Soll die deutsche Sprache durch das Grundgesetz geschützt werden?
Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der wenigen deutschsprachigen Länder, das sein Hauptkulturgut nicht explizit mit Verfassungsrang schützt, wie ohnehin sehr viel „dezentral“ geregelt ist. Mehrere Bundesländer schreiben Deutsch und diverse Minderheitensprachen als Behördensprachen vor, andere Staaten und Regionen, darunter Namibia, Dänemark, Österreich und Liechtenstein, nennen Deutsch in ihren Verfassungen als geschützte Sprache. Künstlich eingeführte Fremdwörter, die ganze Generationen ausschließen, werden regelmäßig nur von Sprachpflegevereinen und Menschen, die Texte nicht mehr verstehen, bemängelt.
siehe auch: Debatte um „Deutsch ins Grundgesetz“ zur mittlerweile seit Jahren geführten Diskussion
siehe auch: „Amtssprache in Hessen“ (Initiative)
18 Stimmen
1 Antwort
Man kann eine Sprache nicht "schützen".
Sprachen sind ständigem Wandel unterworfen, alte Begriffe verschwinden oder erfahren eine neue Bedeutung und neue tauchen auf. 🤷
Eine "Sprachpolizei" hat uns echt noch gefehlt......
Natürlich kann man eine Sprache schützen. Zahlreiche gemeinnützige Sprachpflegevereine und mittlerweile Gesetzesinitiativen machen es ja vor. Dass wir angeblich keine Sprachpolizei hätten, die gern vorschreibt und auch deutlich sanktioniert, was man sagen soll und was nicht, das ist ja durch meine beiden Links, auf die gezielt nicht eingegangen wird, eingehend erörtert.