Schutz queerer Menschen ins Grundgesetz?
Guten Morgen,
Ich hab eben diesen Artikel hier gelesen:
Da dieses Thema ja gerade überaus präsent ist, hab ich mich mal kurz damit auseinandergesetzt. Und bekam Kopfschmerzen.
So eine Grundgesetzänderung machste nicht mal eben. Aktuell etwas mit 2/3 Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat drücken? Eher schwierig. Aber die Frage die viel mehr im Raum steht:
Sind queere Menschen von unserem Grundgesetz nicht geschützt? Ja, es steht nicht explizit im Grundgesetz drin, dass Leute aufgrund ihrer sexuellen Identität nicht unterdrückt werden dürfen. Aber die Diskriminierung von queeren Personen ist doch nicht straffrei? Worum genau geht es hier eigentlich? Das Grundgesetz sind garantierte Rechte für alle Menschen. Auch queere Personen sind Menschen. Muss man immer alles und jeden nochmal extra erwähnen? Was ist der Nutzen?
Oder sind das einfach wieder symbolische Forderungen? Cheap pops, sozusagen?
Nur vorsorglich: es geht hier um die explizite Forderung einer Grundgesetzänderung. Es geht nicht darum Menschen aus dem LGBTQ Spektrum in ihren Rechten zu beschneiden oder sonst was. Hab da in letzter Zeit gewisse Erfahrungen gemacht was einem da schnell mal in den Mund gelegt wird 😉
16 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Jnnsznxx/1720533642959_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1720533643000)
Es ist bereits Stand der Dinge, dass in Deutschland niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung vom Schutz des Grundgesetzes ausgeschlossen ist. Daher wäre eine aufwendige Anpassung des Grundgesetzes in diesem Zusammenhang nichts weiter als unverhältnismäßige ideologische Symbolik.
Sind queere Menschen von unserem Grundgesetz nicht geschützt?
Es gibt keine "queeren Menschen". Es gibt bloß Menschen, die sich als "queer" bezeichnen und diese sind genauso vom Grundgesetz geschützt, wie jeder andere auch.
"Queer" ist ein realitätsferner ideologischer Begriff, den kaum jemanden außerhalb einer gewissen Bubble nutzt. Niemand sollte diesen unschönen Begriff als Sammelbegriff für alle sexuell andersorientierten und transgeschlechtlichen Menschen verwenden.
Ich bezeichne mich selbst nicht so und möchte daher auch NICHT, dass mich andere Menschen so bezeichnen.
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Auch wenn schon echt gute antworten dabei waren - du kriegst morgen das Sternchen 😉
Nur fürs Protokoll: ich nehme an du bist schwul/lesbisch? Dein Nick ist nicht eindeutig zuzuordnen ^^
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Nein finde ich nicht, bestimmte Menschen bzw. "Queere" werden noch immer nicht genügend vor Diskriminierung, Hass und Hetze geschützt, expliziter Schutz im Grundgesetz ist daher notwendig.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vor dem Grundgesetz sind alle Menschen gleich.
Zumindest formell.
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ALLE Menschen sind bereits durch das Grundgesetz und durch andere Gesetze geschützt.
Es braucht KEINE extra spezielle Erwähnung von irgendwelchen Minderheiten.
![- (Recht, Menschen, LGBT+)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/555292801/0_big.jpg?v=1722236635000)
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Nein.
Abgesehen davon, dass Sonderregellungen nicht funktionieren sollte es eben einfach nicht notwendig sein, überhaupt welche aufzustellen.