Schutzbrille, Auflage im neuen EU-Führerschein?

4 Antworten

Diese Auflage ist/war nicht mit der Fahrerlaubnis verbunden, wie das Tragen einer Sehhilfe, sondern mit der Bauart des Fahrzeugs. Daß man auf dem Traktor oder einem Quad eine Brille trägt, ergibt sich ja wohl aus dem gesunden Menschenverstand, dazu braucht es eigentlich keine Regelung. Wem schon mal auf dem Fahrrad ein Insekt ins ungeschützte Auge geflogen ist, kann sich vorstellen, welche Gefahr das auf einem Quad wäre.

Diese Auflage gibt es nicht mehr. Ob du bei einem alten Traktor oder Gabelstapler eine Schutzbrille trägst, bleibt dir überlassen. Das ist keine Voraussetzung für die Fahrerlaubnis.


BigBearEagles 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 11:09

Nicht Neuerteilung nur Umtausch .

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schwarzerkicker  23.11.2022, 11:13
@BigBearEagles

Ändert trotzdem nichts daran, dass Vorgaben wie Schutzausrüstung für bestimmte Arbeitsmaschinen von der Berufsgenossenschaft herausgegeben werden. Das hat mit dem Führerschein rein gar nichts zu tun, ob man z. B. bei einem Mähdrescher eine Schutzbrille braucht.

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DAS "fehlte" auch schon im rosa-Scheinchen


BigBearEagles 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 11:09

nie einen rosa Schein gehabt.

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MichaelSAL74  23.11.2022, 11:27
@BigBearEagles

Hab ich auch nicht behauptet

Ich wollte Dir nur mitteilen, daß dieser Vermerk auch schon im rosa Lappen nicht mehr drinstand

Nicht mehr und nicht weniger

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BigBearEagles 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 12:48
@MichaelSAL74

ok. dass heißt es dürfte dann gar nicht mehr drin stehen ? auch nicht unter 01.03. - Schutzbrille ?

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MichaelSAL74  23.11.2022, 12:56
@BigBearEagles

wenn sie nix mit dem Plastikteil ggü dem rosa Lappen geändert haben, dann nicht

ABER ist doch auch sowas von egal oder nicht!?

DAS ist was über was ich mir kein Kopf mach

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BigBearEagles 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 13:32
@MichaelSAL74

ich will ja auch nur sichergehen, dass nicht statt Schutzbrille - Brille drin steht, die nämlich nicht verwendet werden muss, da kein Brillenträger. Damit es da keine Verwechslungen gibt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

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MichaelSAL74  23.11.2022, 13:39
@BigBearEagles

Ich kürz das ganze nu ab: Du mußt doch eh aufs Amt das Ding neu beantragen, dann sagst Du dem Sachbearbeiter das und läßt es Dir schriftlich bestätigen

BOAH... Man merkt direkt, daß wir uns Deutschland wohnen: Je komplizierter desto Deutscher

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BigBearEagles 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 13:42
@MichaelSAL74

mal nicht so "boah" , das muss ich dem Sachbearbeiter nicht sagen, da die eine Abschrift - Kopie - des alten Führerscheines haben wollen und das dann übernehmen...ich vertraue denen schon, will aber bei Abholung auf Nummer sicher gehen, dass alles ordnungsgemäß eingetragen ist , mehr nicht - hat mit Deutsch - nix zu tun - würde ich in jedem anderen Land genauso machen...ist ja schließlich kein Kaugummi-Kauf sondern geht um die Fahrerlaubnis !!

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MichaelSAL74  23.11.2022, 13:44
@BigBearEagles

"das muss ich dem Sachbearbeiter nicht sagen, da die eine Abschrift - Kopie - des alten Führerscheines haben wollen und das dann übernehmen"

SO und warum diskutierst Du dann mit UNS rum, wenn es Dir doch eh egal ist...!?

genau SO liest sich nämlich der Zitatsatz.

Fall für mich erledigt

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BigBearEagles 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 15:20
@MichaelSAL74

mit Dir für mich auch...du hast nix verstanden - ...es ist mir nicht egal - interessant wie du darauf kommst - es ist wichtig zu sehen, ob bei Abholung des Führerscheins alles ok ist, nichts falsches eingetragen wurde. ach Vergiss es...

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