
@Jehrenmann

Du kannst doch niemanden zwingen starke Hormone zu schlucken. Was zum...

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:27
@Kugelflitz

@Kugelflitz aber du kannst doch wohl bestimmte Vorraussetzungen an den Arbeitnehmer stellen

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Kugelflitz  26.04.2023, 22:30
@Jehrenmann

Nur was die Qualifikation angeht, alles darüber hinaus, vor allem das Privatleben, geht den Arbeitgeber schlichtweg nichts an. Du kannst doch auch nicht die Gesundheit deiner Arbeitnehmer gefährden.

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:37
@Kugelflitz

aber wenn er sagt er kann keine Person gebrauchen die sich elternzeit nehmen möchte

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KolnFC  26.04.2023, 22:41
@Jehrenmann

Und wenn er sagt er könne keine Person gebrauchen, die entlohnt werden möchte, wäre Sklaverei in Ordnung?

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:49
@KolnFC

schon wieder ein unseriöses Argument, welches nicht auf diese bestimmte Situation anzuwenden ist.

Ansonsten ist die Arbeit vermutlich ehrenanmtlich

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KolnFC  26.04.2023, 23:01
@Jehrenmann

Nein ist es nicht, der Arbeitnehmer hat Rechte, nicht als Arbeitnehmer (das auch) aber universelle Rechte als Mensch. Du versuchst zu argumentieren, dass es moralisch nicht weiter verwerflich wäre, wenn der Arbeitnehmer ihm diese Rechte zumindest teilweise aberkennt, solange dies vertraglich geschehe.

Mit exakt der gleichen Logik könntest du auch Sklaverei rechtfertigen, es ginge lediglich um die Bescheidung eines anderen Teil der Rechte.

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:13
@KolnFC

wenn ich eine Person benötige die 24/7 für einen bestimmten zeitraum Bspw. 1 Jahr oder 2 da sein sollte dann möchte ich nicht das die Person nach einem Jahr schwanger ist und nicht mehr ansprechbar ist

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KolnFC  26.04.2023, 23:15
@Jehrenmann

Ja, verstehe ich.

Nur ist es eben sche!ßegal was du möchtest, die andere Person hat Rechte, die du ihr nicht einfach absprechen kannst, weil es dir nicht passt, dass sie über diese Rechte verfügt.

Das ich das überhaupt schreiben muss...

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:18
@KolnFC

wenn es nun doch im Vertrag steht das dies verboten ist das muss sich die Person wohl daran halten denke ich

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KolnFC  26.04.2023, 23:23
@Jehrenmann

Rede ich mit einer Wand. Nur weil etwas in einem Vertrag steht ist es nicht rechtens...

Menschen haben Rechte und niemand wirklich niemand darf ihnen diese wegnehmen. Menschen sind emanzipiert, ob, wie oder sie sie sich fortpflanzen wollen ist nur ihre Angelegenheit. Das macht sie menschlich. Für eine Arbeiterbienen gilt das sicherlich nicht aber du kannst keinen Menschen vertraglich sein Recht auf Mensch-Sein verwehren auch nicht teilweise.

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:26
@KolnFC

Dann soll die Person auch jederzeit während und nach der Schwangerschaft erreichbar sein und keine weiteren Urlaubstage bekommen

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KolnFC  26.04.2023, 23:27
@Jehrenmann

Ich glaube du verwechselst Menschen mit Robotern und nein, soll eine Person natürlich nicht, kann sie auch gar nicht. Es wäre auch nicht im Interesse des Kindes oder Gesellschaft. Werde vielleicht erstmal schwanger und dann reden wir nochmal.

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:33
@KolnFC

wie gesagt damit so etwas nicht zutrifft sollte man eine Person durch einen Vertrag festlegen dürfen

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KolnFC  26.04.2023, 23:40
@Jehrenmann

Nein, wenn so etwas zutrifft hat der AG halt Pech. Das passiert. Die Wünsche seiner Angestellten kann und hat ein AG nicht zu kontrollieren, genauso wenig wie jegliche andere höhere Gewalt.

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 23:42
@KolnFC

dann ist die person für diesen Job nun aber nicht geschaffen oder qualifiziert

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KolnFC  27.04.2023, 00:33
@Jehrenmann

Noch mal: Qualifikation hat damit nichts zu tun und niemand ist für einen Job geschaffen an dem er oder sie Rechte ablegen muss.

Zudem würde ein Präzedenzfall geschaffen, denn wenn so etwas legal wäre, dann könnte jeder Arbeitgeber entsprechendes verlangen und Menschen wären gezwungen für Arbeit auf ihre Rechte zu verzichten. Es geht also nicht um einen gesonderten Fall, sondern um eine grundsätzliche Frage: Ist ein Arbeitgeber mehr wert als ein Arbeitnehmer. Der Humanismus und die Demokratie beantworten diese Frage mit: Nein.

Du mit 'Ja' und das ist bedenklich. Aber wie ich bereits schrieb. ich kann dir Moral nicht erklären. Du scheinst nicht darüber zu verfügen.

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Kugelflitz  27.04.2023, 07:39
@Jehrenmann

Ein AG kann eine Person ablehnen, aber nicht aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Herkunft... Lediglich aufgrund fehlender Qualifikation oder Kompetenz.

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Kugelflitz  27.04.2023, 07:40
@Jehrenmann
wenn es nun doch im Vertrag steht das dies verboten ist das muss sich die Person wohl daran halten denke ich

Ein solcher Vertrag wäre aufgrund von Sittenwidrigkeit ungültig.

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Sittenwidrigkeit nennt sich das Problem. Man kann nicht einfach Arbeitnehmer entmündigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.

Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:20

aber ist es dann nicht ok eine Frau den Job zu verwehren weil sie schwanger werden könnte

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Kugelflitz  26.04.2023, 22:22
@Jehrenmann

Das ist kein Grund. Ein Mann kann Vater werden und ebenso ausfallen. Es können auch beide Geschlechter Autounfälle haben. Willst du Autofahren verbieten? Willst du Zufußgehen verbieten? Merkst du wo das Problem ist?

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:25
@Kugelflitz

nein, denn schwangerschaften lassen sich wenn es richtig gemacht wird verhindern. Ein Mann wird nicht einige Tage im Krankenhaus liegen und wenig ansprechbar sein.

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Kugelflitz  26.04.2023, 22:28
@Jehrenmann

Nein, selbst wenn du jemanden zur Enthaltsamkeit zwingst, was definitiv nicht vertretbar ist, ist eine Schwangerschaft aufgrund von Vergewaltigungen nicht (!) vollständig vermeidbar. Ebenso wenig sind Unfälle und Krankheiten jeglicher Art unvermeidbar.

Ein Vater fällt ein bis drei Jahre aus, wenn er in Elternzeit geht. Er hat identische Ansprüche wie die Mutter. Während der Schwangerschaft arbeiten Frauen weiter, das ist dir bewusst?

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Jehrenmann 
Beitragsersteller
 26.04.2023, 22:36
@Kugelflitz

Bei Vergewaltigungen würde ich ja ausnahmen machen.

Während ein Mann nach dem Akt dies aktiv nicht mehr verhindern kann, kann es eine Frau,

Außerdem finde ich das man diese Bedingung für alle beide Geschlechter machen sollte

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Kugelflitz  27.04.2023, 07:42
@Jehrenmann

Nein. Sittenwidrigkeit ist dir ein Begriff? Menschenrechte kennst du? Vom Grundgesetz hast du bereits gehört? Mir scheint dem nicht so.

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Es ist Moralisch schon deswegen nicht Vertretbar, weil eine Frau kein Gegenstand ist über den man einfach so bestimmt