Schutzbrille, Auflage im neuen EU-Führerschein?
Im alten grauen Führerschein steht die Auflage "Beim Führen von Fahrzeugen mit offenem Führersitz ist eine Schutzbrille zu tragen". - Bsp. Sonnenbrille.
Wo ist das bei dem neuen EU-Führerschein vermerkt ?
Es soll ausgeschlossen werden, dass hier falsche Auflagen erteilt werden - Bsp. Brille tragen bzw. alles seine Richtigkeit hat.
Bitte nur ernsthafte Antworten. danke.
4 Antworten
Diese Auflage ist/war nicht mit der Fahrerlaubnis verbunden, wie das Tragen einer Sehhilfe, sondern mit der Bauart des Fahrzeugs. Daß man auf dem Traktor oder einem Quad eine Brille trägt, ergibt sich ja wohl aus dem gesunden Menschenverstand, dazu braucht es eigentlich keine Regelung. Wem schon mal auf dem Fahrrad ein Insekt ins ungeschützte Auge geflogen ist, kann sich vorstellen, welche Gefahr das auf einem Quad wäre.
Es wird durch eine entsprechende Schlüsselzahl vermerkt. Hier dürfte das 01.03 sein:
Diese Auflage gibt es nicht mehr. Ob du bei einem alten Traktor oder Gabelstapler eine Schutzbrille trägst, bleibt dir überlassen. Das ist keine Voraussetzung für die Fahrerlaubnis.
Ändert trotzdem nichts daran, dass Vorgaben wie Schutzausrüstung für bestimmte Arbeitsmaschinen von der Berufsgenossenschaft herausgegeben werden. Das hat mit dem Führerschein rein gar nichts zu tun, ob man z. B. bei einem Mähdrescher eine Schutzbrille braucht.
DAS "fehlte" auch schon im rosa-Scheinchen
Hab ich auch nicht behauptet
Ich wollte Dir nur mitteilen, daß dieser Vermerk auch schon im rosa Lappen nicht mehr drinstand
Nicht mehr und nicht weniger
ok. dass heißt es dürfte dann gar nicht mehr drin stehen ? auch nicht unter 01.03. - Schutzbrille ?
wenn sie nix mit dem Plastikteil ggü dem rosa Lappen geändert haben, dann nicht
ABER ist doch auch sowas von egal oder nicht!?
DAS ist was über was ich mir kein Kopf mach
ich will ja auch nur sichergehen, dass nicht statt Schutzbrille - Brille drin steht, die nämlich nicht verwendet werden muss, da kein Brillenträger. Damit es da keine Verwechslungen gibt. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Ich kürz das ganze nu ab: Du mußt doch eh aufs Amt das Ding neu beantragen, dann sagst Du dem Sachbearbeiter das und läßt es Dir schriftlich bestätigen
BOAH... Man merkt direkt, daß wir uns Deutschland wohnen: Je komplizierter desto Deutscher
mal nicht so "boah" , das muss ich dem Sachbearbeiter nicht sagen, da die eine Abschrift - Kopie - des alten Führerscheines haben wollen und das dann übernehmen...ich vertraue denen schon, will aber bei Abholung auf Nummer sicher gehen, dass alles ordnungsgemäß eingetragen ist , mehr nicht - hat mit Deutsch - nix zu tun - würde ich in jedem anderen Land genauso machen...ist ja schließlich kein Kaugummi-Kauf sondern geht um die Fahrerlaubnis !!
"das muss ich dem Sachbearbeiter nicht sagen, da die eine Abschrift - Kopie - des alten Führerscheines haben wollen und das dann übernehmen"
SO und warum diskutierst Du dann mit UNS rum, wenn es Dir doch eh egal ist...!?
genau SO liest sich nämlich der Zitatsatz.
Fall für mich erledigt
mit Dir für mich auch...du hast nix verstanden - ...es ist mir nicht egal - interessant wie du darauf kommst - es ist wichtig zu sehen, ob bei Abholung des Führerscheins alles ok ist, nichts falsches eingetragen wurde. ach Vergiss es...
Nicht Neuerteilung nur Umtausch .