Bekomme ich nur 300€ Elterngeld?
Unsere Tochter ist 10 Monate alt und wir möchten bald ein zweites Kind. Das heißt dann nur 300€ Elterngeld für 12 Monate? Oder gibt es irgendwelche Tricks, um ähnlichen Elterngeld zu bekommen wie beim ersten Kind?
3 Antworten
Ja, nein, vielleicht. Ohne zu wissen, ob du in der Zwischenzeit, also bis zur Geburt von Kind 2, Einkommen hast oder wie lange Elterngeld bezogen wurde, kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich ist es so, dass für Kind 2, genau wie für Kind 1, zur Berechnung des Elterngeldes das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt herangezogen wird (es sei denn, du wärst selbstständig, dann ist es das Kalenderjahr vor Geburt).
Es gibt allerdings bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.
Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten Elterngeld bezogen wurde - egal in welcher Kombi (ElterngeldPlus/Basis).
Bsp: Angenommen, Kind 1 wird im Mai 2022 geboren und Kind 2 im April 2024.
Der originäre Vergleichszeitraum wäre der 12-Monatszeitraum vor Geburt von K2. Das heißt April 2023 bis März 2024. Nun liegen aber möglicherweise sog. Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände wie folgt vor:
Mutterschaftsgeldbezug für Kind 1: April bis Juli 2022
Elterngeldbezug älteres Geschwisterkind (jedoch nur bis maximal LM 14): Mai 2022 bis Juni 2023.
Da Kind 2 im April 2024 geboren wird, sind zunächst für die Berechnung maßgeblich die Monate April 2023 bis März 2024. Wenn in diesen Monaten kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet wurde, dann fließen diese Monate mit 0€ in die Berechnung ein (und wirken sich damit negativ auf die Höhe des Elterngeldes aus).
Ausgeklammert werden die Monate April, Mai, Juni (wegen Elterngeldbezug K1).
Folglich werden noch drei Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung herangezogen - also Januar, Februar, März 2022.
Bis zum 3. Geburtstag von Kind 1 gibt es außerdem noch einen Geschwisterbonus von 10%.
Für eure Planungen ergeben sich daraus zwei Schlussfolgerungen:
- günstig ist es, mindestens bis zum 14. Lebensmonat von Kind 1 Elterngeld zu beziehen, denn dann wird dieser Zeitraum ausgeklammert.
- günstig ist es außerdem, schnell wieder schwanger zu werden. Denn je mehr Zeit zwischen den Schwangerschaften vergeht, desto weniger Monate von vor der Geburt von Kind 1 fließen mit in die Berechnung ein. Konkret: liegen mehr als 23 Monate zwischen den Geburten, kommt kein Ausklammerungstatbestand zum Tragen. Das bedeutet: wenn zwischen den Geburten von Kind 1 und 2 kein Erwerbseinkommen erwirtschaftet wurde, fließen diese Monate mit 0€ in die Berechnung ein und man erhält tatsächlich nur das Mindestelterngeld (plus evtl. Geschwisterbonus).
huhu,
ne, da wird dein Einkommen vorher oft mit einbezogen (Monate in Elternzeit/Mutterschutz werden übersprungen), da ich nicht weiß welches Modell du gewählt hast (Arbeitest du wieder?) ist es schwer was dazu zu sagen.
Auch das Alter des ersten Kindes spielt bei der Geburt des zweiten eine Rolle. Habt ihr nen Elterguide im Betrieb?
Wenn nicht mal bei https://www.bmfsfj.de/bmfsfj oder https://www.gesaselterngeldberatung.de/blog/elterngeld-elternzeit-zweites-kind Informieren ist eigentlich recht gut erklärt, zur not Beratungstermin machen.
Grüße Anna
Die Monate mit Elterngeldbezug und der Mutterschutz werden für die Neuberechnung ausgeklammert, hier werden allerdings nur maximal 14 Monate Elternzeit berücksichtigt.
Die einzigen Möglichkeiten fast genauso viel Elterngeld beim zweiten Kind zu bekommen, ist entweder die Zeit bis zur Geburt vom zweiten Kind das gleiche zu verdienen wie vor der Geburt, heißt also so viel wie vorher zu arbeiten oder man bekommt ein Beschäftigungsverbot und hat dadurch dadurch Mutterschutzlohn. Dabei muss sich die Höhe allerdings aus den Monaten vor der ersten Geburt zusammensetzen. Falls man also vorher schon ein BV hatte, dann würde man im zweiten BV wieder das gleiche Geld bekommen (falls man nicht die Stunden reduziert hat). Zusätzlich bekommt man beim zweiten Kind solange es unter 3 Jahren ist nochmal 10% extra Elterngeld.
nur maximal 14 Monate Elternzeit berücksichtigt
Das aber nur, wenn mindestens bis zum 14. LM Elterngeld bezogen wurde. Beim Klassiker "12 Monate EGBasis" sind es nur 12 Monate, die ausgeklammert werden.
Und das mit dem Beschäftigungsverbot klappt selbstverständlich nur, wenn man davor die Elternzeit offiziell beendet hat und zumindest auf dem Papier voll gearbeitet hat.